Klärwerk; Gebühren für die Fäkalschlammanlieferung - Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 1uvs/1/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Stadtgebiet Aschaffenburg befinden sich 48 bewohnte Anwesen mit 90 Einwohnern (Stand 2016) ohne Anschluss an das Kanal­netz. Neben diesen 48 bewohnten Anwesen gibt es einige Vereinsheime (Sängerheim Schweinheim, Fidelio etc.), die über keinen Anschluss an die öffentliche Kanalisation verfügen. Die Entsorgung des anfallenden Abwassers erfolgt mittels Fahrzeugen, die die Fäkal­ab­wässer direkt zum Klärwerk entsorgen. Im Jahr 2015 sind 1.969 m³ Fäkalabwässer angeliefert worden.
Die hier eingeleiteten Fäkalabwässer werden mit Menge und Herkunft erfasst. Die Anlieferer erhalten monatlich eine Rechnung über die angelieferte Menge. Als Preis für die Anlieferung wird eine Gebühr von 1,64 €/m³ zugrunde gelegt. Das ist die Gebühr, die auch Grundstückseigentümer für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation zu entrichten haben.

In einem Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung vom 29.07.2016 wird eine Überprüfung dieser Praxis empfohlen.
Wörtlich heißt es dazu in TZ 59
Eine Überprüfung des Entgelts wird empfohlen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass der Mehr­auf­wand für die Klärung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen mit dem Drei- bis Zehnfachen (durch­­schnittlich etwa mit dem Sechsfachen) des für die Klärung normalen Hausabwassers er­for­derlichen Aufwands anzusetzen ist.

 
Kostenkalkulation Fäkalabwasserentsorgung

Das im Zulauf zum Klärwerk eingeleitete Fäkalabwasser durchläuft den Reinigungsprozess in gleicher Weise, wie das Abwasser aus Grundstücken, die an die öffentliche Kanalisation ange­schlossen sind. Eine Differenzierung des Mehraufwandes ist nicht möglich.
Mehrkosten für die Fäkalabwasseranlieferung entstehen in der Verwaltung durch monatliche Rechnungsstellung sowie durch Zahlung der jährlichen Kleineinleiterabgabe in Höhe von ca. 1.600 €/Jahr (2016: 1.564,65 €).

Die Gebühr von 1,64 €/m³ verteilt sich auf die Abwasserableitung (Kanalnetz) und Abwasser­reinigung (Klärwerk) im Verhältnis 58% zu 42% auf [HH-Ansatz 2016: Kanalnetz 4.953.050 € Klärwerk 3.451.400 €].
Durch die direkte Anlieferung zum Klärwerk werden somit 42% der erhobenen Gebühren für die Kosten der Abwasserreinigung benötigt. Die restlichen 58% werden für die Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwandes und der Kleineinleiterabgabe angesetzt. 

Mit der Gebühr von 1,64 €/m³ für Fäkalabwasseranlieferungen werden die neben der Abwasser­reinigung anfallenden Kosten abgedeckt.

Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Kostensatz von 1,64 € pro m³ angeliefertes Fäkalab­wasser beizubehalten.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Für die Anlieferung von Fäkalien aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen wird auch weiterhin eine Gebühr von 1,64 €/m³ erhoben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr