Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet “Nordwestlich Pfaffenbergweg” im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1954/6, 1954/8, 1954/11, 1954/13 und 1954/14, Gemarkung Aschaffenburg (Nr. 20/14); - Aufhebung Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.03.2017 ö Beschließend 5pl/3/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung am 17.12.2007 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i. S. d. § 12 BauGB für das Gebiet „Nordwestlich Pfaffenbergweg" im Bereich der Grundstücke Flst.Nrn. xxxx und xxxx, Gem. Aschaffenburg (Nr. 20/14) beschlossen.
Anlass für die Einleitung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens war die Absicht der Fa. May & Eilbacher (heute: May Firmengruppe), ihre nordwestlich des Pfaffenbergwegs und östlich der Glattbacher Straße gelegenen Grundstücke Fl.Nrn. xxx und xxx unter weitgehender Einbeziehung des im Eigentum der Stadt Aschaffenburg befindlichen Grundstücks Fl.Nr. xxx zu erschließen und wohnbaulich zu nutzen.
Das städtebauliche Konzept sah eine locker in der Fläche angeordnete Gruppe von sechs Wohnhäusern vor, davon drei Mehrfamilienhäuser mit III-IV Geschossen sowie ein Reihenhaus und zwei Doppelhäuser mit je II Geschossen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein im städtischen Interesse liegendes Wohnungsbauvorhaben eines Bauträgers und zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt.
Eine Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (30 WE) mit Tiefgarage und IV Geschossen incl. Staffelgeschoss, die nur einen kleinen Teil der Bebauung des gesamten Plangebiets vorsah, wurde bereits am 06.05.2015 im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt (BV-Nr. 225/14). Die Erteilung eines positiven Vorbescheides wurde unter Auflagen (Nachweis Erschließungsmaßnahmen der Ver- und Entsorgung, Nachweis Brandschutz, etc.) einstimmig beschlossen. Der nachfolgende Bauantrag für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage entsprach den Vorgaben des Vorbescheids, so wurde mit Bescheid vom 12.04.2016 die Baugenehmigung erteilt.
Die beiden neuen Baukörper sind für Wohnnutzungen mit insgesamt 30 Wohnungen und die Tiefgarage für die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze bestimmt. Aktuell befinden sie sich bereits in der Realisierung. Die ersten Geschosse des südlichen Baukörpers bzw. das erste Geschoss des nördlichen Baukörpers sind im Rohbau bereits hergestellt. Eine zügige Bauabwicklung bis zur Fertigstellung, voraussichtlich innerhalb des Jahres 2017, ist zu erwarten.
Mit dieser Entwicklung erübrigt sich eine Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Gleichermaßen ist auch der Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2007 für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Nordwestlich Pfaffenbergweg" im Bereich der Grundstücke Flst.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg (Nr. 20/14) hinfällig geworden; er ist aufzuheben.

Mit dem Bauvorhaben wurde ein neues Grundstück gebildet (Fl.Nr. xxx, Gemarkung Damm), das den nördlichen Bebauungsrand in diesem Siedlungsabschnitt östlich der Glattbacher Straße bildet. Die nördlich angrenzend verbliebenen Flächen, die im Flächennutzungsplan noch als Bauerwartungsland für „gemischte Bauflächen“ dargestellt sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Sie zählen zum planerischen Außenbereich nach § 35 BauGB.
Sollte die Stadt Aschaffenburg diese Flächenreserve zu einem zukünftigen Zeitpunkt unter Beachtung des Flächennutzungsplans einer baulichen Entwicklung zuführen wollen, wäre hierfür ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2007 für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Nordwestlich Pfaffenbergweg" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. xxxx, Gemarkung Aschaffenburg (Nr. 20/14), aufzuheben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 14:23 Uhr