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Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftsvertreter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und die Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2017 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 12).
Nach dem Erfolgsplan beträgt der an die Holding Stadtwerke Aschaffenburg abzuführende Gewinn 5.824.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 20.778.000,--
€.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2017 11:02 Uhr