Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (14 WE) auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Obernau, Maintalstraße xxx, durch die Bauherren xxx, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 15.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.02.2017 ö Beschließend 4uvs/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 28.11.2016 beantragten die Bauherren xxx die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (14 WE) auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Obernau, Maintalstraße xxx in Aschaffenburg.
Das Bauvorhaben umfasst 2 Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 14 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen, sowie einen zusätzlichen oberirdischen Stellplatz. Das Vorderhaus umfasst 3 Vollgeschosse, wobei das Dachgeschoss als Vollgeschoss angerechnet wird. In diesem Gebäude werden 8 Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen 54 qm und 99 qm untergebracht. Die Gesamtwohnfläche liegt bei ca. 667 qm.
Das Rückgebäude umfasst ebenfalls 3 Vollgeschosse, unter Einrechnung des Dachgeschosses als Vollgeschoss. Im Rückgebäude sind 6 Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen 48 qm und 98 qm ausgewiesen. Die Gesamtwohnfläche des Rückgebäudes liegt bei ca. 505 qm. Die durchschnittliche Größe der Wohnungen im Vorderhaus und Rückgebäude liegt bei ca. 84 qm.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 13.12.2016 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten oder einfachen Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Gebiet ist nach der Eigenart der näheren Umgebung als allgemeines Wohngebiet (WA), gem. § 4 BauNVO einzustufen. Die beantragte Wohnbaunutzung ist hiernach allgemein zulässig.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich die beantragte Bebauung ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Es liegt eine offene Bauweise vor, die GRZ liegt bei 0,47 und die Zahl der Vollgeschosse bei 2, bzw. maximal 3.

Im Rückgebäude ist eine kleine Backstube mit einer Größe von ca. 82 qm vorgesehen. Laut Betriebsbeschreibung soll hier nur noch von maximal 3 Personen für besondere Anlässe und Events gebacken werden. Die Betriebszeiten sind auf 4:00 bis 18:00 Uhr beschränkt. Ein Ladengeschäft ist an diesem Standort nicht mehr geplant.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 qm je 1 Stellplatz erforderlich. Bei 14 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 qm ergibt sich hieraus ein Stellplatzbedarf im Umfang von 14 Stellplätzen. Darüber hinaus ist für die Backstube noch je 70 qm Nutzfläche 1 weiterer Stellplatz, somit 1,17 Stellplätze auszuweisen. Insgesamt erforderlich sind hiernach 15,17 Stellplätze. Nachgewiesen sind in der Tiefgarage 16 Stellplätze, sowie ein oberirdisch gelegener Stellplatz. Von den, in den eingereichten Plänen dargestellten 17 Stellplätzen sind 2 barrierefrei. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

In der Tiefgarage sind 20 Fahrradstellplätze, oberirdisch 7 weitere Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Für die 14 Wohneinheiten sind insgesamt 23,4 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 1.172 qm Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). Darüber hinaus ist für die Backstube 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes ist ein Kinderspielplatz mit Sandspielfläche und Spielgeräten mit einer Größe von 60 qm ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen weitere Grünflächen im Umgriff des Kinderspielplatzes. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes und der Grünflächen werden Sicherheitsleistungen i.H.v. je 3.000 € gefordert.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Bauherren xxx auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (14 WE) auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Obernau, Maintalstraße xxx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Befreiungen und Auflagen:
1.        Die Tiefgarage ist gemäß den in den Plänen als „Grün- und Pflanzflächen“ dargestellten Bereichen mit einer mindestens 60 cm starken Erdsubstratschicht zu überdecken. Die Grün- und Pflanzflächen sind entsprechend zu begrünen.
2.        Der Kinderspielplatz ist, wie in den Plänen dargestellt, auszuführen. Es ist mindestens ein Sandspielplatz und ein Spielgerät dauerhaft bereitzustellen.
3.        Zur Sicherung der Bepflanzung (Nr. 1) ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 3.000,00 €, zur Sicherung des Kinderspielplatzes (Nr. 2) i.H.v. 3.000,00 € zu hinterlegen.
4.        Die Grundstücke Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Obernau sind zu verschmelzen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:05 Uhr