Alexandrastraße und Löherstraße - Umsetzung Radverkehrskonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.02.2017 ö Beschließend 8pvs/2/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Die Maßnahme „Alexandrastraße/ Löherstraße“ wurde am 20.09.2016 dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Dabei hat der PVS die Verwaltung beauftragt, die Planungen im Fahrradforum beraten zu lassen. Ebenso wurde das Anliegen einzelner Stadträte nach einem Ortstermin an die Verwaltung herangetragen. Beides wurde nun von der Verwaltung durchgeführt. Im Ortstermin entstand der Auftrag einer weiteren Variantenprüfung mit Gehwegparken um ggf. mehr Stellplätze zu erhalten. Auch diese weitere Variante wurde von der Verwaltung geprüft und im Fahrradforum beraten.

Aufgabenstellung
Das vorliegende Konzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße basiert auf dem Radverkehrskonzept (RVK), das Anfang 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Ziel des Radverkehrskonzeptes ist ein durchgängiges und sicheres Radwegesystem im gesamten Stadtgebiet Aschaffenburg.
Um dies zu erreichen wurden die Radverkehrsanlagen auf Mängel bezüglich Verkehrssicherheit und Ausbauzustand überprüft. Anhand der festgestellten Mängel wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet und die Dringlichkeit der Maßnahmen nach den Prioritäten 1 und 2 eingestuft. Am 12.04.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm aus dem RVK (Priorität 1) für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Innenstadt, insbesondere dem Inneren Ring am Rande des Fußgängerbereiches und Schöntal. Damit wird dem Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße große Bedeutung in der innerstädtischen Radverkehrsverbindung beigemessen (Maßnahmenprogramm Priorität A und B).
Durch die Maßnahme wird auch den Forderungen der Fahrradverbände und der Fahrradinitiative familienfreundliches Fahrradfahren Rechnung getragen, die im Jahr 2011 mit Unterschriften für mehr Sicherheit vor allem auf dem inneren Ring eintraten.

Bild: Innerer Ring

Bedeutung der Netzverbindung
Der Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße ist im Radverkehrsnetz als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft und ist Bestandteil des Inneren Ringes. Darüber hinaus hat die Strecke eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Bahnhofsquartier sowie eine Verteilerfunktion von Radialverbindungen aus den Stadtteilen.
Die Teilabschnitte Wermbachstraße – Alexandrastraße umranden die Fußgängerzonen, sodass eine Berücksichtigung der Aufteilung der Verkehrsaufgaben auf die unterschiedlichen Verkehrsarten und des Straßenraumes unumgänglich ist. Das Augenmerk liegt hierbei auf den Verkehrsarten des Umweltverbundes unter der Prämisse den motorisierten Individualverkehr und ÖPNV nicht zu beeinträchtigen und einen reibungslosen Verkehrs- bzw. Betriebsablauf als Planungsgrundsatz zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch die Verkehrsqualität des ÖPNV zu berücksichtigen, der über den Straßenzug den stark frequentierten Freihofsplatz und weitere Haltepunkte entlang des Inneren Ringes bedient.
Entlang des aufgeführten Straßenzuges soll eine durchgängige, regelkonforme Radverkehrsführung auch im Kreisverkehr Löherstraße/ Landingstraße/ Wermbachstraße hergestellt werden.

Unfallschwerpunkt Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße
Der Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße ist ein Unfallschwerpunkt Aschaffenburgs. Der bestehende Kreisverkehr wurde provisorisch angelegt und schöpft derzeit die verkehrsplanerischen bzw. verkehrstechnischen Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung nicht aus.
Besonders häufig kamen Unfälle beim Einbiegen an den Kreisverkehrszufahrten vor. Im Jahr 2014 sind der Polizei 7, im Jahre 2011 wurden 11 Unfälle an dem betrachteten Kreisverkehr gemeldet. Die Unfallursache bilden maßgebend Konfliktsituationen zwischen Bus und Individualverkehr in der Kreiszufahrt.
Der geplante Kreisverkehr soll für alle Verkehrsteilnehmer den Bedürfnissen und Erfordernissen der Verkehrssicherheit gerecht werden. Hierbei soll gerade dem Schutz schwacher Verkehrsarten besondere Bedeutung beigemessen werden.
Mit dem Umbau der geplanten Kreisverkehrsanlage kommt die Verwaltung der dringenden Empfehlung der Regierung von Unterfranken und der Polizei nach, die seit mehreren Jahren eine Änderung des bestehenden provisorisch angelegten Kreisverkehres fordern.

Empfehlung des Fahrradforums zum Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße (Abschnitt B)
Das Fahrradforum unterstützt mit großer Mehrheit den Umbau des Kreisverkehres, der im PVS am 20. 09.2016 vorgestellt wurde, als eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr. Die Maßnahme wird als Teilabschnitt eines innerstädtischen Gesamtkonzept gesehen.
Da der Bau der Kreisverkehrsanlage wegen den Baumaßnahmen in der Dalbergstraße und die erforderlichen Kanalerneuerungen in der Löherstraße nicht vor 2020 umgesetzt werden können, soll die Alexandrastraße als eigenständiger Bauabschnitt behandelt werden.

Alexandrastraße (Abschnitt A)
Bestand:
In der Alexandrastraße wird der Radverkehr derzeit beidseitig auf Schutzstreifen geführt, deren Dimensionierung den sicherheitsrelevanten Bedürfnissen des Radverkehres streckenweise nicht entspricht. Die Schutzstreifen werden vor und hinter der provisorisch eingerichteten Querungshilfe auf Höhe Hausnr. 5 unterbrochen. Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen sind in beiden Richtungen nicht eingerichtet. An die stadteinwärts eingerichteten Längsparkstände grenzt kein Gehweg sondern ein Grünstreifen mit Heckenpflanzungen, wodurch gerade für ein- bzw. aussteigende Kinder gefährliche Situationen entstehen.
Im Radverkehrskonzept wird nicht nur die Dimensionierung sondern auch der Übergang zwischen der Strecke und der provisorisch angelegten Kreisverkehrsanlage Wermbachstraße/ Alexandrastraße/ Lamprechtstraße bemängelt. Ein Gefahrenpotential stellen die Verschwenke der Radverkehrsanlage vor der Kreisverkehrszufahrt und der Querungshilfe (stadtauswärts) dar.
Im Folgenden werden die Planungsvarianten vorgestellt. Hierbei wird sich bei Variante 2 auf die Unterschiede gegenüber Variante 1 beschränkt und auf die beigefügten Planunterlagen verwiesen.

Variante 1 – Planung (wie im PVS am 20.09.2016 vorgestellt):
In der Alexandrastraße wird in Richtung Sandkirche ein Radverkehrsstreifen in Regelbreite (B=1,85m) angelegt, der im Bereich der Querungshilfe (Höhe Hausnr. 5) als Schutzstreifen geführt wird. Die provisorisch vorgezogene Fußgängeraufstellfläche (stadtauswärts) wird gem. Plandarstellung um ca. einen Meter verkleinert. Um die Sicht auf die Aufstell- bzw. Gehwegfläche zu verbessern. Um den Verschwenk in der Radverkehrsführung zu entzerren, wird stadtauswärts vor dem Ämtergebäude ein Stellplatz entfernt. Entlang des ruhenden Verkehres werden Sicherheitstrennstreifen (B=0,5 m) eingerichtet.
In Richtung Wermbachstraße wird der Radverkehr auf Höhe der Sandkirche bis zur Parkhauseinfahrt auf einem Radfahrstreifen geführt, ab der Parkhauseinfahrt bis zur Wermbachstraße auf einem Schutzstreifen.
In beiden Fahrtrichtungen werden die Radverkehrsanlagen mittels aufgebrachter Piktogramme verdeutlicht.
Eine regelkonforme und verkehrssichere Dimensionierung des Straßenzuges für Radverkehr und motorisierten Individualverkehr (MIV) bedingt den Entfall der Richtung Wermbachstraße nicht richtliniengerecht angelegten Längsparkstände (ca. 15 Stellplätze, siehe Ausführungen hierzu unter voranstehenden Erläuterungen).
Die provisorisch angelegte Kreisverkehrszu- bzw. ausfahrt wird gem. Plandarstellung den Erfordernissen der geplanten Radverkehrsführung in der Alexandrastraße angepasst. Der Umbau der gesamten Kreisverkehrsanlage ist zurzeit nicht erforderlich und erfolgt zu gegebener Zeit durch Optimierungen der Fußgängerüberwege. Der Bereich auf Höhe Sandkirche mit Linksabbieger Richtung Sandgasse wird als nächster Planungsabschnitt von der Verwaltung geplant. Daran anschließend beginnt die Verwaltung mit Ideenskizzen zur weiterführenden Radverkehrsführung in der Würzburger Straße ab Höhe Sandkirche.
Bei Umsetzung von Variante 1 entfallen ca. 15 öffentliche Stellplätze.

Variante 2 – Planung (auf Grundlage des Ortstermines):
Wie in Variante 1 wird die Radverkehrsführung Richtung Sandkirche auf einem Radverkehrsstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen vorgesehen. In entgegengesetzter Richtung entfallen die Längsparkstände Richtung Wermbachstraße wie in Variante 1 mit der Ausnahme, dass im Bereich der Kreisverkehrszufahrt Alexandrastraße gem. Plandarstellung ca. 3 Stellplätze vorgesehen werden. Das hat zur Folge, dass in entgegengesetzter Richtung die Einrichtung des Gehwegparkens vorgenommen werden muss. (siehe Lageplan). Hierbei bliebe eine Gehwegbreite von mindestens 2,30 m bestehen. Eine Verlängerung des Längsparkens bis zur Parkhauszufahrt ist wegen des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnittes nicht möglich. Durch den Erhalt von 3 Stellplätzen vor der Kreisverkehrsausfahrt wird der Schutzstreifen verschwenkt. Polizei und Verkehrsbetriebe sehen dies aus Sicherheitsaspekten im Vergleich zur der geradlinigen Führungsmöglichkeit in Variante 1 als kritisch.
Bei Umsetzung von Variante 2 entfallen ca. 12 öffentliche Stellplätze.
Für detailliertere Angaben wird auf voranstehende Ausführungen in Variante 1 verwiesen.

Empfehlung des Fahrradforums
Die Planungen zur Radverkehrsführung in der Alexandrastraße entsprechend der Variante 1 werden vom Fahrradforum mit großer Mehrheit befürwortet. In der Diskussion über die Integration der Planung in das Innerstädtische Gesamtkonzept spricht sich die Mehrheit für eine zeitnahe Umsetzung der aufgezeigten Maßnahme (Variante 1) im Jahr 2017 aus. Damit wird der Sicherheit des Radverkehres und dem Ziel einer durchgängigen Radverkehrsführung auf dem inneren Ring im ersten Teilabschnitt Rechnung getragen.
Die Maßnahmen sind mit dem Tiefbauamt, Bauhof, Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Verkehrsbetriebe abgestimmt. Eine schriftliche Einverständniserklärung von Polizei und Verkehrsbetriebe zur Umsetzung von Variante 1 der Alexandrastraße liegt vor.

Grunderwerb und Kostenvoranschlag
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahme in der Alexandrastraße liegen bei ca. 140.000 € inkl. Deckenbau.
Staatliche Fördermittel können nach momentanem Kenntnisstand für diese Maßnahme nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Beschluss wird dies sofort nochmals detailliert überprüft.
Die Kostenschätzung basiert auf derzeitigem Planungsstand und ist nicht als Kostenberechnung zu verstehen. Desweiteren wurden im Rahmen der konzeptionellen Planung weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in der Kostenberechnung der späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Der Beschlussvorlage liegen 3 Lagepläne im Maßstab 1:500 bei.

Anlagen: Stellungnahmen Polizei und Verkehrsbetriebe

.Beschluss:

I.
1. Das Planungskonzept sowie die Empfehlung aus dem Fahrradforum zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstr. – Wermbachstr. – Alexandrastr. werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen in der Alexandrastraße entsprechend der Variante 1 (Anlage 4) im Jahr 2017 beauftragt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr