Baumfällungen des Tiefbauamtes 2016/2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.12.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger gemäß Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet zuständig.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden alle Bäume entlang der Straßen außerhalb der Ortsbeschilderung (innerhalb ist die Zuständigkeit beim Garten- und Friedhofsamt angesiedelt), sofern diese nicht einem Waldbereich angehören, in einem nach einer Dienstvereinbarung festgelegten Zeitintervall durch den Baumkontrolleur auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft.
Ebenso müssen Bäume entlang der Gewässer 3.Ordnung turnusmäßig geprüft werden.
Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2016/2017 diverse Bäume mit einem Stammdurchmesser zwischen 5 und 50 cm zu fällen. Anhand einer Präsentation werden die Schadensbilder erläutert. Die Mehrzahl der zu fällenden Bäume weisen Stammdurchmesser zwischen 10 und 20 cm auf. Diese führen in der Regel zu Sichtbehinderungen des Straßen-verkehrs (Lichtraumprofil). Eine Nachpflanzung ist nicht vorgesehen, zumal diese Bäume in der Regel zufällig durch „Blindaufwuchs“ entstanden sind.
Bäume im Bereich von Gewässern 3.Ordnung werden teilweise nachgepflanzt.
.Beschluss:
I.
Der Bericht des Tiefbauamtes über die Baumfällungen 2016/17 wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2017 09:19 Uhr