Veranstaltungen von Vergnügen nach Art. 19 LStVG; - Dalbergfest 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 15.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.02.2017 ö Beschließend 8uvs/2/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 20.12.2016 wurde die Firma Würst´l Maier und xxx beantragt das Dalbergfest immer unten am Main auf der Perthwiese stattfinden zu lassen. Im Jahr 2016 wurde auf Grund der Baustelle in der Dalbergstraße das Dalbergstraßenfest verlegt.

Am Main konnte 2016 den Kunden ein größeres Entertainmentprogramm geboten werden. Seitens der Veranstalter wird eine positive Resonanz gezogen.

Seitens des Veranstalters werden folgende Vorteile gesehen:

-        Keine Störung der Anwohner der Dalbergstraße bei Auf- und Abbau & während der Veranstaltung.
-        Mehr Platz für Gäste ohne enge Passagen
-        Bessere Logistik für Lieferanten aber auch für Einsatzfahrzeuge im Notfall
-        Bei 3 Veranstaltungstagen nicht so Wetter abhängig
-        Keine Sperrung der Straße, keine Beeinträchtigung für Nachbarn und Bewohner


Seitens der Verwaltung wurde der Antrag an andere Behörden und Ämter zur Stellungnahme gegeben.

Die PI Aschaffenburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Am 02.11.2015 beantragten Herr xxx und Herr xxx das Dalbergstraßenfest in den Jahren 2016 und 2017 zweimal auf die Wiese am Perth Inch zu verlegen. Da die Veranstalter Umsatzeinbußen befürchteten beantragten sie eine Verlängerung der ursprünglich eintägigen Veranstaltung auf jährlich drei Veranstaltungstage. Als Grund wurde die Sperrung der Dalbergstraße wegen erforderlicher Baumaßnahmen genannt.
Die Veranstaltung fand vom 29.07. bis 31.07.2016 statt.
Es kam zu drei Einsatzsachverhalten rund um die Veranstaltung:
Am 30.07.2016, um 03.00 Uhr, beschwerte sich eine Anwohnerin über ruhestörenden Lärm ausgehend von Trommlern auf dem Fest. Die eingesetzte Streifenbesatzung stellte diese Trommler nicht mehr fest.
Weiterhin kam es zu einer Streitigkeit zwischen zwei Beteiligten alkoholisierten Personen und einer Körperverletzung.
Die PI Aschaffenburg schlägt vor das Fest 2017 nochmals aufgrund der Baumaßnahmen in der Dalbergstraße auf der Wiese des Perth Inch zu gestatten. Anschließend sollte die weitere Gestattung überprüft und neu für die kommenden Jahre entschieden werden. Hierbei kann dann ggf. auf die Erfahrungen der beiden Veranstaltungen zurückgegriffen werden.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Mit Nutzungsvertrag Nr.: 829/0001 vom 23.08./15.09.2014 wurden die bundeseigene Liegenschaften gegen Übernahme der Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht unter anderem zur Nutzung als Grünfläche mit Fuß- und Radweg überlassen. D. h. die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht liegt bei der Stadt Aschaffenburg
Im Rahmen des o. g. Nutzungsvertrages bestehen seitens des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Aschaffenburg (WSA) keine Bedenken gegen die dauerhafte Verlegung und Verlängerung des Dalbergfestes auf die Perthwiese unten am Main. Der Beginn und das Ende der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau sind dem WSA rechtzeitig jedes Jahr anzuzeigen.
Um die Beeinträchtigung der Nachbarn und Bewohner zu gering wie möglich zu halten, ist ab 22:00 Uhr abends Ruhe zu gewährleisten (z. b.: Rechtzeitige Beendigung der Musik, Rechtzeitiges Schließen der Buden usw.).
Nach Beendigung der Veranstaltung sind die bundeseigenen Liegenschaften jedes Jahr ordnungsgemäß zu hinterlassen und vom zuständigen Außenbezirk Erlenbach (Tel.-Nr.: 09372/9902-0) abzunehmen.
Feuerwehr und Integrierte Leitstelle (ILS) nehmen wie folgt Stellung:
Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes und auch aus Sicht der ILS spricht nichts gegen die Verlegung. Im Gegenteil, hiermit erreichen wir eine deutliche Verbesserung für die ohnehin schon stark belastete Dalbergstraße
Das Bauordnungsamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bei der Frage zur grundsätzlichen Verlegung bestehen keine Bedenken da die Veranstaltung nicht mehr zwischen den Häuserreihen stattfindet.
Das Sachgebiet Straßenverkehr nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht wäre eine Verlegung der Veranstaltung ans Mainufer wünschenswert. Die dauerhafte Befahrbarkeit der Dalbergstraße wäre gewährleistet, die dadurch seit Jahren vorherrschenden Einschnitte für den Fahr- und Anliegerverkehr würde entfallen. Der bereits im Jahr 2016 durchgeführte “Probelauf“ hat bei hiesiger Stelle zu keinen Beschwerden verkehrstechnischer Art in der Suicardusstraße geführt.
Die Lebensmittelüberwachung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist gegen eine Standortverlegung nichts einzuwenden wenn aufgrund der veränderten Bodenbeschaffenheit (Wiese, Sand) geeignete Maßnahmen (Einbringung von Fußboden) getroffen bzw. durchgeführt werden.
Das Garten- und Friedhofsamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Garten- und Friedhofsamt kann einer erneuten bzw. generellen Durchführung des Dalbergfestes am Mainufer nicht zustimmen. Die enorme Belastung schadet nicht nur der Rasenfläche, sondern auch, durch die Bodenverdichtung, dem Baumbestand. Bei schlechter Witterung kann die Rasenfläche in Teilbereichen zerstört werden. Eine Folgenutzung der Grünfläche ist dann nicht mehr möglich.
Mehrere Veranstaltungen des JUKUZ, „ Unten am Fluss“, das Stadtfest und das Drachenbootfest belasten das Mainufer schon sehr.
Wenn das Dalbergfest weiterhin stattfindet, hat die Stadt Aschaffenburg außerdem für andere kommerzielle Veranstaltungen keine Ablehnungsgründe mehr.
Weiterhin müssen die verschiedenen Bauvorhaben 2017/2018 berücksichtigt werden.

Das Sachgebiet Liegenschaften nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das SG Liegenschaften sieht die Durchführung des Dalbergfestes an der Mainwiese sehr kritisch. Wenn diese Veranstaltung zusagt werden sollte, haben wir keinerlei Argumente mehr für die Ablehnung alle anderen kommerziellen Veranstalter. Mittlerweile haben wir auf der Mainwiese das Drachenbootfest, die Mainuferfeste „Unten am Fluß“ und die JUKUZ-Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen sind alle sehr laut.
Eine generelle Verlegung wird vom SG Liegenschaften nicht befürwortet. Lediglich in Ausnahmefällen (wie der Umbau der Dalbergstraße) kann einer Verlegung zugestimmt werden. Zu beachten ist auch die geplante Baustelle am Mainufer (Radweg und Regenauffangbecken –unterhalb Spielplatz). Diese Baustelle wird die Veranstaltungsfläche am Mainufer voraussichtlich für 2 Jahre ab 2018 blockieren.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen kann nach Ansicht des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes, insbesondere unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte, dem Antrag für 2017 zugestimmt werden. Auch in Hinblick auf die Unwägbarkeiten des Baustellenablaufs in der Dalbergstraße sollte für 2017 noch eine Ausnahme erteilt werden.

Durch die Bedingungen zur Vergabe kann den Vorbehalten des Gartensamtes Rechnung getragen werden. Durch Auflagen kann sichergestellt werden, dass der Bereich vor übermäßigen Belastungen geschützt wird. Vertraglich könnte auch eine Kaution für anfallende Schäden, gefordert werden.

Soweit die Fläche insbesondere durch die Baumaßnahmen des Regenüberlaufbeckens oder Umgestaltungen des Mainufers nicht zur Verfügung gestellt werden können, besteht kein Anspruch. 

.Beschluss:

I. Abweichend von dem Antrag das Dalbergfest immer unten am Main auf der Perthwiese stattfinden zu lassen, wird für das Jahr 2017 einem Dalbergfest auf der Perthwiese unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

1. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nur, wenn der Platz durch das Garten- und Friedhofsamt der Stadt Aschaffenburg für die Veranstaltung freigegeben wird.

2. Die Zustimmung kann s eitens der Stadt zurückgenommen werden, wenn der Platz anderweitig (z. B. für Baumaßnahmen) benötigt wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:05 Uhr