Umgestaltungskonzept zur verkehrlichen Entlastung des Straßenzuges Schillerstraße; - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.09.2016 - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2016 - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.03.2014 - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.09.2015 - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.07.2011


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.12.2016 ö Beschließend 8pvs/13/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

0. Vorbemerkung
Die Verwaltung hat am 20.09.2016 eine Vorlage zur Umgestaltung der Schillerstraße mit dem ersten Bauabschnitt in den Planungs- und Verkehrssenat eingebracht. Auf Wunsch des Senats wurde die Vorlagen abgesetzt und die Verwaltung gebeten, konzeptionelle Planungsvorschläge für den gesamten Verlauf der Schillerstraße vom Ring bis zur Dyroffstraße vorzulegen.

1. Aufgabenstellung
Nach dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist es Planungsziel mit Fertigstellung der Bahnparallele die Schillerstraße verkehrlich zu entlasten und den Straßenraum städtebaulich aufzuwerten. Die Fertigstellung der Bahnparallele Mitte 2017 und die damit verbundene Reduzierung der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehres (MIV) ermöglicht die im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) genannten Maßnahmen umzusetzen, die Fahrbeziehungen an den Knotenpunkten zu optimieren und die Verkehrsarten des Umweltverbundes zu stärken.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Knotenpunkt Schillerstraße/Mittelstraße mit dem angrenzenden Michaelsplatz. Mittelfristig soll dieser Raum als Zentrum des Stadtteils Damm städtebaulich aufgewertet werden. Ziel einer identitätsbildenden Platzgestaltung ist u.a. die Aufenthaltsqualität zu verbessern sowie die Bedeutung des Einkaufsbereiches hervorzuheben.


2. Bedeutung des Straßenzuges
Die Schillerstraße (St 2309) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes und hat im Abschnitt Dyroffstraße – Burchardtstraße als klassifizierte Straße eine große Bedeutung für den überörtlichen Verkehr. Diese überörtliche Funktion soll  zukünftig die Bahnparallele – mit Ausnahme der Erschließung des Kahlgrundes - übernehmen.
Derzeit liegt das tägliche Verkehrsaufkommen auf der Schillerstraße im Abschnitt Hanauer Straße - Dyroffstraße zwischen 19.600 – 21.000 Fahrzeugen. Das Verkehrsaufkommen verteilt sich derzeit auf beide Richtungen ungefähr gleich. Nach Fertigstellung der Bahnparallele liegt das prognostizierte tägliche Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke zwischen 11700 und 14700 Fahrzeugen. (vgl. Verkehrsmodell Stadtplanungsamt, 2016). Das stärkste Verkehrsaufkommen tritt im Abschnitt zwischen Burchardtstraße und Mühlstraße auf.

In der Prognose stellt das Verkehrsaufkommen stadteinwärts (Richtung Goldbach) den deutlich größeren Anteil dar. Besonders hervorzuheben ist der Abschnitt zwischen Hanauer Straße und Mühlstraße. Stadtauswärts beträgt das prognostizierte tägliche Verkehrsaufkommen etwa 5.000 Fahrzeuge, stadteinwärts (Richtung Goldbach) ist mit über 8.600 Fahrzeugen zu rechnen.

Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg stellt die Schillerstraße eine Hauptverbindung 1. Ordnung dar. Die Schillerstraße soll deshalb auf zwei Fahrspuren reduziert werden. Es sollen durchgehende Radverkehrsanlagen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Schillerstraße eine wichtige fußläufige Verbindung innerhalb des Stadtteils Damm. Der Knotenpunkt Schillerstraße/ Burchardtstraße bildet aufgrund seiner zentralen Lage mit seinem Geschäftsbesatz sowie den zentralen Einrichtungen einen besonderen städtebaulichen Mittelpunkt.

Der vorgeschlagene Rückbau der Schillerstraße knüpft an Planungsüberlegungen aus den späten 80iger und frühen 90iger Jahren an. Der Streckenabschnitt zwischen dem Knotenpunkt Schillerstraße/ Glattbacher Straße und Schillerstraße/ Boppstraße ist bereits in den 1990iger Jahren einstreifig ausgebaut und mit parallel zur Fahrbahn geführten Radwegen in den Seitenbereichen angelegt worden.


3. Gesamtkonzept

Auf der Grundlage von umfassenden Voruntersuchungen sowie von verkehrlichen und städtebaulichen Analysen hat die Verwaltung ein Gesamtkonzept erarbeitet das sowohl die Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Boppstraße und Hanauer Straße als die städtebauliche Betrachtung der Platz- und Seitenräume beinhaltet.

Das Gesamtkonzept erstreckt sich über einen Streckenabschnitt von ca. 1,6 km.

Bild 1: Übersichtslageplan mit Bauabschnitte 1-3

Bild 1 zeigt den Straßenzug und die Einteilung der Bauabschnitte zwischen Hanauer Straße und Boppstraße.

Die Grundlage für die Planungen der Radverkehrsanlagen bildet das Radverkehrskonzept, dessen Umsetzung im Frühjahr 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde (Stadtratsbeschluss 21.04.2015). In der Schillerstraße liegen nach Radverkehrskonzept Mängel vor, die der Prioritätenstufe 1 zugeordnet sind.

Ein weiterer Aspekt ist die Berücksichtigung der Umnutzung des Geländes der Firma Löwer (Schillerstraße 109), das die Einrichtung eines Lebensmittelmarktes und 40 Wohneinheiten vorsieht.


3.1 Planungsziele und Darstellung der Varianten

Das Gesamtkonzept berücksichtigt insbesondere folgende Zielsetzungen:

1) Beseitigung der Trennwirkung der Schillerstraße und verkehrliche Entlastung

2) Verbesserung und Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes mit Umsetzung des Radverkehrskonzeptes,

3) Städtebauliche Aufwertung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes.

Unter diesem Aspekt sind zwei grundsätzliche Planungsansätze entstanden:

-        Reduzierung der Fahrspuren auf jeweils eine Richtungsfahrbahn unter der Prämisse auf umfangreiche bauliche Änderungen zu verzichten,
-        Stadträumliche Aufwertung des Straßenzuges durch weiterreichende Umgestaltungen.

Nachfolgendes Schaubild zeigt die erarbeiteten Varianten und deren maßgebliche Streckengestaltung auf. Die angegebene Streckengestaltung ist zwischen den einzelnen Varianten kombinierbar.



Bild 2: Übersicht der Varianten

Nachfolgende Ausführungen beschreiben grob die Hauptmaßnahmen innerhalb der Varianten. Für detaillierte Angaben wird auf die beigefügten Planunterlagen in der Anlage verwiesen.


3.2.  Variante 1 – Ummarkierung

Anhand der maßgebenden Kriterien und des ersten Planungsansatzes ist eine Variante erarbeitet worden, die ausschließlich auf verkehrsregelnde Maßnahmen wie Beschilderung und Markierung zurückgreift.

In der Variante 1 sind mit Ausnahme des Abschnittes 3 beidseitig Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zum Kfz-Verkehr geplant. In Abschnitt 3 wird in beide Fahrtrichtungen eine Busspur eingerichtet, die für den Radverkehr frei gegeben wird.

In den zentralen Knotenpunkten Schillerstraße/ Burchardtstraße) und Schillerstraße/ Dyroffstraße werden separate Aufstellflächen für den Radverkehr eingerichtet. Des Weiteren werden auf allen Knotenpunkten in den Abschnitten 1-5 Radverkehrsfurten eingerichtet.

In dieser Variante entfallen keine öffentlichen Stellplätze.


3.3.  Variante 2 – Ummarkierung und Straßenraumbegrünung

In Variante 2 wird ein durchgehender Grünstreifen vorgeschlagen und die Verkehrsregelung mittels Lichtsignalanlagen beibehalten.

Die Planung in Abschnitt 1 ist zu Variante 1 identisch. 

In Variante 2 ist zwischen Hanauer Straße und Schulstraße (Abschnitt 1 - 4) durchgehend ein Radfahrstreifen geplant. In Abschnitt 5 wird der Radverkehr auf Schutzstreifen geführt um einen Grünstreifen unter Beibehaltung der Bordführung realisieren zu können.

Der Radverkehr wird an allen betrachteten Knotenpunkten über separate Aufstellflächen und Radverkehrsfurten geführt.

Besonderes Augenmerk gilt der Umgestaltung des Knotenpunktes Schillerstraße/ Burchardtstraße.
In Variante 2 entfällt 1 öffentlicher Stellplatz.


3.4 Knoten Burchardtstraße/Mittelstraße mit Michaelsplatz

Der Knoten Burchardtstraße/Mittelstraße ist städtebaulich von großer Bedeutung für den Stadtteil Damm. Er wird daher bei den Planungsüberlegungen mitbetrachtet. Planungsziel muss es sein, die trennende Funktion der Verkehrsflächen zurückzunehmen.

Die Verwaltung hat hierzu erste Planungsüberlegungen angestellt

Bei der Entwurfsbearbeitung wurde auf den Erhalt der Bushaltestelle mit einem barrierefreien Ausbau, den Erhalt der Taxenstände und der öffentlichen Stellplätze geachtet. Durch die Neuordnung des ruhenden Verkehres können neue attraktive Aufenthaltsbereiche entstehen.

Grundsätzlich möglich ist es die Mittelstraße als verkehrsberuhigten Bereiches auszubauen um mit dem Platz selbst einen Einheit zu bilden.

Durch den Wegfall des Rechtsabbiegerkeiles entsteht zusätzlicher Raum den Michaelsplatz aufzuwerten. In Entwurf wurde die Möglichkeit dargestellt, die bestehende Bushaltestelle in die nördliche Mittelstraße zu verlagern und als Buskap vorzusehen. Die Taxenstände werden auf die Fläche der ehemaligen Busbucht angeordnet und eine Grünfläche mit einem Straßenbaum vorgesehen. Die Verlagerung der Taxenstände bietet Platz, die Außenanlagen vor dem Café umzugestalten. Dies beinhaltet auch die Anordnung von Fahrradabstellanlagen. Im Bereich des Treppenaufganges sind ein Wasserspiel und eine Baumpflanzung vorgesehen.


3.5 Umsetzung der Maßnahme in Bauabschnitten

Umbauten des Straßenraums insbesondere stadtstrukturelle Maßnahmen zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes im Zentrum von Damm erfordern größere Investitionen. Hierfür sollen Mittel der Städtebauförderung eingesetzt werden. Dies erfordert eine Festlegung von Damm-Mitte als Sanierungsgebietes. Hierfür werden zurzeit sogenannte vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Eine Programmaufnahme erwartet die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2017.

Auch die Streckenabschnitte zwischen den Knotenpunkten werden von der jeweiligen Knotenpunktlösung beeinflusst und sollten daher in einem Zug mit den Knotenpunkten überplant und umgebaut werden. In diesen Bereichen vorab kostenintensive Zwischenlösungen (Variante) umzusetzen, kann von der Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen werden. Außerdem ist bei der Planung und Umgestaltung des Straßenzuges zu beachten, dass es sich im Streckenabschnitt Dyroffstraße - Burchardtstraße um eine klassifizierte Straße (Staatsstraße St 2309) handelt. Daher ist bei den Planungen das Staatliche Bauamt einzubeziehen.

Um zur Fertigstellung der Bahnparallele mit ersten baulichen Veränderungen beginnen zu können, empfiehlt die Verwaltung daher, in Bauabschnitten vorzugehen und zunächst den ersten Teilabschnitt der Schillerstraße von der Hanauer Straße bis zur Mühlstraße nach der Variante 1 umzusetzen. Hier spielen städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten nur eine untergeordnete Rolle. In erster Linie geht es um die Rücknahme der Vierspurigkeit. Der Abschnitt wird daher in allen Varianten gleich behandelt. Die städtebauliche Gesamtplanung zur Umgestaltung des Zentrums von Damm wird nicht berührt. Weitere Anpassungen am Knotenpunkt Schillerstraße/ Mühlstraße können auch im Nachhinein noch vorgenommen werden.


4. Streckenabschnitt Hanauer Straße – Mühlstraße (1. Bauabschnitt)


4.1 Bestand und Planung

In nachfolgenden Ausführungen werden Bestand und Planungen gem. Plandarstellung erläutert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 900 m.
Für detaillierte Angaben wird auf die beigefügten Planunterlagen in der Anlage verwiesen.
In nachfolgenden Ausführungen werden die Abschnitte hinsichtlich der beigefügten Übersicht erörtert. In nachstehenden Ausführungen bezeichnen die Begriffe „stadtauswärts“ und „stadteinwärts“ die Fahrtrichtungen Hanauer Straße bzw. Glattbacher Straße.

Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, dem gültigen Rechtsrahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den VwV sowie den aktuellen DIN Normen zugrunde.


4.1.1 Abschnitt 1 Hanauer Straße - Linkstraße

Bestand

In diesem Streckenabschnitt wird der Kfz-Verkehr derzeit auf zwei Richtungsfahrspuren geführt. Ein bepflanzter Mittelstreifen gliedert streckenweise den Straßenquerschnitt. Der Radverkehr wird stadtauswärts als gemeinsamer Geh- und Radweg und stadteinwärts als getrennter Geh- und Radweg geführt.

Am Knotenpunkt Schillerstraße/ Linkstraße wird der Verkehr mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. In der Schillerstraße sind Mittelinseln für den Fußgänger- und Radverkehr eingebaut. Der Radverkehr quert die Schillerstraße parallel zur Fußgängerfurt. Die Knotenpunktzufahrt ist stadtauswärts dreispurig und stadteinwärts zweispurig ausgebaut.

Planung

Die Planung sieht in beiden Fahrtrichtungen eine einstreifige Abwicklung des Kfz-Verkehrsaufkommens vor. Der Radverkehr wird mittels eines Radfahrstreifens mit Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn geführt. Der Radverkehr wird stadtauswärts vor Beginn der Kfz - Aufstellbereiche des Knotenpunktes Schillerstraße/ Hanauer Straße mittels einer Rampe auf den Gehweg geführt und passiert den Knotenpunkt wie im Bestand. In entgegen gesetzter Richtung wird der Radfahrer hinter dem Knoten Hanauer Straße über eine baulich ausgebildete Rampe vom Gehweg auf den neuen Radfahrstreifen geführt.

Durch die Maßnahme entsteht eine einheitliche Führung für den Radverkehr, die auch für den Kfz-Verkehr klar ersichtlich ist.

Der Verkehr wird auch im Knotenpunkt einspurig abgewickelt. Der Fahrstreifen für den Linksabbieger (stadtauswärts) bleibt erhalten. Stadteinwärts wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf die im anschließenden Streckenbereich geplante überbreite Fahrspur geführt.

Der Radverkehr bekommt stadtauswärts eine separate Aufstellfläche eingerichtet. Der Radverkehr passiert den Knotenpunkt über rot eingeschlämmte Radverkehrsfurten.


4.1.2 Abschnitt 2 Linkstraße - Mühlstraße

Bestand

Auf diesem Streckenabschnitt ist der Straßenraum teilweise durch einen Mittelstreifen geteilt. Das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehres wird auf jeweils zwei Richtungsfahrspuren abgewickelt. Auf der nördlichen Straßenseite ist der Gehweg für Radfahrer frei gegeben. Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen geführt.

Der betrachtete Knotenpunkt ist im Signalprogramm der Grünen Welle integriert. In der Schillerstraße sind Querungshilfen in Form von Mittelinseln eingebaut. Die Knotenpunktzufahrten in der Schillerstraße sind jeweils dreispurig mit einer gesonderten Linksabbiegerspur angelegt.

Separate Radverkehrsfurten sowie Aufstellflächen sind nicht vorhanden.

Planung

Der motorisierte Verkehr wird stadtauswärts einspurig und stadteinwärts über eine überbreite Fahrspur abgewickelt, wobei Pkws  Lkws überholen können. Der Radverkehr wird beidseitig auf einem Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen  geführt.

Die Linksabbiegerfahrspuren im Knotenpunktbereich bleiben erhalten, für den geradeaus und rechtsabbiegende Verkehr wird die überbreite Fahrspur in den Aufstellbereich weitergeführt.

Stadteinwärts wird ein separater Aufstellbereich eingerichtet und für beide Fahrtrichtungen rot eingeschlämmte Radverkehrsfurten.


5. Grunderwerb und Kosten für den 1. Bauabschnitt
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die geplante Baumaßnahme liegen gem. Kostenschätzung des Stadtplanungsamtes bei ca. 400 000 €. Die Finanzierung der Baumaßnahmen geschieht aus den bereit gestellten Mitteln für den Radverkehr und den Bauunterhalt.
Unabhängig von planerischen Maßnahmen ist gem. Plandarstellung eine Deckensanierung als Unterhaltsmaßnahme vorgesehen (2017). Die Asphaltdecke der Fahrbahn weißt starke Rissbildungen sowie Verformungen auf.
Es handelt sich um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenprognose noch deutlich abweichen kann.


6. Weiteres Vorgehen und Ausblick

Die Verwaltung empfiehlt das Umgestaltungskonzept den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung vorzustellen und zu diskutieren.
Das Fahrradforum soll in Bezug auf die Radverkehrsanlagen ebenfalls beteiligt werden.


7. Anlagen
Der Beschlussvorlage liegen bei:
1 Bauabschnittsplan (M 1:1100), 1 Übersichtslageplan (M 1:1100), 3 Lagepläne 1 - 3 (M 1:500), 1 Querschnittsplan Minimalvariante (Bestand und Planung, M 1:125), 1 Lageplan Deckenbaumaßnahme BA 1 (M 1:500), 1 Übersichtslageplan zur Minimalvariante (M 1:1000), 1 Übersichtslageplan Variante 2 (M 1:1000), 3 Lagepläne (1-3) zu Variante 2 (M 1:500), 2 Pläne (1-2) verkehrliche und städtebauliche Analyse (o. M.), 2 Pläne verkehrliche und städtebauliche Zielanalyse (o. M.), 1 Entwurfsskizze Michaelsplatz (M 1: 500).

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Umgestaltung der Schillerstraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den ersten Bauabschnitt von der Hanauer Straße bis zur Mühlstraße umzusetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Schillerstraße den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und zu diskutieren

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:51 Uhr