Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e. V.; - städtischer Zuschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2017 ö Beschließend 13pl/2/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neben dem städtischen Grundzuschuss (seit 2006 in Höhe von jährlich 135.000 €) an den Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e.V. werden bereits seit dessen Gründung 2002/2003 auch die eingenommenen Mitgliedsbeiträge des Vereins seitens der Stadt Aschaffenburg zusätzlich „gedoppelt“.

Die Bezuschussung des Stadtmarketingvereins wurde vom kommunalen Rechnungsprüfungsverband geprüft. Hierbei beanstandete der Prüfverband, dass seitens des Vereins stets auch die Beiträge der Mitglieder für deren Internetpräsenz auf www.info-aschaffeburg.de in die Beitragsübersicht aufgenommen wurden, die von der Stadt dann „gedoppelt“ wurden (Beschluss des Plenums vom 15.12.2008).

Die deswegen zu viel gezahlten Zuschüsse wären zurückzahlen.

Die zuvor dargestellte Praxis wurde jedoch seit 2003 zwischen Stadt Aschaffenburg und Stadtmarketingverein in dieser Form durchgeführt. Neben des Grundzuschusses wurden stest die zugeflossenen Mitgliederleistungen (Beiträge und Entgelte für deren Internetpräsenz) als weiterer zuschussfähiger „Doppelungsbetrag“ deklariert. Rechnet man die Beiträge seit dieser Zeit heraus, die die Mitglieder für die Internetpräsentz geleistet hatten, ergibt sich ein potentieller Betrag an Rückforderungen (auf Grund der dafür ebenfalls seitens der Stadt Aschaffenburg geleisteten Doppelungsbeiträge) von 2014 zurück bis in das Jahr 2003 in Höhe von insgesamt rund 42.637 €.

Um die Rücklagen des Vereins durch eine entsprechende Rückerstattung nicht aufzulösen, wird um nachträgliche Genehmigung der Bezuschussung bis in das Jahr 2014 gebeten.

Seit dem Jahr 2015 werden ohnehin nur noch die Mitgliederbeiträge ohne Internetpräsenz als Doppelungsbeitrag gemeldet, so dass für die Zukunft eine Abrechnung erfolgen wird, die im Sinne der Prüfungsfeststellung erfolgt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat genehmigt dem Förderverein Stadtmarketing e.V. einen einmaligen Zuschuss, der sich aus den seit dem Jahre 2003 bis einschließlich 2014 durch die Stadt Aschaffenburg zuviel entrichteten Zuschüsse, die sich aus den Beiträgen der Mitglieder für deren Internetpräsenz zusammensetzen, ergibt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja 
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein X
Es entstehen Folgekosten
ja
nein X

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr