Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 08.12.2016 ö Vorberatend 3ws/6/3/16
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2017 ö Beschließend 7pl/1/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg-Kommunale Dienstleistungen

a)        Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.10.2014 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten April bis Juni 2015 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 19.06.2015. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 16.07.2015 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde unter dem Datum vom 18.03.2016 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 25.04.2016. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 19.06.2015 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 25.04.2016 zur Kenntnis zu nehmen.

b)        Bilanzsumme und Jahresgewinn
c)        Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2014 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 16.07.2015 und dem Stadtrat (Plenum) 24.07.2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2014.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2014 beträgt 98.491.957,60  €. Es wurde ein Gewinn von 358.579,57 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                   358.579,57 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                           309.254,05 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                             49.325,52 €

Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 24.07.2015 zur Kenntnis gegeben. Bezüglich der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.

Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014.

.Beschluss:

I. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 19.06.2015 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.03.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2014 (01.01.2014 – 31.12.2014) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 11).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 98.491.957,60 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 358.579,57 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Abführung an den Haushalt der Stadt:                                   358.579,57 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                           309.254,05 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag             49.325,52 €

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:02 Uhr