Antrag auf verlängerte Ladenöffnungszeiten (bis 24 Uhr) zu den Aschaffenburger Kulturtagen am Samstag, 01.07.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.03.2017 ö Beschließend 10pl/3/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 23 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) können in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten durch die oberste Landesbehörde bewilligt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden. Das Ersuchen für eine Ausnahmebewilligung für verlängerte werktägliche Ladenöffnungszeiten (Spätöffnung bis 24.00 Uhr) muss bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden., da die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung vorliegen und damit letztendlich auch die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen für das entsprechende öffentliche Interesse vorliegen, seit 01.01.2011 bei dieser Behörde liegt.  
In der Sitzung des Stadtrates (Plenum) am 16.01.2017 wurde dem Stadtrat zugesagt, entsprechende Anträge vorab zur Kenntnis gegeben.
Im Übrigen wird auf die Begründung in der Anlage hingewiesen.

.Beschluss:

1. Stadtrat Claus Berninger beantragt, den TOP 10 d. ö. S. zu vertagen.

2. Oberbürgermeister Herzog sagt zu, für die Entscheidung im Jahr 2018 eine gemeinsame Entscheidung des Einzelhandels und der Kulturtreibenden zu unterstützen und zu koordinieren.

3. Der Antrag an die Regierung von Unterfranken auf verlängerte Ladenöffnungszeiten (bis 24 Uhr) zu den Aschaffenburger Kulturtagen am Samstag, 01.07.2017, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 15.05.2017 14:23 Uhr