Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände - Bericht über die Bürgerveranstaltungen - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Beteiligung der Behörden und der anerkannten Naturschutzverbände - Auftrag zur Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der Obernburger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.12.2016 ö Vorberatend 1pvs/13/1/16
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2017 ö Beschließend 3pl/1/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Vorbemerkung

Nach dem Baugesetzbuch (§ 5 BauGB) ist im Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan zeigt damit auf, wie sich die Gemeinde in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickeln soll. Der rechtswirksame FNP der Stadt Aschaffenburg von 1987 wird daher grundlegend neu aufgestellt. Der nun vorliegende Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Flächenvorsorge für den Wohnungsbau und schafft für neue Wohngebiete die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Es wird davon ausgegangen, dass Aschaffenburgs Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 kontinuierlich wächst.

2.        Verfahrensstand

Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen. Hierzu hat er 2012 einen Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, damit frühzeitig die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung hing dieser Vorentwurf im April und Mai 2013 im Rathaus öffentlich aus. Zugleich wurde er in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in den Bürgergesprächen hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur allgemeinen Information hatte die Verwaltung ein Faltblatt herausgegeben, in dem Inhalt und Bedeutung des FNP 2030 sowie das Verfahren zu dessen Aufstellung erläutert wurden.
Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei dieser formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2013 ca. 100 Bürger schriftlich einzeln geäußert oder auf Listen unterschrieben. Ihre Anregungen und Bedenken betreffen vorwiegend gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und der Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen im Kühruhgraben. Über die Bürgergespräche und die 2013 schriftlich eingegangenen Anregungen und Bedenken hat die Verwaltung einen Bericht mit Datum vom 17.05.2016 verfasst.
Zu gleicher Zeit wurden insgesamt 101 möglicherweise von der Planung betroffene Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Die in 43 der 60 dabei eingegangenen Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Planung hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.11.2016 gewürdigt.
Aufgrund dieser beiden Berichte hat die Verwaltung den Vorentwurf des FNP 2030 des Jahres 2013 zum Entwurf des FNP 2030 in der Fassung vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf zeichnet sich vor allem durch erweiterte Ausweisungen von Wohnbauflächen aus und durch den Ersatz der an der Obernburger Straße nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbaren Gewerbeflächen durch die Beibehaltung der im rechtswirksamen FNP 1987 enthaltenen Gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.
Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten beiden Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 in der Fassung vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung hat Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog zugesagt, dass drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP für den Norden, für Obernau und die Innenstadt im Herbst 2016 durchgeführt werden.
Infolgedessen hat die Verwaltung am 26. September sowie am 06. und 18. Oktober im Martinushaus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die zugesagten zentralen Bürgerveranstaltungen durchgeführt, darüber einen Bericht mit Datum vom 21.11.2016 verfasst und zur Berücksichtigung der dabei und in der Folgezeit eingegangenen Anregungen und Bedenken den Entwurf vom 17.05.2016 an vier Stellen wie folgt geändert:
-        Im Stadtteil Strietwald wurde die Darstellung Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
-        Im Stadtteil Damm wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
-        Im Stadtteil Obernau wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1.1 ha. verkleinert zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Abwasserbeseitigung.
-        Im Stadtteil Obernau wurde die im Entwurf in der Fassung vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha Gewerblichen Bauflächen im Mainbogen zurückgesetzt auf die Darstellungen des Vorentwurfes von 2013 (Flächen für die Landwirtschaft).

3.        Zusammenfassung der Ergebnisse des bisherigen Verfahrens

Die weit überwiegende Mehrzahl der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen regen insgesamt lediglich redaktionelle Ergänzungen des Planentwurfes oder Korrekturen und Ergänzungen in der Planbegründung an. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken und des Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain verweisen hingegen auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, denen vor dem Hintergrund der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und der Berücksichtigungspflicht von nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nrn. 3 und 4 BayLplG ein besonderes Gewicht beizumessen ist.
Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 weichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Einzelheiten hierzu sind aus dem Bericht der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain zu entnehmen. Die Abweichungen vom Regionalplan greifen nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange ein und können daher weitgehend isoliert betrachtet werden. Da diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen im Aufstellungsverfahren führen können, hat die Verwaltung Vorschläge erarbeitet und bereits mit dem Landesamt für Umwelt und der Regierung von Unterfranken vorbesprochen, wie die beiden Planwerke aneinander angepasst werden können:
Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 ist es möglich, die Lage und die Zuschnitte der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte gelöst werden können. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung nicht zu vereinbarenden Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - schlägt die Verwaltung aus den in der Begründung zur Neuaufstellung des FNP 2030 im Einzelnen dargelegten Gründen vor, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.
Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächenreserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, sollen unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 auf der Ebene der Regionalplanung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um künftig eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich zu einem Gewerbegebiet entwickeln zu können.

4.        Entwurf des FNP 2030

Die Verwaltung hat den Vorentwurf des FNP 2030 auf der Grundlage der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sowie auf der Grundlage der veränderten Rahmenbedingungen bei der Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden starken Nachfrage im Wohnungsbau zum Entwurf vom 17.05.2016 weiterentwickelt und mit diesem Entwurf im September und Oktober dieses Jahres drei weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Veranlasst von diesen Bürgerveranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken zu diesem FNP-Entwurf hat die Verwaltung den vorgenannten Entwurf nochmals dahingehend geändert, dass der nun vorliegende Entwurf mit Datum vom 21.11.2016 auch weitgehend den seit Mai eingegangenen Anregungen und Bedenken entspricht.


4.1        Fortgeschriebene Bevölkerungsprognose

Der Vorentwurf zum FNP 2030 gründete sich auf die 2011 auf der Datengrundlage von 2010 prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Im Dezember 2015 wurde diese Bevölkerungsprognose aktualisiert und dem Planungs- und Verkehrssenat vorlegt. Bei Verfahrensbeginn (2010) wurde davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs bis 2030 bei günstiger Stadtentwicklung im Wesentlichen stabil bleiben wird. Die damalige Prognose ging von einer Einwohnerzahl von rund 68.000 +/- 1000 Einwohnern aus. Vor dem Hintergrund der bereits seit Längerem zunehmenden Wanderungsgewinne geht die Stadtverwaltung heute davon aus, dass auch in den kommenden Jahren bis 2030 positve Wanderungssalden zu verzeichnen sein werden. Bevölkerungsvorausberechnungen des Freistaates Bayern und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain stützen diese Prognosen. Als realistisch anzunehmen ist demnach eine prognostizierte Einwohnerzahl von rund 71.200. Allerdings ist nicht auszuschließen dass sich die starken Wanderungsgewinne des Jahres 2015 längerfristig fortsetzen (+ 700 EW. p. A), so dass die Einwohnerzahl bis zum Planungshorizont 2030 auf rund 74.000 Einwohner ansteigen könnte.
Der FNP 2030 hat die Aufgabe diese Szenarien zu berücksichtigen und eine ausreichende Flächenvorsorge zu treffen. Im Entwurf des FNP 2030 wurden daher weitere Reserven für den Wohnungsbau verankert.
4.2 Baulandpotential durch Baulücken
Nach dem Baulückenkataster (Stand 31.12.2014) sind im Stadtgebiet noch rund 650 Wohnbaugrundstücke in einer Gesamtfläche von rund 34 ha unbebaut. Das sind 11,2 ha weniger als die Fläche, die noch das Baulückenkataster vom 18.02.2011 aufzeigte (45,2 ha). Diese Abnahme erreicht damit fast den 2011 prognostizierten Wert (12,6 ha). Das verbleibende Flächenpotential ist weiterhin von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung, denn es kann davon ausgegangen werden, dass auch in künftigen Jahren bis zu 3,5 % der Wohnbaulücken veräußert und bebaut werden. Das Abschmelzen der Baulückenreserve wurde in der Fortschreibung des Bedarfes an Wohnbauflächen bis 2030 berücksichtigt.
Darüber hinaus stellt der Bestand an sonstigen Baulücken eine wichtige Flächenreserve dar, insbesondere im Hinblick auf die Gewerbeflächenentwicklung. Zum Stand 31.12.2014 waren dies noch rund 21 ha.

4.3 Integrierter Landschaftplan

In den Entwurf des FNP 2030 wurden nun auch die wichtigsten Ziele des Landschaftsplans aufgenommen. Die Zielaussagen sind als Darstellungen eingearbeitet und können damit der Rechtsnatur des FNP entsprechend behördenverbindlich werden. Im Einzelnen gehören hierzu geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete, geplante Flächen für die Landschaftsentwicklung und den Biotopverbund für Streuobst, für Trocken- und Feuchtlebensräume sowie für die Flurdurchgrünung, die Freihaltung von Waldwiesen und die Gewässerentwicklung. Auch die wichtigsten Kaltluft- und Frischluftströmungen sind dargestellt.


4.4 Wichtigste Änderungen gegenüber dem Vorentwurf

Der Entwurf vom 17.05.2030 unterscheidet sich gegenüber dem Vorentwurf hauptsächlich in 30 Bereichen. Diese Bereiche sind auf einem Übersichtsplan durch Kreissymbole markiert und nummeriert, bzw. mit Buchstaben gekennzeichnet. Die Bereiche sind im Folgenden aufgelistet und kurz beschrieben.

Die nachstehenden Nummern zeigen Änderungen an, die durch die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem bisherigen Verfahren veranlasst waren und der Stadtratsarbeitsgruppe FNP 2030 bereits im September 2015 vorgestellt worden sind:

   1   Damm/Rosenberg: Darstellung der ausgewiesenen Ausgleichsfläche;
   2   Strietwald: Grünfläche/Sportanlage gegen Wohnbauflächen getauscht;
   3   Damm/westlich Gebiet Beine: Darstellung von Dauerkleingärten;
   4   Damm/Johannesberger Straße; Anpassung der Wohnbaufläche an bestehenden B-Plan;
   5   Damm/Glattbacher Straße: Wohnbaufläche zu Grünfläche;
   6   Strietwald/Maybachstraße:  Darstellung als Hauptverkehrsstraße;
   7   Stadtmitte/Mainaschaffer Straße/Horchstraße: Gewerbliche Baufläche zu
Sonderbaufläche/Großflächiger Einzelhandel;
   8   Stadtmitte/Maximilianstraße: großflächiger Einzelhandel zu Bahnanlagen;
   9   Damm/Stengerstraße: Gewerbliche Baufläche zu Fläche für den Gemeinbedarf/öffentliche
Verwaltung;   
10    Aschaffenburg Ost/Hasenkopf: abgeschlossene F-Planänderung 1987/31 übernommen;
11    Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Wohnbaufläche zu Flächen für die Landwirtschaft und
umgekehrt;
12    Aschaffenburg Ost/Bessenbacher Weg: Darstellung einer festgesetzten Ausgleichsfläche;
13    Aschaffenburg Ost/südöstl. Hockstraße: Neuordnung der Flächen im Bereich ehem. Spessartmanor;
14    Aschaffenburg Ost/Schweinheimer Straße: G, M und W in G, M und Flächen für den Gemeinbedarf;
15    Nilkheim/Anwandeweg: Neuordnung gem. B-Plan 7/6;
16    Nilkheim/Obernburger Straße: Gewerbliche Baufläche und Grünfläche zu Mineralienabbau und Fläche für die Landwirtschaft;
17    Nilkheim/Obernburger Straße: Grünfläche zu Bahnanlagen (in Richtung Großostheim);
18    Schweinheim/östl. Rosso-Bianco: Grünfläche/Dauerkleingärten zu Fläche für die Landwirtschaft;
19    Obernau/Mainbogen: Neuordnung im Bereich WWA, Fläche für die Landwirtschaft zu Gewerbliche Baufläche;
20    Schweinheim/Rotäckerstraße/Am Gäßpfad: Anpassung an die rechtsverbindlichen B-Pläne (Darstellung der Ausgleichsflächen);
21     Obernau/Nördl. Ortsrand: Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche und Wohnbaufläche zu Gemischte Baufläche;
22     Obernau/Wasserhaus: Wohnbaufläche zu Grünfläche;

Die folgenden Buchstaben zeigen zusätzliche Flächenreserven an, die im Frühjahr 2016 in den Entwurf eingearbeitet wurden um die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und den daraus erwachsenden voraussehbaren Bedürfnissen Rechnung zu tragen:

A   Damm/Reischberg: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
B   Strietwald/Habichtstraße: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
C   Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
D   Aschaffenburg Ost/Würzburger Str.: Gewerbliche Baufläche zu Gemischte Baufläche;
E   Schweinheim/Rosso-Bianco: Gewerblichen Baufläche zu Gemischte Baufläche;
F   Schweinheim/Aumühlstraße Fläche für die Landwirtschaft zu  Wohnbaufläche;
G   Gailbach/Im Gartenland: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
H   Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
I     Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Gemischte Baufläche;

Die folgenden römischen Ziffern zeigen Flächenveränderungen an, die von den Bürgerveranstaltungen im Herbst 2016 veranlasst worden sind:

I: Stadtteil Strietwald/Kiebitzweg
II: Stadtteil DammReischberg
III: Stadtteil Obernau/Nördlicher Ortsrand
IV: Stadtteil Obernau/Mainbogen

4.5    Gesamtbilanz der für den Wohnungsbau vorgesehenen Siedlungsreserven

4.5.1 Wohnbauflächen

Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbaufläche von insgesamt 37,1 ha verankert.

Dies sind:

-        Damm/Reischberg                                                6,3 ha
-        Damm/Beine                                                        5,5 ha
-        Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben                                3,1 ha
-        Schweinheim/Steinweg                                        1,8 ha
-        Gailbach                                                        5,5 ha
-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        7,2 ha
-        Strietwald/Habichtstraße                                        7,7 ha

Hinzu kommen die 38,0 ha großen Flächen folgender planungsrechtlich festgesetzter Wohngebiete, die sich derzeit in der Baulandumlegung befinden:
-        Nilkheim/Anwandeweg                                        27,0 ha
-        Schweinheim/Rotäcker                                        11,0 ha

Über die vorgenannten Flächen hinaus sind im vorliegenden Entwurf zusätzlich insgesamt 17,9 ha Wohnbauflächen dargestellt:
-        Damm/Reischberg                                                5,1 ha
-        Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben                                0,7 ha
-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        5,4 ha
-        Strietwald/Habichtsstraße                                        2,7 ha
-        Gailbach/Im Gartenland                                        2,0 ha
-        Schweinheim/Aumühlstraße/Weinbergstraße                1,5 ha
-        Strietwald/Kiebitzweg                                        0,5 ha

Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbauflächen beträgt demnach 37,1 ha + 38,0 ha + 17,9 ha = 93 ha.


4.5.2 Gemischte Bauflächen

Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher 0,9 ha Siedlungsreserven der Kategorie gemischte Bauflächen verankert:

-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        0,9 ha

Darüber hinaus wurde in dem nun vorliegenden Entwurf zusätzlich eine Fläche von 1,8 ha Gemischte Bauflächen dargestellt:

-        Obernau/nördl. Ortsrand                                        1,8 ha

Außerdem wurden 4,7 ha bisher als Gewerbliche Bauflächen dargestellte Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen zugeführt:
-        Schweinheim/ehem. Fa. Däfler                                3,0 ha
-        Aschaffenburg Ost/Würzburger Straße                        1,7 ha

Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen beträgt demnach 0,9 ha + 1,8 ha + 4,7 ha = 7,4 ha.


4.5.3 Gesamtsumme der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungsreserven

Die Gesamtsumme der Siedlungsreserven der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungs-reserven setzt sich zusammen aus

-        Gemischten Bauflächen                          7,4 ha
-        Wohnbauflächen                                93,0 ha

und beträgt mithin                                        100,4 ha.


4.6 Gewerbliche Bauflächen

Das bislang verfolgte Planungsziel, eine größere gewerbliche Flächenreserve im Bereich Nilkheim/Obernburger Straße nördlich des Kompostwerkes zu verankern, muss zurückgestellt werden. Es konnte keine Lösung gefunden werden, das im Regionalplan festgelegte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zu überwinden bzw. zu verlagern. Auch der Regionale Grünzug G4 steht der Planungsabsicht der Stadt entgegen. Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des Planungssenats vom 04.07.2016 empfohlen, die gewerbliche Baufläche Obernauer Mainbogen (rund 40 ha) im FNP beizubehalten. Nach dem Ergebnis der jüngsten Bürgerveranstaltungen schlägt die Verwaltung vor, auf die vorgenannten Flächen bis auf weiteres zu verzichten. Für die Deckung des im Gutachten der GMA ermittelten Bedarfes muss unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 an der Obernburger Straße Gewerbebauland entwickelt werden, da  hierfür nirgendwo sonst im Stadtgebiet geeignete Flächen vorhanden sind. Zu diesem Zweck müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene der Regionalplanung geschaffen werden.


4.7 Sonstige Flächen

Im Bereich Stadtmitte/Mainaschaffer Str./Horchstraße wurden, dem realen Bestand geschuldet, anstatt Gewerbliche Bauflächen zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel neu im Entwurf zum FNP 2030 dargestellt. Für den Bereich Klinikum wurde die bereits durch Einzelverfahren genehmigte FNP-Änderung 1987/31 in die Plandarstellungen übernommen.


5.        Änderung des Regionalplans im Abschnitt B IV 2.1 - Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
In seiner Sitzung vom 21. Juli 2010 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain die Geschäftsstelle und die Regionsbeauftragte beauftragt, die gem. § 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008 erforderliche Überprüfung und Anpassung des Abschnitts B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Boden-schätzen“ als Regionalplanänderung weiterzuführen und alle dafür notwendigen Maßnahmen einschließlich der Erstellung des erforderlichen Umweltberichtes durchzuführen.
Die erforderliche Überprüfung und Anpassung des Abschnitts B IV 2.1 betrifft vier noch ungeklärte Konfliktpunkte, die in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft, den Vertretern der Rohstoffseite (LfU) sowie den Kommunen geklärt und baldmöglichst dem Planungsausschuss zu Entscheidung vorgelegt werden sollen. Das im Vorentwurf zum FNP 2030 enthaltene Gewerbegebiet G4 hat zu einen Konflikt mit den Zielen der Regionalplanung geführt, die dort das Vorranggebiet SD/KS2 vorsehen. Dieser Konfliktpunkt ist bisher nicht Gegenstand der Änderung des Regionalplans im Abschnitt B IV 2.1 gewesen. Die Verwaltung schlägt daher vor, beim Regionalen Planungsverband das Vor-ranggebiet SD/KS2 als weiteren Konfliktpunkt mit dem Ziel in das Änderungsverfahren aufzunehmen, seine Lage und Abgrenzung derart zu optimieren, dass der o. g. Konflikt gelöst wird.

Nach Kenntnisnahme
-        der Berichte über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung
-        des Berichts über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände
-        des Berichts über drei zentralen Bürgerveranstaltungen vom Herbst 2016 und

-        nach Billigung des Entwurfes zur Aufstellung des FNP 2030 vom 21.11.2016 und dessen Begründung

-        können die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

2. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

3. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die Bürgerveranstaltungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

4. Der Entwurf vom 21.11.2016 zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird gebilligt (Anlage 7).

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 vom 21.11.2016 gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und der gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen.

6. Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächen-reserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, soll eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich entwickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die notwendig sind, um die Bauleitplanung durchführen zu können. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt beim Regionalen Planungsverband zu beantragen, das im Regionalplan verankerte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung im Zuge der Regionalplanänderung in Größe, Lage und Abgrenzung so zu ändern, dass eine gewerbliche Entwicklung an der Obernburger Straße mit den Zielen der Raumordnung vereinbar wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 7

Datenstand vom 13.03.2017 11:02 Uhr