Nahverkehrsplanung Region Bayerischer Untermain - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.02.2017 ö Vorberatend 2pvs/2/2/17
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.03.2017 ö Beschließend 1pl/3/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Rechtlicher Hintergrund der Nahverkehrsplanung
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit dem ÖPNV sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Aufgabenträger zuständig. Die Anforderungen an das Verkehrsangebot definiert der Aufgabenträger in der Regel in einem Nahverkehrsplan (§8 PBefG).
Der Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg, die Stadt Alzenau sowie die kreisfreie Stadt Aschaffenburg sind jeweils für ihr Gebiet Aufgabenträger und bilden den Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain.
Im BayÖPNVG Art. 13 Abs. 2 heißt es zum Nahverkehrsplan (NVP):
"Der Nahverkehrsplan enthält Ziele und Konzeption des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs und muss mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmen. Soweit erforderlich ist die Planung mit anderen Planungsträgern sowie anderen Aufgabenträgern des ÖPNV abzustimmen. Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben."
Der Nahverkehrsplan bildet die Rechtsgrundlage sowie inhaltliche Vorgaben zur Genehmigung von Fahrplänen und dem Betrieb von Linienverkehren für die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde. Keine Planungs- und Entscheidungskompetenz haben die Gebietskörperschaften beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hierfür ist ausschließlich der Freistaat Bayern als Aufgabenträger zuständig und wird vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG).
Der Nahverkehrsplan hat einen gesetzlich festgelegten Planungshorizont von 5 Jahren. Die Bearbeitung erfolgte erstmals 1997-1999 durch den Gutachter Planungsgruppe Nord. 2006/2007 erfolgte die erste Fortschreibung. Sie wurde überwiegend von den Verwaltungen der Aufgabenträger selbst durchgeführt.

Der Nahverkehrsplan 2017
Anfang 2013 wurde von den Gremien der Gebietskörperschaften beschlossen, den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain erneut fortzuschreiben. In der Stadt Aschaffenburg erfolgte der Beschluss des Stadtrates am 19.02.2013. Im Einvernehmen mit den Gebietskörperschaften wurde dafür das Büro plan:mobil aus Kassel mit der Bearbeitung der Planung beauftragt. Die lange Bearbeitungszeit wurde durch die vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung der VAB verursacht. Insbesondere die Verfahrensschritte zur Entwicklung einer neuen Einnahmenverteilung hat sowohl bei den Verkehrsunternehmen als auch bei den Aufgabenträgern viel Kapazität erfordert. Für die Stadt bzw. die Stadtwerke kam darüber hinaus auch noch die Vorbereitung einer Direktvergabe dazu.
Der Nahverkehrsplan gliedert sich wie folgt:
       1.        Vorbemerkung
       2.        Rahmenbedingungen
       3.        Raumstrukturanalyse
       4.        Bestandsaufnahme der ÖPNV-Angebotsstruktur
       5.        Verkehrsgeschehen im Untersuchungsraum
       6.        Entwicklungsziele
       7.        Zustandsbewertung und Mängelanalyse
       8.        Maßnahmenkonzeption
       9.        Linienübersicht und Zuordnung zu den Linienbündeln
       10.        Bewertung der Maßnahmenkonzeption

Die Inhalte der Kapitel 1-7 waren bereits Gegenstand des Zwischenberichts zum Nahverkehrsplan am 19.01.2016 im Planungs- und Verkehrssenat. Darauf aufbauend wurden die restlichen Kapitel 8-10 erstellt.
Die Konzepterstellung wurde wie bei den vorherigen Nahverkehrsplänen durch die ARGE-ÖPNV begleitet. Die Arbeitsgruppe der Fraktionen traf sich an insgesamt 4 Terminen. Für die städtischen Fraktionen wurden zusätzlich zwei weitere Termine durchgeführt, um die städtischen Inhalte zu vertiefen.

Zusammenfassende Darstellung der Kapitel 8-10
Bezogen auf die Stadt Aschaffenburg werden folgende Maßnahmen, Prüfaufträge und Planungsprojekte dargestellt:
Maßnahmen
Maßnahmen sind konkrete Planungsvorhaben zur verkehrlichen und / oder wirtschaftlichen Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes, die im Zeitraum von fünf Jahren (2017 – 2021) umgesetzt werden sollen.
Linienwegänderungen:
Linie 3: Verbesserung der Erschließung des Hafens
Linie 5: Verbesserung der Erschließung des Rosensees
Linie 11: Verlängerung in das Gewerbegebiet Mainaschaff-Nord und Durchbindung mit der Linie 14
Linie 15: Verbesserung der Erschließung der Hochschule
Barrierefreier Ausbau von Verknüpfungspunkten und Haltestellen
Einführung von Bereichslinienplänen (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg)

Prüfaufträge
Prüfaufträge sind Ansätze zur Weiterentwicklung des ÖPNV, für die weiterer Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf im Rahmen der konkreten Umsetzung besteht. Dazu können z. B. weitere Nachfrage- und/ oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zählen sowie die Prüfung möglicher umfangreicherer Umsetzungskonzepte und Verknüpfungen mit Linien in benachbarten Verkehrsräumen.
Neuordnung der Linienwege der Linien 7, 21 und 23
Veränderte Linienführung in Kombination mit Linie 41
Neue Linien:
17: ROB – Damm – Österreicher Kolonie – Hochschule
18: ROB – Leider – Nilkheim - Südbahnhof
Verbesserung der (dynamischen) Fahrgastinformation
Reaktivierung Bachgaubahn
Ertüchtigung Infrastruktur und Prüfung alternativer Linienführungen zwischen Großostheim und Aschaffenburg
Gründung eines Fahrgastbeirats

Planungsobjekte
Planungsprojekte sind umfangreiche Planungsvorhaben, die über den zeitlichen und/ oder inhaltlichen Rahmen des NVP hinausgehen. Damit verbunden sind oft intensive Abstimmungsverfahren verschiedener Projektbeteiligter sowie Abhängigkeiten, die nicht von den Aufgabenträgern beeinflussbar sind.
Barrierefreie Fahrgastinformationen
Mobilitätstraining (insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen)
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems: Überprüfung der Qualitätsstandards im ÖPNV
Zielgruppenorientiertes Marketing
Konzept "Schülerzivilcourage"

Einzelne Linien können einem Linienbündel zugeordnet werden. Diese Linien eines Linienbündels stehen in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang. Die Definition von Linienbündeln ist wichtig für das Genehmigungsverfahren: Eine Genehmigung wird nur für ein im NVP definiertes Linienbündel vergeben, nicht aber für eine einzelne Linie eines Bündels.
Alle Linien des Stadtbusverkehrs sind wie bisher auch in dem Linienbündel "Stadtverkehr Aschaffenburg" zusammengefasst. Damit ist gewährleistet, dass sich andere Verkehrsunternehmen nicht für einzelne lukrative Linien eigenwirtschaftlich bewerben können.
In ihrer letzten Sitzung am 14.06.2016 hat die ARGE-ÖPNV den Entwurf des Maßnahmen- und Zielkonzepts einstimmig gebilligt und zur Beschlussfassung empfohlen. Im Folgenden fand die Anhörung der Gemeinden, Verkehrsverbände, Behindertenbeauftragten sowie der Fahrgastverbände statt. Für die Stadt Aschaffenburg ergaben sich dadurch keine Änderungen. Die Beschlussfassungen durch die Kreistage Aschaffenburg und Miltenberg folgen.
Im Rahmen des bevorstehenden Betrauungsaktes für die Direktvergabe der Verkehrsleistungen im Linienbündel "Stadtverkehr Aschaffenburg", hat der Verkehrsbetrieb noch ergänzende Ausstattungsmerkmale für den Stadtbusverkehr definiert, die zusätzlich in den NVP aufgenommen wurden. Es handelt sich um folgende Ergänzungen (s. Anlage 1: Kapitel 6.3.3 Qualitätsstandards für Fahrzeuge und Infrastruktur):
?        Von der Notwendigkeit einer Klimaanlage und einer ausklappbaren Rampe ausgenommen sind Ersatz- oder Verstärkerfahrzeuge, die zur Abdeckung von Verkehrsspitzen eingesetzt werden.
?        Bei Busersatzbeschaffungen und Neubeschaffungen ist eine zusätzliche Sondernutzungsfläche rechts neben Tür II zu berücksichtigen.
?        Bei Busersatzbeschaffungen und Neubeschaffungen gilt immer die aktuell bestmögliche Abgasnorm.
?        Bis 2022 mind. 10% der Stadtbusflotte mit alternativen Antrieben ausgestattet.
?        Ab 2020 Videobeobachtung in allen Stadtbussen.
?        Ab 2020 WLAN in allen Stadtbussen.
?        Ab 2020 Notruftaster in allen Stadtbussen. Übermittelt werden müssen folgende Attribute: Fahrzeugnummer, Standort.
?        Außenflächenwerbung möglich, bei Ganzbeklebung max. 1/3 der Fensterflächen mit Windowsfolie.
?        Fahrzeuginnenreinigung mind. 1x täglich, bei grober Verunreinigung Austausch bzw. Reinigung innerhalb von 30 Minuten.
?        Fahrzeugaußenreinigung, die Reinigungsintervalle sind so zu legen, dass das Fahrzeug einen sauberen und ansehnlichen Eindruck hinterlässt, jedoch mind. 1x wöchentlich.
?        Monatlich ist der Fahrgastraum und der Fahrerarbeitsplatz einer Grundreinigung zu unterziehen, bei Bedarf öfters.
?        Beschädigte und stark verschmutzte Innenausstattung (z.B. Sitzkissen/Schalen, Rückenlehnen, Haltestangen usw.), die nicht gereinigt werden kann, ist unverzüglich zu erneuern.
?        Bis 31.12.2018 sind alle Busse mit Haltesystemen für Fahrräder, Rollatoren, Kinderwagen usw. auszurüsten.

Diese Qualitätsmerkmale gehen über die bislang formulierten Standards hinaus und tragen dazu bei, den Stadtverkehr auf einem hohen Qualitätsniveau zu erhalten.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt den Nahverkehrsplan der Region Bayerischer Untermain zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt entsprechend der Empfehlung der ARGE-ÖPNV den Nahverkehrsplan Region Bayerischer Untermain hinsichtlich des Stadtverkehrs bzw. der Stadt Aschaffenburg betreffenden Inhalte als Planungsgrundlage für den ÖPNV.

3. Auf Bitte von Prof. Dr. Bausback sagt der Vorsitzende zu, in das Protokoll aufzunehmen, dass es bei der Beschlussfassung  nur im die Ziele und noch nicht um die konkreten Ausschreibungs- grundlagen geht.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 14:23 Uhr