Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände - Billigung des Entwurfes - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der Behörden und der anerkannten Naturschutzverbände


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.07.2016 ö Vorberatend 1pvs/8/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Vorbemerkung

Nach dem Baugesetzbuch (§ 5 BauGB) ist im Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan zeigt damit auf, wie sich die Gemeinde in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickeln soll. Der rechtswirksame FNP der Stadt Aschaffenburg von 1987 wird daher grundlegend neu aufgestellt. Der nun vorliegende Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Flächenvorsorge für den Wohnungsbau und schafft die  bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohngebiete. Es wird davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs bis zum Jahr 2030 kontinuierlich wächst. 

2.        Verfahrensstand

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat am 15.03.2010 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit dem Planungshorizont 2030 beschlossen. Der Beschluss wurde am 26.03.2010 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 03.12.2012 hat der Stadtrat den Vorentwurf zum FNP 2030 vom 14.08.2012 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, damit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hing der Vorentwurf zum FNP 2030 im April und Mai 2013 im Rathaus öffentlich aus. Zugleich wurde dieser Vorentwurf in fünf Bürgergesprächen in allen Stadtgebieten mit den Bürgern eingehend erörtert. In der Zeit des Aushangs und beim Bürgergespräch war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zum Vorentwurf des FNP 2030 zu äußern. Zur Information der Bürger hatte die Verwaltung ein Faltblatt herausgegeben, in dem Inhalte und Bedeutung des FNP 2030 wie auch dessen Aufstellungsverfahren erläutert wurden.
Ergänzend zu den protokollierten Bürgergesprächen haben sich im Rahmen der Öffentlichkeits-beteiligung rund 100 Bürger einzeln oder auf Unterschriftenlisten schriftlich geäußert. Ihre Anregungen und Bedenken betreffen vor allem gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und der Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Bauland-Dar-stellungen im Bereich Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben. Über den Verlauf der Bürgergespräche und die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich eingegangenen Anregungen und Bedenken hat die Verwaltung den beiliegenden Bericht vom 17.05.2016 verfasst.
Mit den Schreiben vom 22.03., 15.04. und 21.05.2013 wurden insgesamt 101 möglicherweise von der Planung betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, diejenigen städtischen Ämter und Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände am Verfahren beteiligt. In 43 der daraufhin eingegangenen 60 Stellungnahmen wurden Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.
Nach Kenntnisnahme der Berichte über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung sowie über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände sowie nach Billigung des Entwurfes zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 vom 17.05.2016 und dessen Begründung können die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt werden.

3.        Zusammenfassung der Ergebnisse des bisherigen Verfahrens

Die weit überwiegende Mehrzahl der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen regen insgesamt lediglich redaktionelle Ergänzungen des Planentwurfes oder Korrekturen und Ergänzungen in der Planbegründung an. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken und des Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain verweisen hingegen auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, denen vor dem Hintergrund der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und der Berücksichtigungspflicht von nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nrn. 3 und 4 BayLplG ein besonderes Gewicht beizumessen ist.
Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 weichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Einzelheiten hierzu sind aus dem Bericht der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain zu entnehmen. Die Abweichungen vom Regionalplan greifen nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange ein und können daher weitgehend isoliert betrachtet werden. Da diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen im Aufstellungsverfahren führen können, hat die Verwaltung Vorschläge erarbeitet und bereits mit dem Landesamt für Umwelt und der Regierung von Unterfranken vorbesprochen, wie die beiden Planwerke aneinander angepasst werden können:
Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 ist es möglich, die Lage und die Zuschnitte der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte gelöst werden können. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung nicht zu vereinbarenden Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - schlägt die Verwaltung aus den in der Begründung zur Neuaufstellung des FNP 2030 im Einzelnen dargelegten Gründen vor, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten und deshalb der Obernauer Mainbogen als gewerbliche Bauflächenreserve beizubehalten.
4.        Entwurf des FNP 2030

Die Verwaltung hat den Vorentwurf des FNP 2030 auf der Grundlage der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sowie auf der Grundlage der veränderten Rahmenbedingungen bei der Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden starken Nachfrage im Wohnungsbau überarbeitet.


4.1        Fortgeschriebene Bevölkerungsprognose

Der Vorentwurf zum FNP 2030 gründete sich auf die 2011 auf der Datengrundlage von 2010 prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Im Dezember 2015 wurde diese Bevölkerungsprognose aktualisiert und dem Planungs- und Verkehrssenat vorlegt. Bei Verfahrensbeginn (2010) wurde davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs bis 2030 bei günstiger Stadtentwicklung im Wesentlichen stabil bleiben wird. Die damalige Prognose ging von einer Einwohnerzahl von rund 68.000 +/- 1000 Einwohnern aus. Vor dem Hintergrund der bereits seit Längerem zunehmenden Wanderungsgewinne geht die Stadtverwaltung heute davon aus, dass auch in den kommenden Jahren bis 2030 positve Wanderungssalden zu verzeichnen sein werden. Bevölkerungsvorausberechnungen des Freistaates Bayern und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain stützen diese Prognosen. Als realistisch anzunehmen ist demnach eine prognostizierte Einwohnerzahl von rund 71.200. Allerdings ist nicht auszuschließen dass sich die starken Wanderungsgewinne des Jahres 2015 längerfristig fortsetzen (+ 700 EW. p. A), so dass die Einwohnerzahl bis zum Planungshorizont 2030 auf rund 74.000 Einwohner ansteigen könnte.
Der FNP 2030 hat die Aufgabe diese Szenarien zu berücksichtigen und eine ausreichende Flächenvorsorge zu treffen. Im Entwurf des FNP 2030 wurden daher weitere Reserven für den Wohnungsbau verankert.

4.2 Baulandpotential durch Baulücken
Nach dem Baulückenkataster (Stand 31.12.2014) sind im Stadtgebiet noch rund 650 Wohnbaugrundstücke in einer Gesamtfläche von rund 34 ha unbebaut. Das sind 11,2 ha weniger als noch für das Baulückenkataster am 18.02.2011 aufzeigte (45,2 ha). Diese Abnahme erreicht damit fast den 2011 prognostizierten Wert (12,6 ha). Das verbleibende Flächenpotential ist weiterhin von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung, denn es kann davon ausgegangen werden, dass auch in künftigen Jahren bis zu 3,5 % der Wohnbaulücken veräußert und bebaut werden. Der Rückgang bei der Baulückenreserve ist bei der Fortschreibung des Wohnbauflächenbedarfes bis 2030 berücksichtigt.
Darüber hinaus stellt der Bestand an sonstigen Baulücken eine wichtige Flächenreserve dar, insbesondere im Hinblick auf die Gewerbeflächenentwicklung. Zum Stand 31.12.2014 waren dies noch rund 21 ha.

4.3 Integrierter Landschaftplan

In den Entwurf des FNP 2030 wurden nun auch die wichtigsten Ziele des Landschaftsplans aufgenommen. Die Zielaussagen sind als Darstellungen eingearbeitet und damit der Rechtsnatur des FNP entsprechend behördenverbindlich.
Im Einzelnen gehören hierzu geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete, geplante Flächen für die Landschaftsentwicklung und den Biotopverbund für Streuobst, für Trocken- und Feuchtlebensräume sowie für die Flurdurchgrünung, die Freihaltung von Waldwiesen und , die Gewässerentwicklung. Auch die wichtigsten Kaltluft- und Frischluftströmungen sind dargestellt.


4.4  Wichtigste Änderungen gegenüber dem Vorentwurf

Der Entwurf unterscheidet sich gegenüber dem Vorentwurf hauptsächlich in 30 Bereichen. Diese Bereiche sind auf einem Übersichtsplan durch Kreissymbole markiert und nummeriert, bzw. mit Buchstaben gekennzeichnet. Die Bereiche sind im Folgenden aufgelistet und kurz beschrieben.

Die nachstehenden Nummern zeigen Änderungen an, die durch die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem bisherigen Verfahren veranlasst waren und der Stadtratsarbeitsgruppe FNP 2030 bereits im September 2015 vorgestellt worden sind:

1        Damm/Rosenberg: Darstellung der ausgewiesenen Ausgleichsfläche;
2        Strietwald: Grünfläche/Sportanlage gegen Wohnbauflächen getauscht;
3        Damm/westlich Gebiet Beine: Darstellung von Dauerkleingärten;
4        Damm/Johannesberger Straße; Anpassung der Wohnbaufläche an bestehenden B-Plan;
5        Damm/Glattbacher Straße: Wohnbaufläche zu Grünfläche;
6        Strietwald/Maybachstraße:  Darstellung als Hauptverkehrsstraße;
7        Stadtmitte/Mainaschaffer Straße/Horchstraße: Gewerbliche Baufläche zu Sonderbaufläche/Großflächiger Einzelhandel;
8        Stadtmitte/Maximilianstraße: großflächiger Einzelhandel zu Bahnanlagen;
9        Damm/Stengerstraße: Gewerbliche Baufläche zu Fläche für den Gemeinbedarf/öffentliche Verwaltung;   
10        Aschaffenburg Ost/Hasenkopf: abgeschlossene F-Planänderung 1987/31 übernommen;
11        Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Wohnbaufläche zu Flächen für die Landwirtschaft und umgekehrt;
12        Aschaffenburg Ost/Bessenbacher Weg: Darstellung einer festgesetzten Ausgleichsfläche;
13        Aschaffenburg Ost/südöstl. Hockstraße: Neuordnung der Flächen im Bereich ehem. Spessartmanor;
14        Aschaffenburg Ost/Schweinheimer Str. G, M und W in G, M und Flächen für den Gemeinbedarf;
15        Nilkheim/Anwandeweg: Neuordnung gem. B-Plan 7/6;
16        Nilkheim/Obernburger Straße: Gewerbliche Baufläche und Grünfläche zu Mineralienabbau und Fläche für die Landwirtschaft;
17        Nilkheim/Obernburger Straße: Grünfläche zu Bahnanlagen (in Richtung Großostheim);
18        Schweinheim/östl. Rosso-Bianco: Grünfläche/Dauerkleingärten zu Fläche für die Landwirtschaft;
19        Obernau/Mainbogen: Neuordnung im Bereich WWA, Fläche für die Landwirtschaft zu Gewerbliche Baufläche;
20        Schweinheim/Rotäckerstraße/Am Gäßpfad: Anpassung an die rechtsverbindlichen B-Pläne (Darstellung  der Ausgleichsflächen);
21        Obernau/Nördl. Ortsrand: Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche und Wohnbaufläche zu Gemischte Baufläche;
22        Obernau/Wasserhaus: Wohnbaufläche zu Grünfläche;

Die folgenden Buchstaben zeigen zusätzliche Flächenreserven an, die im Frühjahr 2016 in den Entwurf eingearbeitet wurden um die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und den daraus erwachsenden voraussehbaren Bedürfnissen Rechnung zu tragen:

A   - Damm/Reischberg: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
B   - Strietwald/Habichtstraße: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
C   - Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
D   - Aschaffenburg Ost/Würzburger Str.: Gewerbliche Baufläche zu Gemischte Baufläche;
E   - Schweinheim/Rosso-Bianco: Gewerblichen Baufläche zu Gemischte Baufläche;
F   - Schweinheim/Aumühlstraße Fläche für die Landwirtschaft zu  Wohnbaufläche;
G   - Gailbach/Im Gartenland: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
H   - Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
I     - Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Gemischte Baufläche;


4.5  Gesamtbilanz der für den Wohnungsbau vorgesehenen Siedlungsreserven

4.5.1 Wohnbauflächen

Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbaufläche von insgesamt 37,1 ha verankert.

Dies sind:

-        Damm/Reischberg                                                6,3 ha
-        Damm/Beine                                                        5,5 ha
-        Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben                                3,1 ha
-        Schweinheim/Steinweg                                        1,8 ha
-        Gailbach                                                        5,5 ha
-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        7,2 ha
-        Strietwald/Habichtstraße                                        7,7 ha

Hinzu kommen die 38,0 ha großen Flächen folgender planungsrechtlich festgesetzter Wohngebiete, die sich derzeit in der Baulandumlegung befinden:
-        Nilkheim/Anwandeweg                                        27,0 ha
-        Schweinheim/Rothäcker                                        11,0 ha

Über die vorgenannten Flächen hinaus sind im vorliegenden Entwurf zusätzlich insgesamt 17,4 ha Wohnbauflächen dargestellt:
-        Damm/Reischberg                                                4,4 ha
-        Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben                                0,7 ha
-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        6,1 ha
-        Strietwald/Habichtsstraße                                        2,7 ha
-        Gailbach/Im Gartenland                                        2,0 ha
-        Schweinheim/Aumühlstraße/Weinbergstraße                1,5 ha

Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbauflächen beträgt demnach 37,1 ha + 38,0 ha + 17,4 ha = 92,5 ha.


4.5.2 Gemischte Bauflächen

Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher 0,9 ha Siedlungsreserven der Kategorie gemischte Bauflächen verankert:

-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        0,9 ha
Darüber hinaus wurde in dem nun vorliegenden Entwurf zusätzlich eine Fläche von 1,8 ha Gemischte Bauflächen dargestellt:
-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        1,8 ha

Außerdem wurden 4,7 ha bisher als Gewerbliche Bauflächen dargestellte Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen zugeführt:
-        Schweinheim/ehem. Fa. Däfler                                3,0 ha
-        Aschaffenburg Ost/Würzburger Straße                        1,7 ha
Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen beträgt demnach 0,9 ha + 1,8 ha + 4,7 ha = 7,4 ha.


4.5.3 Gesamtsumme der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungsreserven

Die Gesamtsumme der Siedlungsreserven der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungsreserven setzt sich zusammen aus

-        Gemischten Bauflächen                          7,4 ha
-        Wohnbauflächen                                92,5 ha

und beträgt mithin                                        99,9 ha.









4.6 Gewerbliche Bauflächen

Das bislang verfolgte Planungsziel, eine größere gewerbliche Flächenreserve im Bereich Nilkheim/Obernburger Straße nördlich des Kompostwerkes zu verankern, muss erst einmal zurückgestellt werden. Es konnte keine Lösung gefunden werden, das im Regionalplan festgelegte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zu überwinden bzw. zu verlagern. Auch der Regionale Grünzug G4 steht der Planungsabsicht der Stadt entgegen. Aus diesem Grund wird empfohlen die gewerbliche Baufläche Obernauer Mainbogen als einzige große Flächenreserve im FNP beizubehalten. Mit einer Größe von rund 40 ha deckt es rechnerisch den im Gutachten der GMA ermittelten Bedarf an Gewerbebauland.


4.7 Sonstige Flächen

Im Bereich Stadtmitte/Mainaschaffer Str./Horchstraße wurden, dem realen Bestand geschuldet, anstatt Gewerbliche Bauflächen zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel neu im Entwurf zum FNP 2030 dargestellt. Für den Bereich Klinikum wurde die bereits durch Einzelverfahren genehmigte Flächennutzungsplanänderung 1987/31 in die Plandarstellungen übernommen.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung vom 17.05.2016 über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Der Bericht der Verwaltung vom 17.05.2016 über die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

3. Der Entwurf vom 17.05.2016 zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

4. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sagt zu, dass drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema Flächennutzungsplan für den Norden, Obernau und die Innenstadt im Herbst 2016 durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2016 08:48 Uhr