Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Veranstaltungen in Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2017/18


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 6pl/2/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Programm des Kulturamtes wird an den Spielstätten Stadttheater und Stadthalle angeboten. Im Stadttheater finden Sprechtheater, Musiktheater (Oper), Tanztheater, Konzerte und Kleinkunst statt, in der Stadthalle Musiktheater (Musical und Operette), Tanztheater und Konzerte.

Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte zur Saison 2013/14.

Bedingt durch gestiegene Produktionskosten und damit verbundene höhere Honorarforderungen der Gastspielpartner, erhöhte Anmietungskosten der Stadthalle, gestiegene Personalkosten und erhebliche Betriebskostensteigerungen im Stadttheater nach dem Umbau kann die Kostendeckung durch Einnahmen im bisherigen Umfang nur aufrechterhalten werden, wenn eine Anpassung der Eintrittspreise erfolgt.

Der Gesprächskreis Kultur hat sich mit dem Thema Eintrittspreise des Kulturamts in Stadttheater und Stadthalle beschäftigt und dabei die nachfolgend genannten Leitlinien für die Festsetzung und Weiterentwicklung der Eintrittspreise formuliert:

1.        Die Eintrittspreise der Veranstaltungen des Kulturamtes in Stadttheater und Stadthalle sollen sich sukzessive bis 2019 erhöhen, um bei steigenden Kosten den Kostendeckungsgrad über Eintrittsgelder beizubehalten.
2.        Die unteren Preiskategorien sollen bei der Anpassung der Eintrittspreise weniger stark berücksichtigt werden. Damit soll Menschen mit geringen Einkommen der Besuch von Kulturveranstaltungen erleichtert werden.
3.        Die Erhebung eines Topzuschlags zwischen 5 und 10 € ist in besonders begründeten Fällen möglich. Die Verwaltung entscheidet über Auswahl der mit diesem Zuschlag belegten Veranstaltungen und Höhe des Topzuschlags in eigener Zuständigkeit.

Der Kultur- und Schulsenat hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Vorschläge des Gesprächskreises Kultur einstimmig gebilligt und die nachfolgend aufgeführten Eintrittspreise für die Saison 2017/18 vorberatend beschlossen:


Preise für Erwachsene Saison 2017/18 in Euro

Stadttheater



Tanz-theater 1
Tanz-theater 2
Schau-spiel 1
Schau-spiel 2
Konzerte
1
Konzerte 2
Musik-theater 1
Musik-theater 2
Grenz-gänge 1
Grenz-gänge 2
2002
9 - 20
7,50 - 17
6 - 14
 
9,5 - 14
 
 
 

 
 
2004
10 - 22
8,5 - 19
6,5 - 15,5
 
10,5 - 15,5
 
 
 

 
 
2006
10,5 - 22,5
9 - 19,5
7 - 16
 
11 - 16
 
 
 
 
 
2011
18 - 30
13 - 25
13 - 25
11 - 20
13 - 25
11 - 20
18 - 30
13 - 25
20,80 - 34
16,40 - 28,50
2013
18 - 32
13 - 27
13 - 27
11 - 21
13 - 27
11 - 21
18 - 32
13 - 27
20,80 - 34
16,40 - 28,50
2015
19 - 33
14  - 28
14 - 28
12 - 22
14 - 28
12 - 22
19 - 33
14 - 28
20,80 - 34
16,40 - 28,50
2017
19 - 35
14 - 30
14 - 30
12 - 24
14 - 30
12 - 24
19 - 35
14 - 30

 
 


Stadthalle


Tanztheater 1
Tanztheater 2
Konzerte 1
Konzerte 2
Musiktheater 1
Musiktheater 2
2002
7 - 21
 
16,50 - 25
11,50 - 20
7 - 21
 
2004
8 - 23,50
 
18 - 27
13 - 22
8 - 23,50
 
2006
8,5 - 24
 
20 - 29
13,50 - 22,50
 
 
2011
15 - 29
12 - 26
19 - 29
14 - 24
15 - 29
12 - 26
2013
16 - 31
13 - 28
20 - 31
15 - 26
16 - 31
13 - 28
2015
17 - 32
14 - 29
21 - 32
16 - 27
17 - 32
14 - 29
2017
17 - 34
14 - 31
21 - 34
16 - 29
17 - 34
14 - 31

In besonders begründeten Fällen wird die Verwaltung ermächtigt, einen Topzuschlag zu erheben. Der Zuschlag kann sich flexibel zwischen 5 bis 10 Euro bewegen.


Preise für Kinder und Jugendliche Saison 2017/18 in Euro


Erwachsene
Kinder und Jugendliche

Stadttheater Bühne 1
9 - 12
5 - 8

Stadttheater Bühne 2/3
11
7

Gruppen (ab 10 Personen)
-
5

Jugendabo


5
(ab 5 Stücken „nimm 5, zahl 4!“)


Ermäßigungen, gültig für alle Veranstaltungen und Spielorte (ausgenommen Fremdveranstaltungen und Kooperationen)

Abonnement:
Die Abonnenten erhalten in Stadttheater und Stadthalle eine Ermäßigung in Höhe von 20 %, die Ermäßigung für das Seniorenabonnement beträgt 50 %.

Wahlabonnement:
Der Wahlabonnementausweis kostet für zehn Vorstellungen 60 Euro und berechtigt zum Erwerb von jeweils zwei Eintrittskarten pro Vorstellung zum Vorzugspreis von 50 % des regulären Preises.

50 % Ermäßigung:
Für Schüler, Studenten bis 30 Jahre, Menschen bis 30 Jahre die sich in Freiwilligendiensten engagieren (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) Kulturpassinhaber und Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % jeweils mit entsprechendem Ausweis.

20 % Ermäßigung:
Ehrenamtskarte, DB-Regio-Pauschalvertrag, Sonderaktionen mit AVG-Kundenkarte

„Kultur ohne Grenzen“ - Freikartenkontingente für Bedürftige, vermittelt über Grenzenlos e.V.

Weitere Ermäßigungen im Einzelfall z.B. bei schwach ausgelasteten Veranstaltungen.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat beschließt die vom Gesprächskreis Kultur vorgeschlagenen und vom Kultur- und Schulsenat in der Sitzung am 06.07.2016 vorberatend beschlossenen Eintrittspreise des Kulturamts für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2017/18 (Anlage 5).

2. Die Erhebung eines Top- Zuschlags soll in besonders begründeten Fällen möglich sein.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr