Neubau einer Produktions- und Fahrzeughalle für eine Zimmerei mit angeschlossenem Autokranbetrieb auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, xxx in Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 15.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.02.2017 ö Beschließend 3uvs/2/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 19.08.2016 beantragt der Bauherr xxx den Neubau einer Produktions- und Fahrzeughalle für eine Zimmerei mit angeschlossenem Autokranbetrieb auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, xxx in Aschaffenburg.
Der Bauherr ist Betreiber einer Zimmerei mit einem angeschlossenen Autokranbetrieb und insgesamt 4 Mitarbeitern. In der Zimmerei werden handwerksmäßige Zimmerer- und Bauschreinerarbeiten ausgeführt und vorbereitet. Die, in die Jahre gekommenen und nicht mehr zeitgemäßen Produktions- und Abbundhallen sollen durch neue Gebäude ersetzt werden. Die neue Halle nimmt in etwa die Höhe der bereits bestehenden westlich angrenzenden Halle auf dem benachbarten Grundstück, Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg auf und schließt hieran an. Die neuen Gebäude umfassen eine
?        Fahrzeug- und Abbundhalle mit einer Nutzfläche von ca. 344 qm
?        Maschinenhalle und Bauschreinerei mit einer Nutzfläche ca. 149 qm
?        Bürotrakt mit einer Nutzfläche von ca. 57 qm
Ein weiteres kleineres Gebäude im südöstlichen Grundstücksbereich wird erhalten. In den Bauantragsunterlagen ist eine Grundfläche von ca. 70 qm angegeben.
Mit Bescheid vom 04.05.2016, Az.: 7/60V-Ko-20160036 wurde ein baurechtlicher Vorbescheid erteilt. Die Bindungswirkung des Vorbescheides ist allerdings entfallen, da im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abweichende Unterlagen vorgelegt wurden.
Nach den planungsrechtlichen Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes vom 09.03.2016 und 20.09.2016 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten oder einfachen Bebauungsplanes (§ 30 BauGB). Darüber hinaus ist auch eine Lage innerhalb eines im Zusammengang bebauten Ortsteils, und damit im Innenbereich, gem. § 34 BauGB nicht gegeben. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach nach § 35 BauGB (Außenbereich). Es liegt für das Vorhaben eine Teilprivilegierung, gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB vor, nachdem die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs beantragt wird und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

Im Rahmen der Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde wurde eine naturschutzrechtliche Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich gefordert. Diese wurde vom Büro Trölenberg + Vogt am 01.12.2016 erstellt und am 14.12.2016 angepasst und geändert. Die untere Naturschutzbehörde hat mit Stellungnahme vom 16.12.2016 dem Bauantrag unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die v.g. naturschutzrechtliche Bilanzierung als Auflagen und Hinweise in die Baugenehmigung aufgenommen werden.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind je 70 m² Nutzfläche 1 Stellplatz, bei 561 m² Nutzfläche mithin 8 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich. Darüber hinaus ist je 100 m² Nutzfläche 1 Fahrradstellplatz, bei v.g. Nutzfläche demnach 6 Fahrradstellplätze auszuweisen. Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

I.

Dem Antrag des Bauherren xxx auf Neubau einer Produktions- und Fahrzeughalle für eine Zimmerei mit angeschlossenem Autokranbetrieb auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, xxx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Befreiungen und Auflagen:
1.        Die naturschutzrechtliche Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich des Büros Trölenberg + Vogt vom 01.12.2016, geändert am 14.12.2016, ist Bestandteil der Baugenehmigung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind die entsprechenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Baugrundstück vorzunehmen.
2.        Die Bäume im Bereich der kartierten Biotope Nrn. AB 1263-013 und 1283-007 dürfen im Zuge der Abrissarbeiten und Baumaßnahmen sowohl im Kronen- und Stammbereich, als auch im Wurzelbereich nicht beschädigt werden.
3.        Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (Nr. 1) ist eine Kaution i.H.v. xxx, zur Sicherung der Bäume (Nr. 2) i.H.v. xxx zu hinterlegen.
4.        Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist Folgendes zu beachten:
a)        Die Bestimmungen der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.09.1998 sind zu beachten.
b)        An den Immissionsorten (Adelenstraße xxx; Dankwartstraße xxx) des nördlich gelegenen allgemeinen Wohngebietes sind folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten: WA: tags 55 dB(A); nachts 40 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen am Tag nicht mehr als 85 db(A) und in der Nacht nicht mehr als 60 db(A) erreichen.
c)        Weitere Auflagen zum Immissionsschutz bleiben vorbehalten.
5.        Die Grundstücke Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg sind zu verschmelzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Thomas Giegerich möchte wissen, wann die der gewerbliche Betrieb im Außenbereich ursprünglich genehmigt worden ist. Die Verwaltung sagt daraufhin zu, dass sie diese Frage im Nachgang zur Sitzung beantworten wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:05 Uhr