Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.03.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss, über zu berufende und zu verpflichtende ehrenamtliche Gutachter.
Gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV muss dem Gutachterausschuss ein Bediensteter des Finanzamtes angehören, das ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Bereich des Gutachterausschusses zuständig ist.
Das bisherige Mitglied des Finanzamtes, XXX ist gemäß Mitteilung des Bayer. Landesamtes für Steuern nicht mehr im Bereich der Grundbesitzbewertung zuständig. Als Nachfolger wurde gemäß § 3 Abs. 1 BayGaV XXX als neues Mitglied des Gutachterausschusses vorgeschlagen. Eine Berufung des Vertreters, XXX, bedarf es zum derzeitigen Zeitpunkt (noch) nicht. Diese läuft noch bis zum 18.04.2019.
[Die namentliche Nennung von Personen im Internet ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung oder einer dazu geeigneten Rechtsgrundlage unzulässig. Selbstverständlich werden die Namen auf Nachfrage und im Verlauf der öffentlichen Stadtratssitzung bekannt gegeben. Für die Veröffentlichung im Internet mussten aber Kürzungen vorgenommen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Wir bitten um Verständnis!]
.Beschluss:
I. Als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird gemäß §§ 2 und 3 BayGaV erstmals auf die Dauer von 4 Jahren berufen:
- XXX, Finanzamt Aschaffenburg
[Die namentliche Nennung von Personen im Internet ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung oder einer dazu geeigneten Rechtsgrundlage unzulässig. Selbstverständlich werden die Namen auf Nachfrage und im Verlauf der öffentlichen Stadtratssitzung bekannt gegeben. Für die Veröffentlichung im Internet mussten aber Kürzungen vorgenommen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Wir bitten um Verständnis!]
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2017 14:23 Uhr