Erschließungsplanung Baugebiet Rotäcker - Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gem. GWB i.V. mit VgV


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.03.2017 ö Beschließend 8pl/3/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08. November 2004 den Bebauungsplan Nr. 5/27 für das Gebiet zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westlicher Begrenzung und Bischbergstraße als Satzung beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung ist der Bebauungsplan am 10.Dezember 2004 in Kraft getreten.

Das Umlegungsverfahren „Westlich Rotäckerstraße“, Gemarkung Schweinheim, ist mit öffentlicher Bekanntmachung am 05.August 2016 in Kraft getreten.

Für die zur planmäßigen Nutzung erforderliche Erschließung sind vorlaufend entsprechende Planungen für öffentliche Verkehrsflächen und Abwasserentsorgung sowie Versorgung (Wasser und Elektro) erforderlich.

Die Verfahrensschritte zur Einleitung des Vergabeverfahrens für die ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungsleistungen hat die Verwaltung getätigt und abgeschlossen.


II.

Das Vergabeverfahren für die erforderlichen ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungsleistungen ist europaweit durchzuführen. Die in nationales Vergaberecht umgesetzten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sehen vor, dass Vergaben von Leistungen und Lieferungen dann europaweit auszuschreiben sind, wenn der voraussichtliche Auftragswert bestimmte Schwellenwerte erreicht oder übersteigt.

Bei der Vergabe von Planungsleistungen beträgt der Schwellenwert derzeit 209.000,00 EUR netto; § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).

Der voraussichtliche Auftragswert (§ 3 Vergabeverordnung - VgV) der Honorare für Planungs- und Überwachungsleistungen für die tiefbautechnische Erschließung (Verkehrsanlagen und Abwasserentsorgung) übersteigt mit einem Betrag von geschätzt 1.150.000 € brutto diesen Schwellenwert beträchtlich.

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Planer bzw. das Ingenieurbüro zu finden, der/das im Hinblick auf die gestellte Aufgabe die bestmögliche Leistung erfüllt sowie am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.


III.

Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Phasen:

Die erste Phase ist das sog. Auswahlverfahren. Formalisierte Teilnahmeanträge sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Absendung der EU-weiten Bekanntmachung von interessierten Planern/Ingenieurbüros vorzulegen. Nach den in der Bekanntmachung bekanntgemachten eignungsbezogenen Kriterien werden Bewerber für die zweite Phase ausgewählt und zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren eingeladen.

In der zweiten Phase wird der endgültige Auftragnehmer ermittelt; sie endet mit dessen Beauftragung. Die Auswahl erfolgt durch Verhandlungen mit den ausgewählten und eingeladenen Bewerbern. In den sog. Auftragsgesprächen wird der Teilnehmer ermittelt, der die größte auftragsbezogene Kompetenz nachzuweisen in der Lage ist.

Das Ergebnis findet seinen Niederschlag in einer „Vergabeempfehlung“, die dem zuständigen Gremium der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Verfahrensdauer von der Veröffentlichung bis zur Vergabe beträgt ca. 100 Tage und ist von der formalen und fachlich-inhaltlichen Komplexität abhängig. Die Auftragsvergabe wird noch vor der Sommerpause 2017 angestrebt.


IV.

Die Durchführung des Verfahrens ist geprägt von einer Vielzahl von formalen Erfordernissen, wobei Detailregelungen sich nicht notwendigerweise aus dem Wortlaut der Gesetze und Verordnungen, sondern aus der Spruchpraxis der Vergabekammern und der Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten ergeben. Die Berücksichtigung vergaberechtlicher Besonderheiten ist jedoch ebenso erforderlich wie die umfassende (administrative) Dokumentation des Verfahrens und seiner Einzelschritte.

Für ein so umfangreiches und komplexes Verfahren stehen wie beim Neubaugebiet Anwandeweg dem Tiefbauamt keine ausreichenden Personalressourcen zur Durchführung des Verfahrens zur Verfügung Daher wird – vergleichbar mit anderen von der Stadt bereits durchgeführten formalisierten VOF-Verfahren – eine Begleitung und Betreuung durch einen externen Berater dringend empfohlen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher eine renommierte Kanzlei mit langjährigen Erfahrungen in der Mitwirkung und Beratung bei dem vorliegend erforderlichen Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen Objektplanung der Verkehrsanlagen (Öffentliche Verkehrsflächen) und Ingenieurbauwerke (Abwasserentsorgung), Freianlagenplanung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der Versickerungsflächen zu beauftragen. Die Betreuung und Begleitung unter formalen und vergaberechtlichen sowie technischen und administrativen Gesichtspunkten und die Beratung bei der Auftragserteilung an freiberuflich Tätige erfolgt unter Federführung und Ergebnisverantwortlichkeit des Tiefbauamtes.

V.

Das Vergabeverfahren soll, nach Beschlussfassung durch den Stadtrat, durch Absendung des Textes zur Bekanntmachung im EU-Supplement eingeleitet werden. Die Planung sieht vor dies unmittelbar in die Wege zu leiten. Diese Einleitung entfaltet selbstverständlich keine präjudizierende Wirkung für die Vergabeentscheidung. Sie ist lediglich die Grundlage für eine am Verfahrensende stehende begründete und nachvollziehbare Vergabeempfehlung für den Stadtrat.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gem. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) i.V. m. VgV (Vergabever- ordnung) zur Vergabe der ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungsleistungen für die Realisierung der Erschließungsmaßnahme „Baugebiet Rotäcker“ (Bebauungsplan Nr. 5/27) und die in der Begründung dargestellten Verfahrensschritte zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 6

Datenstand vom 15.05.2017 14:23 Uhr