Errichtung einer Leichtbauhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1068/2, Gemarkung Leider, Kohlenkaistraße 10, durch die Firma Schloter Spedition GmbH, BV-Nr. 20160337


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 15.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.02.2017 ö Beschließend 2uvs/2/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 19.12.2016 beantragt die Firma Schloter Spedition GmbH die Errichtung einer Leichtbauhalle auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Kohlenkaistraße xxx in Aschaffenburg.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 04.01.2017 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten oder einfachen Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Gebiet fällt als Sondergebiet Hafen in die Gebietsart „Gewerbegebiet“. Die geplante Nutzung in der Form einer Lagerung und Kommissionierung von Maschinenteilen und Stückgut fügt sich planungsrechtlich in das Gewerbegebiet ein.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind je 100 m² Nutzfläche 1 Stellplatz, bei 633 m² mithin 6 Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich. Darüber hinaus sind je 150 m² Nutzfläche 4 Fahrradstellplätze auszuweisen. Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist die Nutzungsänderung, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma Schloter Spedition GmbH auf Errichtung einer Leichtbauhalle auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Kohlenkaistraße xxx  in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Befreiungen und Auflagen:
1.        An der Grundstücksgrenze zur Kohlenkaistraße sind 2 Bäume zur Begrünung zu pflanzen.
2.        Auf dem Grundstück sind 4 zusätzliche Fahrradabstellplätze nachzuweisen.
3.        Zur Sicherung der Pflanzung der beiden Bäume ist eine Kaution. xxxx, zur Sicherung der 4 Fahrradabstellplätze xxx zu hinterlegen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:05 Uhr