Erschließung Baugebiet Anwandeweg; - Vorstellung der Vorplanung durch das Büro FKS Beratende Ingenieure GbR, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.03.2017 ö Beschließend 1pvs/3/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Inhaltsverzeichnis

1        Vorbemerkung        {p}
2        Darstellung des Vorhabens        {p}
2.1        Planerische Beschreibung        {p}
3        Straßenplanung        {p}
3.1        Bestehende Verkehrsanlagen        {p}
3.2.1        Gestaltungsvariante 1        {p}
3.2.2        Gestaltungsvariante 2        {p}
3.2.3        Gestaltungsvariante 3        {p}
3.3        Busschleuse        {p}
3.5        Vorbemessung Fahrbahnaufbau        {p}
3.7        Straßenbegleitgrün        {p}
4        Entwässerungsplanung        {p}
4.1        Bestehende Kanalisation        {p}
4.3        Hausanschlüsse        {p}
5        Freianlagen / Grünflächen        {p}
5.1        Bestand        {p}
5.2        Planung        {p}
6        Kosten        {p}
7        Anlagen        {p}
7.1        Planungsgrundlagen        {p}
7.1.4        Bestandsvermessung        {p}
7.2        Varianten Entwässerung        {p}
7.4        Kanaldimensionierung        {p}
7.5        Freianlagen / Grünflächen        {p}
7.5.1        Ausgleichsflächen        {p}
7.5.3        Bolzplatz        {p}
7.5.4        Spielplätze        {p}






















  1. Vorbemerkung
Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen nach dem VOF-Verfahren im Jahr 2016 durch den Auftraggeber wurde fks – Beratende Ingenieure von der Stadt Aschaffenburg mit den Ingenieurleistungen (Projektsteuerung, Verkehrsanlagen, Entwässerung, Freianlagen) für die Erschließung des Baugebietes beauftragt. Für die Bearbeitung der durchzuführenden Leistungen der Freianlagen erfolgte die Beauftragung des Büros TRÖLENBERG + VOGT Landschaftsarchitekten GbR aus Aschaffenburg als Nachunternehmer.

Aufgrund der formalen Einschränkungen im Layout dieser Beschlussvorlage wird die Unterlage als formatierter Bericht im Sitzungsordner und auf der den Stadträten übersandten CD bereitgestellt.

  1. Darstellung des Vorhabens
    1. Planerische Beschreibung
Die Stadt Aschaffenburg plant die Erschließung des Wohn- bzw. Mischgebietes „Anwandeweg“ in ihrem Stadtteil Nilkheim. Das Gebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Stadtgebietes von Aschaffenburg und wird eingerahmt vom Ahornweg im Süden und Osten, der Martin-Luther-Straße im Westen, sowie der Kleinen Schönbuschallee im Norden. Das rund 27 ha große Plangebiet ist aus topographischer Sicht als nahezu eben einzustufen und liegt bei ca. 115 müNN. Der max. Höhenunterschied im Bereich des Projektionsgebietes beträgt ca. 1,0 m. Im Bestand ist der projektierte Bereich geprägt von teils gärtnerisch genutzten Frei- und Gehölzflächen, sowie schützenswerten Streuobstwiesen und weist trotz der zentrumsnahmen Lage einen eher naturnahen Charakter auf. Das Gebiet wird aktuell vorwiegend zur Freizeitgestaltung und Erholung genutzt.

Grundlage der nachfolgenden Vorplanung war der rechtsgültige Bebauungsplan „Anwandeweg“, aufgestellt durch das Stadtplanungsamt in der Beschlussfassung v. 12.12.2014. In enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt Aschaffenburg und fks – Beratende Ingenieure entstand auf Basis des Bebauungsplanes ein Umlegungsplan, der sowohl als Grundlage für die Vorplanungsunterlagen als auch für die Erstellung einer amtlichen Flurkarte durch das Staatliche Vermessungsamt dient. Zum Zeitpunkt der Erstellung der nachfolgenden Vorplanung lag keine amtliche Flurkarte vor, diese wird im März 2017 erwartet.

Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes mit seinen Festsetzungen erfolgten Beauftragungen verschiedenster Gutachten und Voruntersuchungen durch die Stadt Aschaffenburg. Diese wurden dem beauftragten Planungsbüro fks – Beratende Ingenieure zur Verfügung gestellt und bei der Durchführung der Vorplanung als Grundlage gesichtet, beurteilt und herangezogen.

U. a. lagen folgende maßgebenden Gutachten und Voruntersuchungen vor (Auszug):

Umwelt- und Baugrundtechnische Stellungnahme, Bodenmechanisches Labor Gumm mit Sitz in Frankfurt a. M., Stand 16.08.2012
Geotechnische Stellungnahme – Versickerung von Niederschlagswasser, Boden-mechanisches Labor Gumm mit Sitz in Frankfurt a. M., Stand 24.01.2013
Entwässerungskonzept für das Baugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Aschaffenburg – Nilkheim, Unger Ingenieure mit Sitz in Darmstadt, Stand 13.06.2013
Geotechnischer Kurzbericht – Versickerung Anwandeweg Nilkheim, GMP – Geotechnik GmbH Co. KG mit Sitz in Würzburg, Stand 25.02.2014
Verkehrstechnische Untersuchung, T+T Verkehrsmanagement GmbH mit Sitz in Dreieich, Stand Mai 2014
Luftbild- und Archivalienauswertung zur Kampfmittelbelastung für den Bereich Aschaffenburg – Nilkheim (Vorabzug), Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Hannover, Stand 21.09.2009
Entwurf 2014, Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7/6 „Anwandeweg“, Anhang 8.1, Karte 2, Trölenberg + Vogt Landschaftsarchitekten mit Sitz in Aschaffenburg/ Stadtplanungsamt, Stand 12.06.2014
Hinweis: die Karte Entwurf 2014 stellt die Biotop-Nutzungstypen der Eingriffsbilanzierung dar
Liste der kartierten Einzelbäume, Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7/6 „Anwandeweg“, Anhang 8.3, Tab. 3, Trölenberg + Vogt Landschaftsarchitekten mit Sitz in Aschaffenburg/ Stadtplanungsamt, Stand 12.06.2014.

Zur verkehrstechnischen Haupterschließung der Quartiere bedient man sich grundsätzlich und weitestgehend der bestehenden Infrastruktur insbesondere des Ahornwegs und der Martin-Luther-Straße. Zur Erschließung des Quartiers „Grünes Häuschen“ bedarf es der östlichen Verlängerung als Wohnsammelstraße der Jean – Stock – Straße und zur nördlichen Erschließung des Quartiers „Büschelches Äcker“, die westliche Verlängerung des Ahornweges.

Innerhalb der Quartiere werden für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in Nord – Süd - Richtung verlaufende verkehrsberuhigte Anliegerstraßen mit angrenzenden öffentlichen Stellplatzflächen und Wendemöglichkeit, sowie Anliegerstraßen in Ost-West-Richtung (näherungsweise) als Stichstraßen, bzw. Querspangen angelegt.

Zur Minderung des Pkw – Aufkommens aus dem NBG Anwandeweg wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans großer Wert auf die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), als auch des nicht motorisierten Verkehrs (Fußgänger, Fahrradfahrer) gelegt. Als Verbindung und Ringschluss der Jean-Stock-Straße und des Ahornwegs ist eine Busschleuse konzipiert. Die Nutzung für den allgemeinen motorisierten Verkehr wird hierbei nicht gestattet. Innerhalb der Quartiere sind Wege für die ausschließliche Nutzung durch den nicht motorisierten Verkehr berücksichtigt. Als Bindeglied zwischen dem NBG Anwandeweg und dem regionalen Geh- und Radwegenetz durchkreuzt aus südwestlicher in nordöstlicher Richtung der Anwandeweg die einzelnen Quartiere und erfüllt damit seine Sammelfunktion als Geh- und Radweg. Der Bebauungsplan gibt Grundregeln für die Oberflächengestaltung. So sind beispielhaft öffentliche Parkflächen und Fußgängerbereiche < 4,00 m nur teilversiegelt und mit wasserdurchlässiger Oberfläche zulässig. Eine grundlegende Ausgestaltung des Anwandeweges hingegen wurde mit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts im Frühjahr 2015 durch den Stadtrat geschaffen. Das Konzept gliedert den Anwandeweg in die Kategorie eines Radweges 1. Ordnung ein und fordert dadurch eine Trennung der Fußgänger- und Fahrradverkehre.

Die regionalen und überregionalen motorisierten Individualverkehre aus dem NBG Anwandeweg sollen über die Großostheimer Straße (St 3115) abgewickelt werden. Um das Verkehrsverhalten entsprechend zu lenken, soll die Steuerung lichtsignalisierter Einmündungen von städtischen Haupterschließungsstraßen aus dem Gebiet heraus in die Staatsstraße 3115 zu Gunsten der ein- und abbiegenden Fahrzeuge optimiert und alternative Routen nicht dem zukünftigen Verkehrsaufkommen angepasst, also unattraktiv werden. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorplanung.

Im Bebauungsplan wurden für die Gebietsentwässerung klare Vorgaben gemacht:

Installierung eines Trennsystems mit Anschluss der Schmutzwässer an die städtische Kanalisation im Ahornweg bzw. der Jean-Stock-Straße und separate Regenwasserkanalisation mit anschließender zentraler Versickerung vor Ort.

Für die Umsetzung dieser Vorgaben aus dem Bebauungsplan wurde das Projektionsgebiet Anwandeweg in mehrere Quartiere unterteilt:

Quartier Mittlere Anwande
Quartier Büschelches Äcker
Quartier Grünes Häuschen

Gleichzeitig wurde diesen Quartieren jeweils eine in Größe, Umfang und Lage vordefinierte Versickerungsfläche zugewiesen. Insgesamt ergeben sich somit über das Baugebiet verteilt 4 zentrale Versickerungsbecken, welche aufgrund von querenden Wegebeziehungen (Geh- und Radwege) eine nochmalige Untergliederung auf bis zu 7 Versickerungsbecken erfahren. Dieser Festlegung lagen u. a. die Gutachten aus den Baugrund- und Versickerungs­bewertungen und das Entwässerungskonzept zu Grunde.

Im Rahmen des Bebauungsplanes wurden ebenso eindeutige Festlegungen bezüglich Maßnahmen zum Schutz, der Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft getroffen.
Auf allen drei Ausgleichsflächen ist die quantifizierte, aber nicht dargestellte Erhaltung von Bäumen, ebenso von Baumpflanzungen, auf der Fläche A 2 die lokalisierte Erhaltung standortheimischer Vegetation sowie von Bäumen ab einem definierten Stammdurchmesser, weiterhin die quantifizierte und lokalisierte Strauchpflanzung vorgesehen. Zugleich sind dort ohne Quantifizierung alle baulichen Anlagen, Bodenversiegelungen, Zier- und Nadelgehölze sowie Verbuschungen zu beseitigen, und extensives Grünland, im Bereich offener Bodenstellen mit Ansaaten definierter Qualität, zu entwickeln. Ergänzend sind für die Ausgleichsflächen Regelungen zur Unterhaltung benannt, welche den dauerhaften Charakter der Flächen bestimmen.

Über das ganze Plangebiet verteilt sind dargestellte, aber nicht eingemessene Einzelbäume zur soweit möglichen Erhaltung vorgesehen. Ergänzend gilt dies auf allen öffentlichen Grünflächen für nicht lokalisierte und nicht quantifizierte Bäume ab einem definierten Stammdurchmesser.

Auf räumlich lokalisierten öffentlichen Grünflächen ist die standortheimische, ansonsten nicht näher bezeichnete, Vegetation zu erhalten.
Baumpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen sind über einen flächenbezogenen Faktor quantifiziert, wobei ihre Verteilung frei bleibt und erhaltene Bäume anrechenbar sind. Ansonsten gibt es noch räumlich lokalisierte Pflanzgebote für die öffentlichen Grünflächen entlang des Ahornwegs im Quartier Mittlere Anwande. Und zuletzt sind Baumpflanzungen im Straßenraum ab definierten Breiten für zwei verschiedene Straßentypen über einen längenbezogenen Faktor quantifiziert.

Alle Festlegungen werden im Freiflächenkonzept der Vorplanung berücksichtigt. Noch nicht abschließend beurteilt werden kann die Anzahl der tatsächlich zu erhaltenden Bäume. Das liegt zum einen daran, dass sie derzeit noch oft nicht zugänglich sind und damit auch hinsichtlich Vitalität und Verkehrssicherheit nicht beurteilt werden können. Zum anderen sind die Höhenplanungen für die Straßen und mehr noch die potenziellen Geländemodellierungen für den Überflutungsschutz noch zu vage, um die Auswirkungen solide abschätzen zu können.

Wie erläutert wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans verschiedenste Gutachten durch die Stadt Aschaffenburg beauftragt und fks – Beratende Ingenieure für Planungszwecke zur Verfügung gestellt. Ebenso erfolgte eine Bestandsaufnahme des Plangebietes in Eigenregie durch die Vermessungsabteilung des Stadtplanungsamtes.

    1. Planung der Versorgungsunternehmen
Im Rahmen der Vorplanung der Gebietserschließung erfolgten Abstimmungsgespräche mit den nachfolgend aufgeführten Versorgungsunternehmen:
Stadtwerke Aschaffenburg (Aschaffenburger Versorgungs-GmbH)
Telekom
Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Von den Versorgungsunternehmen wurden angedachte Trassenführungen auf Basis der Erschließungsplanung vorgelegt. Eine technische Ausarbeitung der Trassenkoordination der verschiedenen Medien erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung.

  1. Straßenplanung
    1. Bestehende Verkehrsanlagen
Die regionale Anbindung des Neubaugebietes Anwandeweg ist durch überwiegend lichtsignalisierte Einmündungen über den Ulmenweg, Tannenweg, Lorbeerweg und den Aspenweg an die Großostheimer Straße (St 3115) mit regionaler Verbindungsfunktionsstufe gesichert.

Das projektierte Gebiet selbst wird für den allgemeinen Verkehr von der Haupterschließungsstraße Ahornweg, sowie den Wohnsammelstraßen Martin-Luther-Straße und Jean-Stock-Straße erschlossen. Ausnahme bildet die nördliche Eingrenzung durch die Kleine Schönbuschallee, die alleinig dem nicht motorisierten Verkehr vorgehalten ist.

Der Ahornweg ist mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m, mit beidseitig angrenzenden Längsparkständen von jeweils 2,00 m Breite, sowie einem einseitigen Gehweg (b = 3,00 m Südostseite) vorhanden. Analog stellt sich der grundsätzliche Ausbauzustand der Martin-Luther-Straße (Fahrbahnbreite von 6,50 m) dar. Hierbei ist zu erwähnen, dass jeweils der zum geplanten Baugebiet gerichtete Gehweg im Bestand nicht hergestellt ist.

Entlang des Ahornweges, der Martin-Luther-Straße und der Jean-Stock-Straße bestehen in Abständen von ca. 250 m bis 300 m Bushaltestellen, die in einer regelmäßigen Taktung durch den öffentlichen Personennahverkehr angedient werden. Die Barrierefreiheit ist aufgrund überwiegend fehlender Kasseler Bordsteine und gänzlich fehlender Bodenindikatoren nicht gegeben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) §8 Abs. 3 hat „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Des Weiteren sind die Zusteigebereiche, mit Ausnahme der westlich gelegenen Haltestelle in der Martin-Luther-Straße, ohne eine Wetterschutzeinrichtung ausgestattet. Dies stellt für den Nutzer eine Reduzierung der Attraktivität des ÖPNV – Angebotes dar.

Zur Erschließung der einzelnen Grundstücke innerhalb des Plangebietes quert im Bestand der asphaltierte „Mittlere Anwandeweg“. Die Ausbaubreite beträgt zwischen 3,00 m und 3,25 m. Überwiegend dient der Weg der Nutzung durch Rad- und Fußgängerverkehre.

    1. Darstellung variantenübergreifender Grundsätze und Festlegungen
Die Grundlagen der Straßenplanung bilden die Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans mit georeferenzierter Festsetzung der Verkehrsflächen. Diese unterscheiden sich in

Haupterschließungsstraßen (Ahornweg und Theodor-Heuss-Straße)
Wohnsammelstraße (Verlängerung Jean-Stock-Straße)
Anliegerstraßen (Stichstraßen und Querspangen)

Im Rahmen der Umsetzung der im Bebauungsplan vorgegebene Geometrien der einzelnen Straßenzüge erfolgte eine Überprüfung der Befahrbarkeit mittels Schleppkurven unterschiedlicher Bemessungsfahrzeuge:

Verkehrsflächen, mit Nutzung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
à Schleppkurve eines 15 m langen Linienbusses
sonstige Verkehrsflächen
à Schleppkurve eines 3 – achsigen Müllfahrzeuges mit Nachlaufachse

Die in konventioneller Querschnittsform ausgebildeten Haupterschließungsstraßen, sowie die Wohnsammelstraße unterscheiden sich grundsätzlich durch die Ausbaubreite mit einseitigen oder beidseitigen Längsparkständen zur Schaffung eines ausreichenden Parkraumangebotes. Hierzu erfolgte variantenübergreifend lediglich ein Gestaltungsvorschlag der im Rahmen der Projektsteuerungsbesprechung vom 06.12.2016 festgelegt wurde. Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang auch die Vorgabe des Bebauungsplanes für Fuß- und Radwege mit einer grundsätzlichen Festlegung bestätigt. Diese Kernpunkte wurden in der Zusammenfassung „Gestaltungsgrundsätze“ von fks – Beratende Ingenieure festgehalten und schriftlich durch das Stadtplanungsamt mit Eingang vom 03.01.2017 verfeinert. Dies umfasst u. a.:

  • Haupterschließungs- und Wohnsammelstraßen
  • Fahrbahn (b= 6,00 m bis 6,50 m) in Asphaltbauweise
  • Straßenbegleitende Gehwege (b = 2,00 m bis 2,50 m) in Pflasterbauweise, alternativ Plattenbeläge
  • Öffentliche Stellplatzflächen (b = 2,50 m) und Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise z. B. versickerungsfähiges, quadratisches Pflasterformat mit Fuge
  • Fußwege, sowie gemeinsame Geh- und Radwege in Pflasterbauweise / Plattenbelag, Anschlussbereiche zur Kleinen Schönbuschallee in wassergebundener Befestigung
  • Anwandeweg (Radweg 1. Ordnung) optische Separation der Fußgänger- und Radverkehre mittels Pflastertrennstreifen:
  • Gehweg in Pflasterbauweise
  • Radweg in Asphaltbauweise
  • Geh- und Radwegführung im Bereich der Versickerungsbecken V1 und V2 erfolgt auf einem Erddamm. Eine Brücke als Gestaltungselement ist nicht erwünscht.

Abweichend der vorherigen Festlegungen erfährt die als Haupterschließungsstraße eingestufte Verlängerung des Ahornweges eine Sonderstellung. Im Übergang zur Busschleuse kreuzt diese Wegeverbindung die Anliegerstraße AW 6. Die Gestaltung und Verkehrszeichenanordnung dieses Erschließungsabschnittes wird im Detail mit den zuständigen Fachbehörden (Verkehrsbehörde und Polizei) in der nachfolgenden Planungsphase besprochen.

Eine abschließende Festlegung zur Verkehrszeichenanordnung erfolgte in der Vorplanung nicht. Hier ist zu erwähnen, dass im Kreuzungsbereich der Busschleuse mit dem Anwandeweg eine Vorfahrtsberechtigung für den Radweg 1. Ordnung (Anwandeweg) eingerichtet werden soll. Ebenso ist die Beschilderung Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Fahrradfahrer“ mit der zuständigen Verkehrsbehörde im Rahmen der Entwurfsplanung abzustimmen. Insbesondere ist die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich mit den verkehrsberuhigten Anliegerstraßen, sowie die höchst zulässige Geschwindigkeit (Thema E-Bike) zu definieren. Die Verkehrszeichendarstellung in den Planunterlagen dient lediglich der Beschreibung der Nutzungsart und stellt keinen abgestimmten Verkehrszeichenplan dar.

Die Thematik der barrierefreien Gestaltung wurde im Rahmen der Planungsbesprechung vom 20.12.2016 abschließend erarbeitet. Bodenindikatoren in Form von erhobenen Noppen- und Rillenplatten sind lediglich an sämtlichen im Planungsbereich vorhandenen Bushaltestellen gem. den technischen Vorgaben einzuplanen. Weitere Bereiche mit taktilen Elementen sind nicht vorzusehen. Orientierungshilfen, wie Farbkontraste oder Oberflächentexturen, für Sehbehinderte stellen an sonstigen Gehwegbereichen die Bordeinfassungen und entlang verkehrsberuhigter Verkehrsflächen die Rinnen, die Einfassungen oder Texturunterschiede zwischen den Stellplatz- und den „Fahrflächen“ dar. Ebenso wird im gesamten Planungsgebiet auf eine gänzliche Nutzbarkeit für Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Rollatoren geachtet. So sind Steigungen bis maximal 6 %, die Vermeidung von Stufen, sowie Bordabsenkungen an allen erforderlichen Querungsstellen geplant.

Die Lage von Bushaltestellen ist im rechtsgültigen Bebauungsplan nicht definiert. In der Projektsteuerungsbesprechung vom 06.12.2016 erfolgte eine Standortfestlegung, die in den einzelnen Gestaltungsvorschlägen Berücksichtigung fand. Die Präzisierung der Ausgestaltung und Ausstattung erfolgt erst im Rahmen der Entwurfsplanung.

Die nachfolgende Erläuterung beschränkt sich auf die grundlegende Oberflächengestaltung der Anliegerstraßen. Aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten der Farbgebung und Oberflächentexturen werden in den einzelnen Varianten lediglich grob gefasste Angaben gemacht, die im Rahmen der Entwurfsplanung weiter vertieft werden müssen. An dieser Stelle wird jedoch empfohlen, mindestens innerhalb des geplanten Gebietes, möglicherweise analog des Stadtteils, eine einheitliche Farbgebung je Nutzungsart der Verkehrsfläche vorzusehen.

      1. Gestaltungsvariante 1
Sämtliche durch Pkw, Lkw oder Busse befahrenen Verkehrsflächen erhalten einen asphaltierten Fahrbahnbelag. Ausnahme bilden die Stellplatzflächen, die gemäß Festsetzung im Bebauungsplan mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche (Pflaster) herzustellen sind. Für die Anliegerstraßen JS 5 und JS 6 ist grundsätzlich keine Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehen. Sie können daher in der Oberflächengestaltung wie ein Fuß- und Radweg behandelt werden. Mit der Ausweisung sämtlicher Anliegerstraßen als „Verkehrsberuhigten Bereich“ sind keine gesonderten Gehwege herzustellen.

Die „normale“ Asphaltoberfläche der Anliegerstraßen wird zur Erhöhung der Aufmerksamkeit, Verdeutlichung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche, sowie zur Gestaltung abschnittsweise in Farbasphalt ausgeführt. Hierbei könnte aus gestalterischen Gesichtspunkten ein rötlich / bräunlicher Farbton eingesetzt werden, da dies das vorhandene Farbkonzept innerhalb des Stadtteils Nilkheim aufgreift, sich dadurch integriert und kein Alleinstellungsmerkmal erzeugt wird.

Die zwischen 3,50 m und 5,25 m breiten Verkehrsflächen werden beidseits durch einen niveaugleichen Betontiefbordstein mit einzeiliger Betonrinne eingefasst. Die Rinne dient neben der Optik hierbei keinen Wasserführungszwecken, sondern der Bauausführung und Qualität. Mit der Verbreiterung des „Einfassungspaketes“ von 10 cm auf rd. 26 cm können auftretende Druckkräfte besser aufgenommen und abgeleitet werden. Aus Gründen des Überflutungsschutzes und Schaffung eines maximal möglichen Volumens zur Wasserableitung, werden die Verkehrsflächen mit einer zur Mitte gerichteten, negativen Querneigung von 2,50 % ausgebildet. Das Zentrum des Querschnittes bildet eine 3 – zeilige Rinne, die der Wasserführung im Regelfall dient.

Die Anliegerstraßen AW 1 bis AW 6, sowie JS 1 bis JS 4 erhalten zusätzlich ein 2,25 m breites parallel verlaufendes, durchgängiges Band. Dieses dient zur Aufnahme von gepflasterten Längsparkständen ohne Stellplatzausweisung und Zufahrten zu den angrenzenden Privatflächen, sowie jeweils in regelmäßigen Abständen mind. 6 m² große Pflanzflächen für Baumstandorte. Als Zäsur zwischen dem Band und der Verkehrsfläche fungiert die Einfassung wie zuvor beschrieben. Als Abgrenzung zu Privatflächen ist ein Betontiefbordstein vorgesehen. Als Farbgebung der Flächen wird ein dunkelgrauer Ton vorgeschlagen. Die angedachte Querneigung orientiert sich an der asphaltierten Verkehrsfläche und ist mit       3,00 % ebenfalls in Richtung der Mittelrinne konzipiert.

Die jeweiligen Anliegerstraßen AW 1 bis AW 6, sowie JS 1 bis JS 4 enden mit einem gestalteten Anger in Form eines Platzes oder einer Umfahrung als Wendemöglichkeit für Fahrzeuge bis zur Größe eines Müllfahrzeuges. Hierbei sind abweichend des sonstigen Neigungskonzeptes, die Flächen in Form eines Trichters vorgesehen, was vorrangig dem Überflutungsschutzkonzept dient.

Die vorgeschlagene Asphaltoberfläche ist speziell in Bereichen mit starker Beanspruchung durch Schub-, Scher- und Querkräfte bei Wendemanövern oder Kurvenfahrten zu empfehlen. Nachteilig hingegen stellen sich nachträglich Öffnungen solcher Flächen zur Herstellung von Hausanschlüssen oder langfristig von Reparaturen dar. Insbesondere ist hierbei die Optik im Fokus zu sehen, da je nach Größe und Anzahl der Reparaturflächen ein sog. „Fleckerlteppich“ entsteht. Mit dem Gestaltungsvorschlag 1 werden in vielen Bereichen Farbasphaltflächen realisiert, deren Wiederherstellung in Kleinstmengen kostenintensiv ist. Ebenso ist mit Farbabweichungen zu rechnen, die bei einer herkömmlichen Asphaltoberfläche nur untergeordnet zu sehen ist.

Mit Beginn der Hochbauaktivitäten wird durch deren Baustellenabwicklung die Oberfläche der fertiggestellten Anliegerstraßen stark in Mitleidenschaft gezogen. Diese Feststellung beruht auf den Erkenntnissen vorausgegangener Gebietserschließungen und sollte durch den Straßenbaulastträger regelmäßig kontrolliert werden.

      1. Gestaltungsvariante 2
Diese Variante orientiert sich an der Ausgestaltung von realisierten Baugebieten in der Stadt Aschaffenburg, die in der näheren Vergangenheit umgesetzt wurden. Hierzu sind beispielhaft die Baugebiete Gäßpfad, Rosensee und Spessartgärten aufzuführen. Für sämtliche Anliegerstraßen ist bei diesem Vorschlag gänzlich eine Pflasteroberfläche vorgesehen.

Analog der Variante 1 ist der Fokus der Gestaltung auf Kreuzungs- und Einmündungsbereiche gerichtet. Neben einer entsprechenden Verkehrszeichenanordnung verbessert auch die Gestaltung die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf solch kritische Bereiche, wie beispielsweise kreuzende Verkehre. In der vorliegenden Variante werden diese Bereiche mit Kreisanordnungen im Schnittpunkt der kreuzenden Straßen- und Wegeachsen ausgebildet. In den Wendeanlagen bzw. Angern der Straßen JS 1 bis JS 6 wird die Platzcharakteristik zusätzlich mit Baumstandorten aufgewertet.

Die Querschnittsgestaltung entspricht der vorausgegangenen Variante. Die Prüfung verschiedener Querschnittsformen zeigte, dass sie sämtliche geforderten und erforderlichen Belange abdecken. Dies sind Überflutungsschutz, Barrierefreiheit und Befahrbarkeit. Die Thematik Überflutungsschutz wird im Kapitel Höheneinstellung und Entwässerung erläutert. Durch das einheitliche Niveau der gesamten Verkehrsfläche ohne Bordsteineinfassungen mit Überstand ist die Barrierefreiheit gegeben. Alternativ könnte diese auch durch punktuelle Bordsteinabsenkungen hergestellt werden, was jedoch das Abflussvolumen im Überflutungsfall deutlich reduziert. Die Mittellage der Rinne schafft beidseits eine Fahrfläche (Asphalt oder Pflaster) von rd. 2,40 m, so dass ein Befahren der Rinne durch Pkw nicht erforderlich, dadurch der Fahrkomfort gesteigert und die Lebensdauer der Rinne erhöht wird.

Bereits durch die geänderte Textur der Oberfläche in Form eines Pflasterbelages wird dem Verkehrsteilnehmer signalisiert, dass sich die Anliegerstraßen mit ihrer Aufenthaltsfunktion deutlich von den restlichen Erschließungs- und Sammelstraßen unterscheiden und das Fahrverhalten entsprechend anzupassen ist. Das Unterscheidungsmerkmal kann zusätzlich durch eine eigene Farbgestaltung verstärkt werden. Auch bei diesem Vorschlag ist die Farbgebung sehr variabel und im Zuge der weiterführenden Planungsphasen im Detail abzustimmen. Lediglich die Empfehlung einer einheitlichen Gestaltung je Nutzungsart sollte eingehalten werden, um diese den Verkehrsteilnehmern allein durch die Optik aufzuzeigen.

Die gewählte Pflasteroberfläche zeichnet sich durch Ihre Flexibilität im Fall von erforderlichen Oberflächenöffnungen aus. Bei punktuellen Reparaturen im Untergrund kann für die Herstellung eines Kopfloches der Pflasterbelag aufgenommen und nach Beendigung der Arbeiten wiederverwendet werden. Im Gegensatz zur Gestaltungsvariante 1 wird die Oberflächenoptik nicht nachteilig beeinflusst. Anfälliger hingegen ist die Pflasteroberfläche gegen Schub-, Scher- und Querkräfte. Für eine gute Kraftübertragung des Pflasterbelages ist die Fuge maßgebend. Zur dauerhaften Gewährleistung der Kraftübertragung müssen diese regelmäßig unterhalten und mit geeignetem Fugenmaterial befüllt werden. Speziell beim Einsatz von Kehrsaugmaschinen zur Reinigung der Oberfläche wird Fugenmaterial entnommen. Bei fehlendem Fugenmaterial kommt es dauerhaft zu Verschiebungen im Pflasterbelag.

      1. Gestaltungsvariante 3
Als weitere Alternative zur möglichen Oberflächengestaltung wird eine Kombination der Varianten 1 und 2 vorgestellt.

Wie bei allen Gestaltungsvarianten ist das Augenmerk auf Kreuzungs- und Einmündungsbereiche gerichtet. Mit dem Materialmix und den daraus resultierenden unterschiedlichen Oberflächentexturen wird neben der Optik, die Aufmerksamkeit verbessert. Zusätzlich geschieht dies, wenn auch untergeordnet, durch die Akustik der differierenden Abrollgeräusche. Auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen ist die Rücksichtnahme und eine angepasste Geschwindigkeit oberstes Gebot. Abweichend der variantenübergreifenden Grundsätzen und Festlegungen stellt diese Variante zur Abhebung des Anwandeweges als Hauptgeh- und Radwegeverbindung eine Gestaltung mittels zweier Farbasphaltbeläge dar. Analog den vorausgegangenen Varianten bieten sich Möglichkeiten, die Einmündungsbereiche und Anger entsprechend ihrer Funktion zu gestalten. Dies umfasst Rinnenführung, Muster durch Farb- oder Materialkombinationen, Bepflanzung und Ausstattung.

Die grundlegende Querschnittsgestaltung entspricht der vorausgegangenen Variante, da sich dieser Querschnitt als der Günstigste im vorliegenden Fall herauskristallisiert hat.

Die Farbgestaltung ist in der vorgestellten Gestaltungsvariante mannigfaltig aufgrund der unterschiedlichen Materialien. Die folgenden Planungsphasen dienen dazu, entsprechende Details und Festlegungen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Empfehlung der einheitlichen Gestaltung je Nutzungsart bleibt bestehen.

Der Vorteil der Kombination beider Oberflächenmaterialien liegt in der Ausnutzung der jeweiligen positiven Eigenschaften. Der Einsatz des Asphaltbelages ist in den am meist belasteten Verkehrsflächen angedacht. Wie bei Variante 1 erläutert sind Asphaltbeläge gegenüber Pflasterflächen widerstandsfähiger gegen die Einwirkungen aus Schub-, Scher- und Querkräften. Der Einsatz des Pflasterbelages ist beschränkt auf geringer belastete Verkehrsflächen der Anliegerstraßen, jedoch Abschnitte, deren Oberfläche im Nachgang zur Herstellung von nachträglichen Hausanschlüssen oder aus Reparaturgründen eher geöffnet werden müssen. Mit der Wiederherstellung der Pflasteroberfläche wird das Erscheinungsbild der Oberfläche nicht negativ beeinflusst.

Die Gestaltungsvariante 3 wird zur Umsetzung empfohlen.
    1. Busschleuse
Gem. rechtskräftigem Bebauungsplan (07/06) für das Gebiet „Anwandeweg“ ist als Verbindungsspange zwischen dem Ahornweg und der Jean-Stock-Straße eine sogenannte Busschleuse vorgesehen. Die Zufahrt soll dem Busverkehr, sowie dem nicht motorisierten Verkehr gewährt werden. Zur Verhinderung des allgemeinen Durchgangsverkehrs wurden vom beauftragten Planungsbüro fks – Beratende Ingenieure unterschiedliche Ausführungs-varianten präsentiert:

Beschilderung
Schrankenanlage
absenkbare Poller
Bauliche Schikane

In der Besprechung auf Projektsteuerungsebene vom 06.12.2016 konnten nach Abwägung verschiedenster Aspekte die reine Beschilderung und die Installation einer Schrankenanlage ausgeschlossen werden. In die nähere Auswahl kam die Herstellung absenkbarer Poller oder einer baulichen Schikane.

Zur Verdeutlichung der Vorauswahl der vorgenannten Besprechung wurde im Rahmen der Planungsbesprechung vom 20.12.2016 eine Bewertungsmatrix der aufgezeigten Ausführungsvarianten hinsichtlich verschiedener Aspekte, wie Effektivität/ Wirkung, Sicherheit für die einzelnen Nutzer, Vandalismus und Kosten in Herstellung und Unterhalt gefordert. Im Endergebnis konnte eine ausgeglichene Bewertung zwischen der reinen Beschilderung, absenkbaren Pollern und der baulichen Schikane mit leichten Vorteilen für die „Poller – Lösung“ aufgezeigt werden. Eine Zwischensumme der Bewertung hinsichtlich Effektivität und Sicherheit zeigte deutliche Vorteile für die Variante der absenkbaren Poller.

Eine reine Beschilderung ist von den Projektbeteiligten aufgrund der erhöhten, illegalen Durchfahrtswahrscheinlichkeit vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Nachteil der Aufenthaltsfunktion und Sicherheit der Fußgänger- und Fahrradverkehren als Ausführungsvariante ausgeschlossen worden.

Die Realisierung der baulichen Schikane zieht eine Trennung der Geh- und Radwegführung vom Busverkehr im „Schleusenbereich“ nach sich. Hierbei wird ein einseitiger, alternativ zweiseitiger, gemeinsamer Geh- und Radweg an der baulichen Schikane vorbeigeführt.

Die Schikane selbst würde lediglich in Form von 2 Fahrspuren entsprechend der Achsbreite der eingesetzten Fahrzeuge umgesetzt. Die Durchfahrt von kleineren schmaleren Fahrzeugen wird durch eine Wanne zwischen den Fahrspuren mit Durchfahrtshindernis unterbunden. Die Nutzung durch Lkw – Verkehre kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Mit der Festlegung die Busschleuse als verkehrsberuhigte Verkehrsfläche auszuweisen liegt keine Separation der Verkehrsarten vor. Wie erläutert ist jedoch im direkten „Schleusenbereich“ bei der Umsetzung der beschriebenen Schikane eine Trennung der Verkehrsarten erforderlich.

Mit der Entscheidung der verkehrsberuhigten Ausweisung ist der Schwerpunkt auf die Aufenthaltsfunktion und Nutzungsqualität für Fußgänger- und Fahrradverkehre zu legen. Daher sollte gänzlich auf eine Trennung der Verkehre im Busschleusenbereich verzichtet werden. Dies lässt sich bei vorausgewählten Varianten lediglich bei der „Poller – Lösung“ umsetzen. Gegenüber einer Schikane mit Durchfahrtshindernissen und Vertiefungen die zu Stürzen mit schweren Verletzungen führen können, bietet die empfohlene Lösung eine höhere Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehre.

Nachteilig sind die möglichen Folgekosten zu sehen, die zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit entstehen können. Definitiv fallen turnusmäßige Wartungsarbeiten an und ggf. zusätzliche Reparaturkosten. Zur Reduzierung der Folgekosten würde jeweils an der Zu- bzw. Ausfahrt der Busschleuse lediglich ein beweglicher Poller eingesetzt werden.

    1. Höheneinstellung und Straßenentwässerung
Die vorläufige Gradientenentwicklung der einzelnen Anliegerstraßen berücksichtigt mehrere Gesichtspunkte:

Gewährleistung einer ausreichenden Längsentwässerung von mind. 0,5 %
Einhaltung der maximalen Längsneigung von 6 % zur Gewährleistung der Barrierefreiheit
Abflussverhalten der Oberflächenwässer mit Orientierung in Richtung der Versickerungsbecken (Überflutungsschutz)
geringe Erdbewegung

Mit der vorgesehenen Kombination aus Längs- und Querneigung der einzelnen Verkehrsflächen wird im Regelfall das anfallende Oberflächenwasser über ein Rinnen- und Muldensystem, sowie Straßenabläufen dem Regenwasserkanal zugeführt. Dieser transportiert das Wasser weiter in Richtung der Versickerungsmulden.

Die beschriebenen Querschnitte der Anliegerstraßen mit mittig geführter Entwässerungseinrichtung sind, neben dem Thema der Barrierefreiheit, insbesondere dem Überflutungsschutz geschuldet. In den geführten Besprechungen wurden Alternativen mit beidseitiger Entwässerungseinrichtung und Bordsteineinfassung mit 4 cm bis 5 cm Überstand entlang der Grundstücksgrenzen erläutert. Im Gegensatz zur Mittelrinnenentwässerung reduziert sich bei einem herkömmlichen Dachprofil deutlich das maximale Abflussvolumen bei voller Ausnutzung des Gesamtquerschnittes.

    1. Vorbemessung Fahrbahnaufbau
Die Bemessung der erforderlichen Aufbaustärken erfolgt gem. der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus der Ausgabe 2012 (RASt 06). Hierbei sind die Belastung und Beanspruchung durch die vorherrschenden Verkehre maßgebend. Ebenso hat die Tragfähigkeit und Frostempfindlichkeit des Untergrundes Auswirkungen auf die notwendige Gesamtaufbaustärke.

Für die bestehenden Straßenzüge Ahornweg und Martin-Luther-Straße liegen keine aktuellen Zähldaten vor. Mit der Schaffung neuer Bushaltestellen gibt es voraussichtlich eine Verlagerung der Fahrroute im Zweirichtungsverkehr. Der Dimensionierung des Fahrbahnaufbaus wird die Belastung aus dem Schwerverkehr zugrunde gelegt.

    1. Gestaltungsvorschläge Martin-Luther-Platz
Zwei Gestaltungsskizzen des Martin-Luther-Platzes im südwestlichen Bereich des projektierten Gebietes wurden in der Planungsbesprechung vom 17.01.2017 durch das Stadtplanungsamt der Stadt Aschaffenburg vorgestellt. Neben der Platzaufteilung für die einzelnen Verkehrsarten wurden in den Varianten mögliche Ausstattungsobjekte und Oberflächenbeläge erläutert. Die Betonung bei beiden Vorschlägen lag auf der gewünschten Verzahnung dieses Platzes mit dem westlich der Martin-Luther-Straße angrenzenden, bestehenden Geschwister-Scholl-Platz.
Die endgültige Ausgestaltung soll in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, den zukünftigen Investoren und fks – Beratende Ingenieure erfolgen. Bis zur endgültigen Festlegung wird der Martin-Luther-Platz in den Planunterlagen daher als Platzhalter geführt.

Zu prüfen wäre, hierfür einen Architektenwettbewerb durchzuführen.

    1. Straßenbegleitgrün
Im Bebauungsplan sind Vorgaben über die Anordnung von Straßenbegleitgrün berücksichtigt. So sind beispielsweise im Bereich von Parkflächen in regelmäßigen Abständen Baumstandorte zu realisieren. Diese sind in allen Gestaltungsvarianten berücksichtigt. Im Rahmen der Variantenentwicklung und den Planungsbesprechungen wurde durch fks – Beratende Ingenieure hingewiesen, dass im Bebauungsplan keine Festlegungen von Zufahrtsbereichen der Privatflächen ausgewiesen sind. Daher kann die Lage der Baumstandorte nur „frei gewählt“ werden, wodurch Konflikte mit geplanten Zufahrten entstehen können. Mit der Besprechung vom 06.12.2016 im Rahmen der Projektsteuerung erging die Festlegung, dass Baumpflanzungen als Straßenbegleitgrün zeitgleich mit den Erschließungsarbeiten durchzuführen sind.

In Zusammenarbeit des städtischen Gartenamtes mit TRÖLENBERG + VOGT Landschaftsarchitekten GbR wurde eine Auswahl verschiedener Baumarten in einer Liste zusammengestellt. Pro Anliegerstraße ist eine Baumart vorgesehen, um dem jeweiligen Straßenzug einen eigenen Charakter zu verleihen.

Die Liste der angedachten Baumarten liegt aktuell zur Prüfung und Freigabe bei der Unteren Naturschutzbehörde, da auch Baumarten abweichend der gelisteten Baumarten gemäß Bebauungsplan vorgesehen sind. Daher wird auf eine Präzisierung der Baumbezeichnungen im Bereich des Straßenbegleitgrüns in den Vorplanungsunterlagen verzichtet.


  1. Entwässerungsplanung
    1. Bestehende Kanalisation
Das Neubaugebiet ist ringsum in den Straßen Ahornweg, Martin-Luther-Straße und Jean-Stock-Straße von Hauptsammlern mit zum Teil größeren Kanaldurchmessern umgeben. Die Kanalisation im Umfeld des Neubaugebietes ist im Mischsystem ausgebaut. Der Tiefpunkt der städtischen Kanalisation befindet sich im nordwestlichen Bereich des Baugebietes in der Kreuzung der Straßen Jean-Stock-Straße mit der Martin-Luther-Straße. Das Neubaugebiet selbst wird durch diese Sammler auch in diversen Bereichen direkt durchquert.

Sämtliche Bestandskanäle im Umfeld des Neubaugebietes zeichnen sich durch sehr geringe Kanalgefälle aus. Dies ist in erster Linie der absolut flachen Geländetopografie geschuldet.
Für die Schmutzkanalisation sind möglichst die Anschlusspunkte an die städtische Bestandskanalisation im Bereich des verlängerten Ahornweges in Richtung Jean-Stock-Straße zu suchen, da hier die größte Kanaltiefe vorliegt.

Eine Anschlussmöglichkeit für die geplante Regenkanalisation des Baugebietes zum nächsten Gewässer ist nicht gegeben. Der Main befindet sich ca. 400 m entfernt. Auch aus diesem Grunde ist eine ortsnahe Versickerung der Oberflächenwässer im Baugebiet selbst vorgesehen.

    1. Variantenentwicklung, Darstellung der geplanten Lösung
Ausgangspunkt für sämtliche Überlegungen zur Variantenentwicklung einer optimalen Entwässerungsanlage für das Baugebiet Anwandeweg sind die zwingenden bzw. restriktiven Vorgaben des Bebauungsplanes:

Installation eines Trennsystems mit separater Schmutz- und Regenwasserableitung in einem eigenen Rohrsystem; Anschluss der Schmutzwasserkanalisation an die bestehende städtische Kanalisation im Umfeld und Ableitung der Regenwassermengen zu diversen Versickerungsanlagen innerhalb des Baugebietes.

Lage, Größe und Anzahl der Versickerungsbecken sind durch den Bebauungsplan vorgegeben; folgende Versickerungsbecken sind für die 4 unterschiedlichen Quartiere des gesamten Baugebietes zu nennen:
Quartier Anwandeweg:        Versickerungsbecken V1 und V2
Quartier Büschelches Süd:        Versickerungsbecken V3
Quartier Büschelches Nord:        Versickerungsbecken V4
Quartier Grünes Häuschen:        Versickerungsbecken V5, V6 und V7

Das wichtigste Kriterium für die weiteren Planungsarbeiten stellt die vorgegebene Größe bzw. der Flächenumfang der einzelnen Versickerungsbecken dar.

Im Vorfeld des VOF-Verfahrens wurden wie bereits erwähnt diverse Gutachten von Fremdbüros angefertigt, u.a. auch eine Vordimensionierung der Versickerungsbecken durch das Büro Unger, Darmstadt.

Die Angaben des Bebauungsplanes hinsichtlich Lage und vor allem Größe der Versickerungsbecken gründen auf den Vorberechnungen des Büros Unger im Gutachten v. 13.6.2013.

Im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wurde jedoch eine Abweichung gegenüber den ursprünglichen Annahmen des Büros Unger vorgenommen: Die Beckenbreiten V5, V6 und V7 im Quartier Grünes Häuschen wurden von ehemals 15 m auf 7 m reduziert. Der Grund hierfür liegt in einem notwendigen Sicherheitsabstand zu den Baumstandorten der Kleinen Schönbuschallee. Durch die Verringerung der Beckenbreiten sollen evtl. Beschädigung des Wurzelbereiches der Bäume im Zuge der Baumaßnahme vermieden werden.

Die Arbeiten zur Vorplanung der Entwässerungsanlage Anwandeweg gestalteten sich als iterativer Prozess zur Annäherung an eine optimierte Auslegung. Insgesamt wurden unterschiedliche Varianten entwickelt. Aufgrund der flachen Geländetopografie wurde z.B. für das Regenwasserkanalnetz ein einheitliches Sohlgefälle von 2 ‰ angenommen.

Es wurden insgesamt 6 Varianten entwickelt und in eine Vorzugsvariante 6 zusammengeführt, welche zur Umsetzung empfohlen wird. Die einzelnen Varianten sind in Anlage 7.2 näher erläutert.

      1. Vorzugsvariante 6: Technische Details
Folgende technische Details kennzeichnen die Vorzugsvariante:
  • Nach Größe der Versickerungsbecken flächengewichtete Aufteilung der Einzugsgebiete zu den Beckenstandorten
  • Moderate Tiefen der Versickerungsbecken (z.B. t = 3,0 m für V1 und V2; t = 2,0…3,0 m für restliche Becken)
  • Regenkanalisation weist durchwegs 2 ‰ Sohlgefälle auf; dadurch ergeben sich in Teilbereich relativ geringe Überdeckungen und somit Kollisionen mit der Wasserleitung; hier erfolgte bereits eine Abstimmung mit dem Betreiber AVG für das Wasserleitungsnetz, die Regenkanäle werden in den Flachabschnitten von den Wasserhausanschlüssen mit Schutzrohr unterquert.
  • Vernetzung sämtlicher Versickerungsbecken untereinander über die Regenkanalisation zur Erhöhung der Havariesicherheit
  • Berücksichtigung eines Überflutungsschutzes für Starkregen durch Schaffung von oberflächennahen Fließwegen im öffentlichen Straßenraum und angrenzenden Grünbereich
  • Schmutzwasseranschlüsse an die bestehenden Kanalhauptsammler vorwiegend in der verlängerten Jean-Stock-Straße für Schaffung von Mehrtiefen und verbessertes Sohlgefälle von 5 ‰
  • Verringerung der Ablagerungs- und Geruchsproblematik durch erhöhtes Sohlgefälle Schmutzwasser, dadurch Verringerung des Spülaufwandes auf ca. 3 Einsätze pro Jahr (s. Email Fr. Then v. 22.12.2016).
  • Mindestdurchmesser DN 300 sowohl für Regen- als auch Schmutzwasser mit der Möglichkeit der späteren Anbohrung von Hausanschlüssen

    1. Hausanschlüsse
Im Rahmen von Neubaumaßnahmen sollen die erforderlichen Aufbrüche für die Verlegung von Hausanschlüssen verträglich abgebildet werden. Ziel ist es dabei, die fertiggestellten Verkehrsanlagen nicht erneut aufzugraben und alle Hausanschlüsse der Ver- und Entsorgung gleichzeitig mit dem Straßen- und Kanalbau mitzuverlegen. Dazu müssen Stadtverwaltung und Stadtwerke / AVG mit den Anliegern formaljuristisch belastbare Vereinbarungen abschließen. Die Verwaltung befindet sich derzeit in Abstimmung und Aufbereitung der Hausanschlussthematik.

Erfahrungen aus vergleichbaren Bauprojekten in Aschaffenburg (z.B. Erschließung BG Spessartgärten) haben gezeigt, dass in gewissem Umfang vorab von Bautätigkeiten auf den Privatgrundstücken erstellte Hausanschlüsse in der Trassenlage verändert oder auch zusätzliche Anschlüsse ergänzt werden müssen. Um hier die nachträgliche Möglichkeit des Anbohrens an die Hauptleitung zu haben, werden die Mindestdurchmesser von Regen- und Schmutzkanalisation für die Vorzugsvariante 6 auf DN 300 festgelegt.

  1. Freianlagen / Grünflächen
    1. Bestand
Der besondere Wert der grundsätzlich zur Erhaltung vorgesehenen Ausgleichsflächen besteht in den extensiven Wiesen mit Obstbäumen und eingestreuten Gehölzen. Sie sind bedeutsam als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als belebende und charakteristische Elemente des Landschaftsbilds, und als Zeuge der Kulturlandschaft. Ihr Wert ist jedoch teilweise beeinträchtigt durch unsachgemäße oder auch aufgegebene Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung, Verbuschungen, standortfremden Zier- und Nadelgehölzen, landwirtschaftlichen Zweckgebäude, Kleingärten mit Hütten, Einzäunungen und Einbauten. Gleiches, mit etwas anderem Verteilungsmuster, findet sich nahezu im gesamten sonstigen Plangebiet. In Kombination mit seiner Weitläufigkeit wird es deshalb gerne zum Spazierengehen (fast) wie in der freien Landschaft genutzt.

Dem zukünftigen Entfallen der meisten dieser Flächen muss das Freiflächenkonzept mit einer entsprechenden „Angebots-Verdichtung“ Rechnung tragen. Ein Bolzplatz am Ahornweg im Süden findet konzeptionell Ersatz auf der ÖG 1. Die derzeit nächst gelegenen Spielplätze liegen in gut 200 m Entfernung von der westlichen Grenze des Plangebietes Ecke Jean-Stock-Straße/Auweg bzw. in gut 150 m Entfernung von der südwestlichen Grenze zwischen Ahorn- und Pappelweg. Zahlreiche Vereinsgebundene Sportanlagen gibt es im Norden zwischen Kleiner Schönbuschallee und Darmstädter Straße.

Der Mittlere Anwandeweg stellt heute wie auch in Zukunft über die Kleine Schönbuschallee die wichtigste Verbindung als Fuß- und Radweg zwischen dem gesamten Stadtteil Nilkheim und dem Stadtzentrum dar.

    1. Planung
Ausgangspunkt der konzeptionellen Überlegungen sind die teils zwingenden, ansonsten vielfach eindeutigen Vorgaben des Bebauungsplanes:
  • Lage, Größe und wesentliche Ausgestaltung der 3 Ausgleichsflächen sind vorgegeben
  • Lage, Größe und Anzahl der Spiel- und Sportanlagen sind vorgegeben;
    Folgende Flächen sind für die 4 Quartiere des Baugebietes zu nennen:
  • Quartier Zentrum:        Spielplatz ÖG 3 und Bolzplatz ÖG 1
  • Quartier Mittlere Anwande:        Spielplatz ÖG 1
  • Quartier Büschelches Äcker:        Spielplatz ÖG 35
  • Quartier Im grünen Häuschen:        Spielplatz ÖG 38
  • Flächenkoeffizienten für die Anzahl von Baumpflanzungen sowie Flächen zur Bepflanzung sind vorgegeben
  • (Möglichst) zu erhaltende Einzelbäume sowie Flächen mit Vegetationserhaltung sind vorgegeben
Einer konzeptionellen Detaillierung bedurften insbesondere die sonstigen öffentlichen Grünflächen, um deren Zielvorgabe „Park“ der jeweiligen Lage, Größe und dem stadträumlichen Kontext angemessen zu interpretieren.

Keinerlei inhaltliche Vorgaben gibt es für die Ausgestaltung der Spielplätze. Wesentliche Grundlage war hier die von Trölenberg + Vogt Landschaftsarchitekten vorgenommene Analyse sowohl der einerseits zu erwartenden Alterszielgruppe als anderseits der Eignung der jeweils zur Verfügung stehenden Fläche vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bedürfnisse. Die planerischen Erläuterungen sind in Anlage 7.5 dargestellt.

  1. Kosten
Die nachfolgende Kostenschätzung beruht auf aktuellen Einheitspreisen unter Beachtung einer Kostensteigerungsrate aufgrund des angesetzten Umsetzungszeitraumes. Die Kostengruppen entsprechen den Grundsatzvorgaben der DIN 276 – 1 und den Vorgaben der DIN 276 – 4 für Ingenieurbauwerke. Darstellung der Kostengruppen:
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktion
400 Bauwerk – Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten

    1. Objektbezogene Kostenaufstellung
Anmerkungen:
Gem. Festlegung im Rahmen der Planungsbesprechung vom 20.12.2016 wird die Geländefreimachung der öffentlichen und der privaten Grundstücksflächen inklusive möglicher Altlasten durch die Umlegungsstelle der Stadt Aschaffenburg betreut und im Vorgriff zur Realisierung der Erschließungsmaßnahme ausgeführt. Von Seiten der Versorgungsträger erfolgt der Rückbau sämtlicher Versorgungsleitungen, die zukünftig nicht weiter benötigt werden. In der Kostenaufstellung sind daher diesbezügliche Aufwendungen nicht berücksichtigt. Die Kostenaufstellung erfolgt auf Basis der objektbezogenen Beauftragungen.
      1. A. OBJEKTPLANUNG – INGENIEURBAUWERKE (ENTWÄSSERUNGS-ANLAGEN)
Kostengruppe
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Variante 5
Variante 6
100
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
300
3.157.278,00 €
3.157.278,00 €
3.548.530,00 €
3.518.796,00 €
3.653.500,00 €€
400
1.303.080,00 €
1.263.915,00 €
1.263.915,00 €
1.263.915,00 €
1.303.080,00 €
500
38.011,00€
38.011,00€
38.011,00€
38.011,00€
38.011,00€
600
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
700
671.676,48 €
671.676,48 €
671.676,48 €
671.676,48 €
671.676,48 €
Gesamt (netto)
5.170.045,48 €
5.130.880,48 €
5.522.132,48 €
5.492.398,48 €
5.666.267,48 €
Gesamt (brutto)
6.152.354,12 €
6.105.747,77 €
6.571.337,65 €
6.535.954,19 €
6.742.858,30 €

Eine rein monetäre Betrachtung der Varianten 2 bis 6 weist einen Kostenunterschied von ca. 9,5 % zwischen der günstigsten Variante 3 und der teuersten Variante 6 auf.
Die Variante 6 wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber trotz monetärer Nachteile als Vorzugsvariante für die weiteren Planungsarbeiten ausgewählt. Ausschlaggebend hierfür sind ausschließlich technische Gründe, die in Summe einen geringeren Wartungsaufwand und eine erhöhte Betriebssicherheit garantieren:
- Vermeidung von Ablagerungen und Geruchsproblematik
- erhöhte Kanaltiefe und dadurch Vermeidung von Kollisionen mit der Wasserleitung
- verbesserter Rückstauschutz

      1. B. OBJEKTPLANUNG - VERKEHRSANLAGEN (einschl. Geländemodellierung)
        1. Abrechnungseinheit I: Geländemodellierung
Die grundlegende Höheneinstellung der Straßen, Wege und Plätze unterscheidet sich in den einzelnen Gestaltungsvarianten nicht. Daher ist für die Geländemodellierung öffentlicher Grünflächen in Bezug auf den Überflutungsschutz lediglich eine variantenübergreifende Kostenschätzung aufgeführt (vgl. Anlage 3).

        1. Abrechnungseinheit II: Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen und Plätze)
Die Differenzen der Kostenschätzungen der einzelnen Varianten entstammen den unterschiedlichen Materialien. Berücksichtigt wurden die Oberflächen, wie in den Variantenbeschreibungen erläutert.

Kostengruppe
Gestaltungs-        variante 1
Gestaltungs-        variante 2
Gestaltungs-        variante 3
100
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200
0,00 €
0,00 €
0,00 €
300
7.604.580,00 €
7.627.000,00 €
7.449.000,00 €
400
0,00 €
0,00 €
0,00 €
500
281.600,00 €
283.700,00 €
279.500,00 €
600
0,00 €
0,00 €
0,00 €
700
760.655,95 €
760.655,95 €
760.655,95 €
Gesamt (netto)
8.646.835,95 €
8.671.355,95 €
8.489.1455,95 €
Gesamt (brutto)
10.289.734,79 €
10.318.913,58 €
10.102.095,58 €

Die Kostenschätzungen der einzelnen Varianten weisen nur geringfügige Differenzen, in Bezug auf das Gesamtkostenvolumen, auf. Die letztendliche Entscheidung über die Materialwahl kann daher weitestgehend losgelöst von den wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Basis anderer Kriterien, wie beispielsweise städteplanerischer Aspekte oder technischer Belange gefällt werden.

        1. Abrechnungseinheit III: Öffentliche Verkehrsflächen (Wege)
Die grundlegende Festlegung der Oberflächengestaltung der Wege erfolgte bereits im Rahmen des Bebauungsplanes. Hierbei sind diese Flächen als teilversiegelt und wasserdurchlässig festgesetzt. Ausnahme bildet hierbei der Anwandeweg dessen Oberflächenbefestigung mit dem Stadtratsbeschluss der Radwegeführung gemäß
1. Ordnung vorgegeben ist. Bei Variante 3 wurde als Alternativvorschlag der Fußweg des Anwandeweges in einer Farbasphaltoberfläche berücksichtigt.

Kostengruppe
Gestaltungs-        variante 1
Gestaltungs-        variante 2
Gestaltungs-        variante 3
100
0,00 €
0,00 €
0,00 €
200
0,00 €
0,00 €
0,00 €
300
1.373.480,00 €
1.376.490 €
1.417.470,00 €
400
0,00 €
0,00 €
0,00 €
500
0,00 €
0,00 €
0,00 €
600
0,00 €
0,00 €
0,00 €
700
171.393,32 €
171.393,32 €
171.393,32 €
Gesamt (netto)
1.544.873,32 €
1.547.883,32 €
1.588.863,32 €
Gesamt (brutto)
1.838.399,25 €
1.841.981,15 €
1.890.747,35 €

Aufgrund der Farbasphaltoberfläche des Gehwegbereiches im Anwandeweg erhöhen sich die Kosten der Variante 3 gegenüber den übrigen Variantenvorschlägen. Analog der Abrechnungseinheit II: Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen und Plätze) wird im nachfolgenden Kapitel 5.2 die vom Stadtplanungsamt der Stadt Aschaffenburg favorisierten Gestaltungsvariante 1 berücksichtigt.

        1. Abrechnungseinheit IV: Sonstige befestigte Flächen
Im Rahmen der Abrechnungseinheit IV werden Flächen für Carsharing und Sammelstellen für die Entsorgung (Containerabstellflächen) bewertet. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Gestaltungsvarianten nicht. Die Kostenschätzung erfolgt daher variantenübergreifend (vgl. Anlage 3).

      1. C. OBJEKTPLANUNG - FREIANLAGEN 
Bei den öffentlichen Grünflächen gibt es relativ wenig Spielräume, da die Vorgaben des Bebauungsplanes einzuhalten sind.
Bei der Ausgestaltung der öffentlichen Freiflächen ist der Hauptkostenfaktor die Wahl der Spielgeräte. Hier wurde entsprechend der Präsentation in der Planerrunde am 20.12.2016 eine mögliche Ausgestaltung unter den Themen der Spielplätze vorgenommen. Die Entscheidung, welche Spielgeräte tatsächlich aufgestellt werden, wird maßgeblich die Kosten beeinflussen. Die getroffene Auswahl der Spielgeräte entspricht ca. 60 % der Herstellungskosten.

      1. OBJEKTPLANUNG – VERKEHRSANLAGEN (Außerhalb B-Plan)
Im Zuge der Herstellung Martin-Luther-Straße und Ahornweg wurden die an das Baugebiet angrenzenden Gehwege nicht ausgebaut. Dies hat jetzt im Zuge der Erschließungs-maßnahmen zu erfolgen. Gleiches betrifft die Bestandsbushaltestellen im Ahornweg die in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut werden sollen.
Nachstehend nochmals die Abbildung der Kosten, da diese nicht bei den Erschließungs-kosten des Baugebietes Anwandeweg aufgeführt werden sollen.

    1. Vergleich Kostenrahmen / Kostenschätzung
Nachfolgend ist ein Vergleich der Gesamtsummen zwischen dem vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenrahmen vom Juli 2016 inklusive aller Baunebenkosten für die beauftragten Objektplanungen und der Kostenschätzung aufgeführt.
Objekte
Kostenrahmen
Kostenschätzung
 
 
 
A. Ingenieurbauwerke - SW I
1.570.399,67 €
1.359.224,86 €
A. Ingenieurbauwerke - SW II
113.689,90 €
125.714,75 €
A. Ingenieurbauwerke - RW III
2.015.188,10 €
1.992.482,27 €
A. Ingenieurbauwerke - RW IV
1.218.562,99 €
851.150,49 €
A. Ingenieurbauwerke - RW V
352.780,67 €
499.684,61 €
A. Ingenieurbauwerke - RW VI
58.965,78 €
141.513,01 €
A. Ingenieurbauwerke - Freianlagen VII
105.002,83 €
47.707,74 €
A. Ingenieurbauwerke - SW-HS VIII
0,00 €
323.847,60 €
A. Ingenieurbauwerke - RW-HS IX
0,00 €
324.942,15 €
 
 
 
Gesamt Ingenieurbauwerke A netto
5.434.589,94 €
5.666.267,48 €
 
 
 
 
 
 
B. Verkehrsanlagen - GM I
555.385,01 €
424.954,55 €
B. Verkehrsanlagen - Straßen II
10.250.633,00 €
8.646.835,95 €
B. Verkehrsanlagen - Wege III
1.255.329,54 €
1.544.873,32 €
B. Verkehrsanlagen - Sonst. IV
804.115,73 €
54.831,80 €
B. Verkehrsanlagen - Straßenbeleuchtung
0,00 €
422.061,50 €
 
 
 
Gesamt Verkehrsanlagen B netto
12.865.463,28 €
11.093.557,12 €
 
 
 
 
 
 
C. Freianlagen: Öffentl. Grünanlagen I
1.421.145,88 €
872.163,29 €
C. Freianlagen: Öffentl. Freianlagen II
372.112,94 €
953.654,89 €
 
 
 
Gesamt Freianlagen C netto
1.793.258,82 €
1.825.818,18 €
 
 
 
 
 
 
Gesamtsumme netto
20.093.312,04 €
18.585.642,78 €
 
 
 
Gesamtsumme brutto
23.911.041,33 €
22.116.914,91 €

Der Vergleich zeigt, dass die Kosten im Kostenstadium der Kostenschätzung
ca. 1,8 Mio Euro unter dem Kostenrahmen liegen!

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

  1. Anlagen
    1. Planungsgrundlagen
      1. Baugrundtechnische Untersuchungen, Bodenmechanisches Labor Gumm und GMP – Geotechnik GmbH Co. KG
Die Sichtung und Prüfung der Ergebnisse der vorgelegten Baugrunduntersuchungen zeigten, dass zusätzliche Baugrunderkundungen durchzuführen waren.

Auf Basis des vorgelegten Gutachtens Gumm (16.08.2012) konnten alle erteuften Bodenaufschlüsse hinsichtlich der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen dem Zuordnungswert Z 0 gemäß LAGA-Liste eingestuft wurden. Nach örtlicher Einsicht des Untersuchungsgebietes konnten partiell unrechtmäßig gelagerter Bauschutt, ggf. sonstige schadhafte Materialien und eine Pferdekoppel vorgefunden werden. Auf mögliche resultierende Schadstoffeintragungen im Boden wurde daher hingewiesen und eine Verdichtung der Baugrunderkundungen innerhalb des Erschließungsgebietes angeregt.

Im speziellen blieben die umgebenden bestehenden Straßenzüge in den Anschlussbereichen der herzustellenden Erschließungs- und Wohnstraßen unberücksichtigt. Ein partieller Aufbruch der bestehenden Straßen ist für Anpassungsarbeiten unabdinglich. Eine Vermeidung von Folgekosten aufgrund der Unkenntnis über mögliche schadstoffhaltige Materialien kann nur durch entsprechende Vorerkundungen gewährleistet werden. Gleiches gilt für den im Bestand vorhandenen Anwandeweg, dessen Aufbau und Materialuntersuchung im Rahmen der durchgeführten Erkundungsarbeiten ausgespart wurde.

Für die Bemessung des Straßenoberbaus ist dem vorliegenden Gutachten zu entnehmen, dass die anstehenden Bodenformationen der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 zuzuordnen sind. Aufgrund der teils stark bindigen Sandböden wird für ca. 50 % der Verkehrsflächen ein Bodenaustausch von 20 – 30 cm erforderlich. Zur Reduzierung der Aushubmengen (Transport und Entsorgung) unterbreitete fks – Beratende Ingenieure den Vorschlag einer Bodenverbesserung durch die Einarbeitung eines Kalk-Zement-Gemisches. Hierzu lagen im Baugrundgutachten keine Aussagen vor. Es erging die Empfehlung diese Thematik durch einen Baugrundgutachter prüfen und bewerten zu lassen.

Die Gutachten (GUMM 01/2013 und GMP 02/2014) wichen bezüglich den Aussagen zu der Versickerungsfähigkeit der anstehen Bodenformationen im Bereich der geplanten Versickerungsbecken doch stark voneinander ab. Diese sind maßgebend für die Dimensionierung der Anlagen.

Zur Verifizierung wurde schließlich das geotechnische Labor GUMM mit einem Ergänzungsgutachten zur Versickerungsfähigkeit, sowie zur Erweiterung des Untersuchungsumfanges durch die Stadt Aschaffenburg beauftragt. fks – Beratende Ingenieure erstellte hierzu einen Arbeitsplan mit Darstellung zwingend zu ergänzender Aufschlussbereiche. Des Weiteren erfolgte eine Aufstellung erforderlicher Aussagen, sowie Darstellungen im Ergänzungsgutachten (beispielsweise eine Darstellung von Geländeschnitten mit Homogenbereichen, Versickerungsfähigkeit der Bodenschichten verschiedener Tiefenlagen, etc.).

Letztendlich wurde von GUMM im Ergänzungsgutachten (s. Kap. 4.3, S. 13) für die Dimensionierung der Versickerungsbecken ein Bemessungs-kf-Wert von 2*10-5 m/s empfohlen und der Vorplanung zu Grunde gelegt.
Im vorgenannten Gutachten werden zudem verbindliche Aussagen zur Höhenlage der versickerungsfähigen Schichten an den einzelnen Beckenstandorten gemacht. Ein Abgleich mit den aus der Vordimensionierung gewonnenen Beckentiefen bestätigt an fast allen Beckenstandorten eine ausreichende Versickerungsfähigkeit unter Zugrundelegung des Bemessungs-kf-Wertes. Lediglich im Versickerungsbecken V3 wird von der geplanten Beckensohle die versickerungsfähige Schicht nicht ganz erreicht. Hier muss ein Bodenaustausch auf der gesamten Beckensohle von ca. 1,6 m Mächtigkeit stattfinden. Diese Verbesserungsmaßnahme wird in der Kostenschätzung entsprechend berücksichtigt.

Hinsichtlich der abfalltechnischen Bewertung wurden die Aussagen des Labors Gumm im Baugrundgutachaten v. 08/2012 durch das Ergänzungsgutachten v. 17.1.2017 teilweise revidiert bzw. konkretisiert. Hier wurden durch die ergänzenden Sondierungen Bereiche im Baugebiet vorgefunden, welche durch verschiedene Parameter belastete Böden hervorbringen.

Die Entwässerungsplanung ist hiervon lediglich im Versickerungsbecken V3 betroffen. Dort wurden in Tiefen von ca. 1,2 bis 3,0 m PAK-haltige Böden der Zuordnungsklasse Z 1.2 vorgefunden. Für das Becken V3 wird aufgrund schlechter Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ein großflächiger Bodenaustausch vorgesehen. Der Kostenansatz hierfür in der Kostenschätzung deckt den Aushub und die Entsorgungskosten für das verunreinigte Material Z 1.2 mit ab.

Im Bereich der nun zusätzlich erkundeten bestehenden Erschließungsstraßen konnten ebenfalls schadstoffhaltige Materialien ausgemacht werden. In allen beprobten Asphaltschichten konnte eine PAK - Konzentration (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in geringen Mengen nachgewiesen werden. Die Gehalte liegen unterhalb der Grenzwerte, so dass der Ausbauasphalt in die Verwertungsklasse A eingestuft ist. Die Schichten ohne Bindemittel bis 0,50 m unter Gelände im Bereich der Martin-Luther-Straße sind aufgrund eines erhöhten Arsengehaltes gem. dem Merkblatt M 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in die Zuordnungsklasse Z 2 / Deponieklasse DK I, darunter befindliche Schichten bis 1 m Tiefe in Z 1.2 / DK I eingestuft. Im Bereich des Ahornweges wies speziell die Bodenschicht zwischen -0,40 m und -1,00 m erhöhte PAK – Gehalte auf, so dass diese der LAGA - Klasse > Z 2 zuzuordnen ist und beim Ausbau einer entsprechenden Deponierung zugeführt werden muss. Im Bereich des Anwandeweges konnten analog den Erkundungen aus dem Jahr 2012 keine Überschreitungen von Schadstoffgehalten in den Erdbaumaterialen festgestellt werden. Die Aussage der Zuordnungsklasse Z 0 / DK 0 bleibt daher bestehen.

Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Abgabetermin der Vorplanung konnten jedoch die Ergebnisse des nachgereichten Gutachtens nicht in allen relevanten Aspekten vollumfänglich in den Vorplanungsstand eingearbeitet werden.

      1. Verkehrstechnische Untersuchung, T+T Verkehrsmanagement GmbH
Die Sichtung der Unterlage zeigte, dass gem. Vorgabe des AG der Verkehr aus dem Neubaugebiet Anwandeweg über den Lorbeerweg und den Aspenweg auf die Großostheimer Straße (St 3115) abgewickelt werden soll. Eine Anbindung in Richtung der B 26 ist nicht erwünscht. Zur Durchsetzung dieser Ziele wurden von Seiten der T+T Verkehrsmanagement GmbH weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen. Zum einen umfasst dies harmonisierende Maßnahmen im Auweg, zum anderen die Schaffung eines zusätzlichen Linksabbiegestreifens im Einmündungsbereich des Aspenweges in die St 3115.

      1. Luftbild- und Archivalienauswertung zur Kampfmittelbelastung
Im vorgelegten Bericht vom 21.09.2009 (Vorabzug) durch Mull & Partner Ingenieurgesellschaft ist erläutert, dass das Untersuchungsgebiet während des 2. Weltkrieges von mehreren alliierten Bombenangriffen betroffen war. Die Auswertung der Luftbilder und Archivalien erbrachte die Erkenntnis über mögliche Bombentrichter. Damit ist auch mit Blindgängern im projektierten Gebiet zu rechnen. Aufgrund der schlechten Bildqualität konnte jedoch keine störungsfreie Ansprache oder Kartierung von Sprengbombentrichtern oder Blindgängern erstellt werden. Der Bericht schloss mit der Empfehlung im Bereich der Verdachtsflächen weiterführende Untersuchungen, wie Kampfmittelerkundung und bei Fund deren Räumung durchzuführen.

Am 21.11.2016 fand in den Räumen des Tiefbauamtes ein Gespräch mit Herrn Dr. Heil von der Fa. K. A. Tauber Spezial-Tiefbau GmbH & Co. KG aus Münster bezüglich eines Gesamtkonzeptes der Kampfmitteluntersuchungen, auch im Hinblick auf die Ausschreibung für eine baubegleitende Betreuung, statt. Auf Grundlage des zuvor erläuterten Gutachtens von Mull & Partner Ingenieurgesellschaft aus dem Jahr 2009 wird der kampfmittelverdächtige Bereich von der Fa. Tauber partiell sondiert, um die Verdachtsfläche weiter eingrenzen zu können. Die Räumung der Grundstücke erfolgt im Sommer 2017, danach kann die Verdachtsfläche nochmals begrenzt werden.

      1. Bestandsvermessung
Die vorgelegte Bestandsvermessung von der städtischen Vermessungsabteilung wurde durch fks – Beratende Ingenieure gesichtet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Verdichtung der Bestandshöhen in der Fläche und speziell in Böschungsbereichen, bzw. ergänzende Aufnahmen erforderlich werden. Es erging die Empfehlung durch fks – Beratende Ingenieure die im Baugebiet verlaufenden Bestandskanäle mit teils asymmetrischen Schachtbauwerken exakt vermessen zu lassen, um die genauen Lagen und Verläufe der Kanaltrassen zu erhalten. Hintergrund ist die Erhaltung der bestehenden städtischen Kanalisation im Trassenbereich neuer Straßenzüge, in die zusätzliche Ver- und Entsorgungsleitungen zu integrieren sind. Die teils schmalen Querschnitte mit seitlich angrenzenden Privatflächen (ohne Leitungsrecht) geben wenig Spielraum zur Verlegung der erforderlichen Infrastruktur.

Zur Koordinierung der verschiedenen Trassenkorridore der Ver- und Entsorgungsleitungen sind daher exakte Bestandsunterlagen zwingend notwendig. Ergänzende Höhenaufnahmen der Böschungen erfolgten in Eigenregie des Stadtplanungsamtes und wurden fks – Beratende Ingenieure für die Planungsprozesse zur Verfügung gestellt. Verdichtete Flächenaufnahmen stehen noch aus und sollen bis Ende Februar 2017 geliefert werden. Die ergänzenden Aufnahmen der Bestandskanäle wurden durch das Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg an ein externes Büro vergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorplanung lagen diese Daten noch nicht vor.

    1. Varianten Entwässerung
      1. Variante 1: Einzugsgebietsgrößen gemäß Flächendargebot Versickerung
Erste Aufgabe des iterativen Planungsprozesses war eine Aufteilung der jeweiligen Einzugsgebiete zu den einzelnen Standorten der Versickerungsbecken für das gesamte Baugebiet Anwandeweg vorzunehmen.

Hierzu wurden die Flächengrößen der einzelnen Versickerungsbecken ermittelt und eine Flächengewichtung nach der Gesamtfläche der Versickerungsbecken vorgenommen. Anschließend wurde die anteilige Einzugsgebietsgröße eines jeden Versickerungsbecken (Becken V5, V6 und V7 werden in Addition als ein Becken für das Quartier Grünes Häuschen gewertet) nach dieser Flächengewichtung aus dem Gesamteinzugsgebiet Anwandeweg gebildet.

Anschließende erste Berechnungen zur Vordimensionierung der Versickerungsbecken nach DWA – A138 und zur Auslegung des Regenwasserkanalnetzes dienten zur Verifizierung der gewählten Teileinzugsgebietsgrößen für jedes Quartier.

Weitergehende Berechnungen zur Versickerung oder der Kanaldimensionierung wurden für die Variante 1 im Anschluss nicht mehr durchgeführt. Diese Variante diente ausschließlich der Gebietszuordnung zu den einzelnen Beckenstandorten. Die notwendige Korrektur der Gebietsaufteilung und die weiteren Berechnungen wurden dann für die nachfolgenden Varianten 2 bis 6 vorgenommen.

      1. Varianten 2 und 3: Wegeabsenkung, Mindestdurchmesser, Ahornweg
Im Nachgang zur finalen Zuordnung der Teileinzugsgebietsgrößen zu den verschiedenen Versickerungsbecken unterscheiden sich diese beiden Varianten nur hinsichtlich einer alternierenden Wegeabsenkung für den Geh- und Radweg zwischen den beiden Becken V1 und V2 für das Quartier Anwandeweg.

Der Weg zwischen den beiden Becken dient zusätzlich der Trassenlage des Kanalhauptsammlers DN 1000, welcher vom Ahornweg im südlichen Bereich kommend weiter in Richtung Martin-Luther-Straße im Westen des Baugebietes führt. Eine notwendige Mindestüberdeckung für den Sammler führt zu mehr oder weniger großen Böschungsflächen zwischen den Becken V1 und V2.

Durch besagte Wegeabsenkung von ca. 1,5 m (Variante 2) wurde hier gegenüber dem Urzustand ohne Absenkung (Variante 3) versucht, die Böschungsflächen der beiden Becken zu minimieren, um auf diese Weise mehr Volumen für die geplante Versickerung zu erhalten.

Gemeinsam ist beiden Varianten der Mindestdurchmesser DN 250 für die Regenkanalisation und der Mindestdurchmesser DN 200 für die Schmutzkanalisation. Vorteil eines Durchmesser DN 200 für die Schmutzkanäle ist, dass ein Anschluss an die Kanalhauptsammler nur durch Anbohren bewerkstelligt werden kann. Auf ein zusätzliches Schachtbauwerk (erst ab DN 250 erforderlich!) kann so verzichtet werden.

Weiterhin weisen beide Varianten im südlichen Bereich Anschlüsse für die Schmutzkanalisation an die städtische Kanalisation im Ahornweg auf.

      1. Varianten 4 und 5: Änderungen bei Mindestdurchmesser und Anschluss Ahornweg
Den Varianten 4 und 5 gemeinsam ist, dass auf eine Wegeabsenkung zwischen den Versickerungsbecken V1 und V2 verzichtet worden ist.
Weiterhin wurde der Mindestdurchmesser der Schmutzkanäle auf Wunsch des Auftraggebers bei beiden Varianten auf DN 300 angehoben.

Der Mindestdurchmesser bei den Regenkanälen wurde bei der Variante 4 bei DN 250 belassen und bei der Variante 5 wurde ebenfalls eine Anhebung auf DN 300 veranlasst.

Der Aspekt Mindestdurchmesser hat einen prägnanten Hintergrund: die Stadt Aschaffenburg befindet sich derzeit noch in der Entscheidungsfindung, ob sämtliche Kanalhausanschlüsse für Schmutz- und Regenwasser im Zuge der Baumaßnahme für die Hauptkanäle gleichzeitig erstellt werden sollen, oder die Herstellung der Hausanschlüsse erst im Zuge einer späteren konkreten Bebauung auf den Privatgrundstücken erfolgen soll. Beide Verfahren weisen Vor- und Nachteile auf wie z.B. Vermeidung von wiederholten Straßenaufbrüchen bei späterer Herstellung oder Verringerung der Gefahr einer falschen Trassenlage der Anschlüsse für die spätere Bebauung bei frühzeitiger Herstellung.

Zum Zeitpunkt der hier vorgelegten Vorplanung war diese Entscheidung noch nicht getroffen. Daher einigte man sich mit dem Auftraggeber auf die Untersuchung von Varianten mit Mindestdurchmesser DN 300. Diese weisen den Vorteil auf, dass bei nachträglicher Herstellung die Hausanschlüsse an den Hauptkanal angebohrt werden können. Dies ist bei kleineren Durchmessern für den Hauptkanal nicht möglich!

Ein weiterer Unterschied zwischen Variante 4 und 5 ist die Trassierung der Schmutzkanäle im Bereich des südlichen Ahornweges. Bei Variante 4 wird die Anschlussmöglichkeit an die städtische Kanalisation im Ahornweg nicht genutzt, die Anbindung an den Hauptsammler findet im Bereich der Becken V1 und V2 statt. Bei Variante 5 werden die Schmutzkanäle über die Straßenanbindungen sämtlich in den Ahornweg geführt.

      1. Variante 6: Überflutungsschutz, Optimierung Schmutzwassertrassierung und
        -gefälle
Bei der Variante 6 wurde zusätzlich der fortschreitende Prozess der Straßenplanung kombiniert mit Untersuchungen zum Überflutungsschutz des Baugebietes integriert.

Ein Schwerpunkt aus den Vorgaben des Bebauungsplanes und des VOF-Verfahrens war die Forderung nach einem ausreichenden Überflutungsschutz der Bebauung für ein 30-jähriges Starkregenereignis. In der Vorplanung Straßenbau (s. Lageplan der Anlage 6.4) des Unterzeichners ist dieser Aspekt entsprechend gewürdigt:

Die bei einem solchen Regenereignis nicht mehr durch die Kanalisation abzuleitenden Wassermengen werden über gezielt geplante Fließwege im öffentlichen Straßenraum und mittels Geländemodellierung durch Ausbildung von entsprechenden Mulden in den angrenzenden Grünflächen jeweils zu den einzelnen Versickerungsbecken geleitet. Dort ist oberhalb des Nutzvolumens für die planmäßige Versickerung noch ausreichend Speicherraum bis zur Geländeoberkante in allen Becken vorhanden. Die Überflutungsmengen aus dem Starkregenereignis werden hier oberflächig eingeleitet, zwischengespeichert und verzögert in den Untergrund abgegeben bzw. versickert.

Genauere Berechnungen bezüglich Kapazität, Gestaltung der Fließwege an der Oberfläche und evtl. diversen weiteren Anpassungsmaßnahmen werden im Zuge der Entwurfsplanung erarbeitet.

Konkretes Ergebnis der Vorplanung für den Überflutungsschutz war jedoch, dass eine Wegeabsenkung im Bereich der Becken V1 und V2 für die oberflächennahe Zuleitung der Überflutungsmengen bei Starkregenereignis unbedingt notwendig ist. Deshalb wurde bei der Variante 6 die Wegeabsenkung wieder mit aufgenommen.

Auch im Bereich der Entwässerungsplanung wurden mit Fortschreitung des Planungsprozesses zusätzliche Erkenntnisse gewonnen. Eine grobe Höhenplanung der Schmutzkanalisation ergab, dass im Bereich des Quartiers Anwandeweg trotz eines einheitlichen Sohlgefälles von 2 ‰ sich nur unzureichende Tiefenlagen einstellen würden. Dies träfe sowohl für die Varianten mit Schmutzwasseranschluss an den Ahornweg als auch für die Varianten ohne Anschluss an den Ahornweg zu. In den vom Anschlusspunkt entfernten Trassenbereichen könnte es zu Kollisionen mit den Hausanschlussleitungen der Wasserversorgung kommen. Am gravierendsten ist jedoch die Tatsache, dass ein geringes Sohlgefälle von nur 2 ‰ zu vermehrten Ablagerungen im Schmutzkanalnetz mit entsprechender Geruchsproblematik führen würde.

Die Planung der Schmutzkanäle erfolgte mit möglichst größerem Sohlgefälle von 5 ‰. Die Trassenoptimierung bestand letztendlich darin, auf die Schmutzwasseranschlüsse im südlichen Ahornweg gänzlich zu verzichten und den östlichen Teil des Quartiers Anwandeweg mit den Schmutzwasserkanälen neu an den nördlich verlaufenden Kanalhauptsammler in der verlängerten Jean-Stock-Straße anzuschließen. Dieser Hauptsammler weist gegenüber dem südlichen Ahornweg erheblich größere Kanaltiefen auf, sodass durch diese Maßnahme neben einer größeren Tiefenlage auch ein einheitliches Sohlgefälle von 5 ‰ für die Schmutzkanäle im ganzen Baugebiet erreicht werden konnte.

Aufgrund der zuvor geschilderten Problematik der Erstellung von Kanalhausanschlüssen wird in der Variante 6 einheitlich der Mindestdurchmesser für Schmutz- als auch Regenwasser zu DN 300 gewählt.

    1. Dimensionierung der Versickerung gemäß DWA M153 bzw. DWA A138
      1. Flächenermittlung und Verschmutzungsklassen
In den Lageplänen der Varianten 2 bis 6 sind die Teileinzugsgebiete zu den jeweiligen Versickerungsbecken der 4 verschiedenen Quartiere jeweils in unterschiedlichen Farbmarkierungen dargestellt. Die Ermittlung der Flächen und Befestigungsanteile (basierend auf den Grundflächenzahlen des Bebauungsplanes) haben für die weiteren Berechnungen der Versickerungsbecken folgende Zahlen ergeben:

Quartier
Grünes Häuschen (#)
Büschelches
Süd
Büschelches
Nord
Anwandeweg
Gebietsfläche [m²]
5.030
24.000
18.144
130.000
Mittl. Befestigungsgrad [%]
0,85
0,50
0,40
0,50

(#): Im Quartier Grünes Häuschen generiert sich die Gebietsfläche ausschließlich aus der öffentlichen Verkehrsfläche, da gemäß Bebauungsplan hier die privaten Grundstücksflächen dezentral auf den Grundstücken selbst zu versickern sind.

Die Flächen sind im Bebauungsplan überwiegend als allgemeines Wohngebiet und in geringerem Maße als Mischgebiet ausgewiesen.
Die Luftverschmutzung für das Baugebiet wird generell in die Klasse L1, die Flächenverschmutzung in die Klasse F4 gemäß DWA – M153 eingeordnet.

      1. Bewertungsverfahren DWA – M153 am Beispiel Quartier Grünes Häuschen
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für eine zentrale Beckenversickerung eine Vorreinigung über die „belebte Bodenzone“ mit 30 cm Mutterboden notwendig ist.

Gewählte Vorreinigungsmaßnahme: belebte Bodenzone, Stärke 30 cm

      1. Ermittlung der Versickerungsflächen gemäß DWA – A138
Die Bemessung sämtlicher Becken erfolgt nach Rücksprache mit dem WWA Aschaffenburg (Email Fr. Schack v. 31.10.2016) als zentrale Versickerungsbecken gemäß Kap. A 3.1.1. ohne Langzeitsimulation.

Formel:   V = (Au*10-3 * rD(n)  - Qs) * D * 60 * fz
mit
Au = s. Aufstellung gemäß Kap. 1.4.1 = Gebietsfläche * mittl. Befestigungsgrad
rD(n) = s. KOSTRA DWD 2000 Tabelle in der Anlage mit n = 0,1/a (zentrale Anlage!)
Qs = Au * qs, wobei der Wert qs gemäß Bemessungs-kf-Wert abzuschätzen ist.
kf = s. Bodengutachten Labor Gumm v. 19.1.2017: Bemessungs-kf-Wert für alle Becken
beträgt 2*10-5 m/s (incl. Korrektur nach DWA A 138)

ð Abschätzung qs (s. A 3.1.1 DWA-A138) = 2,8 l/s*ha
fz = 1,20 (s. DWA – A117, Tabelle 2)

Die Berechnungen für die einzelnen Versickerungsbecken der 4 verschiedenen Quartiere wurden mit dem Computer durchgeführt.

Ergebnis:
Quartier (Beckenbezeichnung)
Anwandeweg
(V1 und V2)
Büschelches
Süd (V3)
Büschelches
Nord (V4)
Grünes Häuschen (V5, V6 und V7)
Erforderliches Beckenvolumen [m³]
2897,86
534,99
323,56
190,61
Gewählte mittlere
Versickerungsfläche [m²]
4731
1559,5
873,5
553
Einstauhöhe Becken [m]
0,75
0,35
0,38
0,40
Gewähltes
Beckenvolumen [m³]
3548,25
545,8
331,9
221,2

Nachweis Versickerungsrate (vereinfachte Berechnung) für V1 + V2:
Qs,min. = ABeckensohle * kf/2 = (3619+966) * 2,0*10-5/2 = 0,04585 m³/s
Qs,max. = AWasserspiegel bei Einstau * kf/2 = (3809+1068) * 2,0*10-5/2 = 0,04877 m³/s
ð Qs,m = (0,04585 + 0,04877)/2 = 0,04731 m³/s > 0,01820 m³/s (Qs gewählt)

Nachweis Versickerungsrate (vereinfachte Berechnung) für V3:
Qs,min. = ABeckensohle * kf/2 = 1532 * 2,0*10-5/2 = 0,01532 m³/s
Qs,max. = AWasserspiegel bei Einstau * kf/2 = 1587 * 2,0*10-5/2 = 0,01587 m³/s
ð Qs,m = (0,01532 + 0,01587)/2 = 0,01560 m³/s > 0,00336 m³/s (Qs gewählt)

Nachweis Versickerungsrate (vereinfachte Berechnung) für V4:
Qs,min. = ABeckensohle * kf/2 = 848 * 2,0*10-5/2 = 0,00848 m³/s
Qs,max. = AWasserspiegel bei Einstau * kf/2 = 899 * 2,0*10-5/2 = 0,00899 m³/s
ð Qs,m = (0,00848 + 0,00899)/2 = 0,00874 m³/s > 0,00203 m³/s (Qs gewählt)

Nachweis Versickerungsrate (vereinfachte Berechnung) für V5+V6+V7:
Qs,min. = ABeckensohle * kf/2 = 484 * 2,0*10-5/2 = 0,00484 m³/s
Qs,max. = AWasserspiegel bei Einstau * kf/2 = 621 * 2,0*10-5/2 = 0,00621 m³/s
ð Qs,m = (0,00484 + 0,00621)/2 = 0,00552 m³/s > 0,00120 m³/s (Qs gewählt)

Notüberlauf Versickerungsbecken:
Keine Anschlussmöglichkeit an Kanalisation vorhanden. Als Ersatz für einen Notüberlauf dient im jeden einzelnen Becken das riesige Aufstauvolumen oberhalb des Wasserspiegels für den planmäßigen Einstau bis zur Geländeoberkante incl. Rückstauvolumen im rückwärtigen Regenwasserkanalnetz.

    1. Kanaldimensionierung
Regenkanalisation
Auslegung gemäß KOSTRA DWD und DWA A118 mit n = 0,5 und T = 10 min.
Øs = 0,37…0,79 (je nach bef. Anteil, Gruppe 1)
r10;0,5 = 167,6 l/s*ha
Die aus der überschlägigen Vordimensionierung erhaltenen Kanalquerschnitte betragen DN 300 (Mindestdurchmesser gemäß Vorgaben AG) … DN 800 (Zulauf Becken V1).
Anmerkung: Überflutungsüberprüfung bzw. -berechnung erfolgt im Zuge der Entwurfsplanung!
Schmutzkanalisation
Gemäß Vorgaben AG beträgt min. DN = 300 einheitlich

    1. Freianlagen / Grünflächen
      1. Ausgleichsflächen
Das Band der Ausgleichsflächen bildet das Rückgrat des zentralen Grünzugs am Anwandeweg entlang. Es präsentiert sich als von Obstbäumen und kleineren Gehölzgruppen überstellte und insoweit unveränderte extensive Wiesenlandschaft. Um diesen Charakter zu stärken beschränken sich Veränderungen auf die Beseitigung aller Kleingärten, Einbauten, sich ausbreitender Brombeerfluren, Zier- und Nadelgehölzen sowie auf Geländeangleichungen entlang dem neu auszubauenden Anwandeweg. Es wird soweit notwendig mit standortheimischem Saatgut nachgesät und es werden mindestens 77 neue Obstbäume sowie am Ostrand des Quartiers „Im grünen Häuschen“ eine größere Strauchhecke gepflanzt.

Das Spazierengehen bzw. Durchlaufen ist wie in der freien Landschaft möglich, ergänzende Wege oder Angebote zum Aufenthalt gibt es nicht. Die Unterhaltung erfolgt als „landwirtschaftliche“ Wiese, nicht nach den Maßstäben einer Parkanlage.

      1. Sonstige öffentliche Grünflächen
Vervollständigt wird der zentrale Grünzug durch die sich entlang des Anwandeweges auf dessen Südseite erstreckenden Grünflächen. Deren Charakter entspricht weitgehend dem der Ausgleichsflächen. Zugleich gibt es hier aber auch Sitzbänke für die Spaziergänger und führen Wegeanbindungen zu den Straßen des Wohnquartiers. Gleiches gilt für die grüne Fuge zwischen den beiden Quartieren Mittlere Anwande und Büschelches Äcker.

Alle weiteren Grünflächen weisen überwiegend einen stärker gärtnerisch geprägten Charakter mit häufiger gemähten Grasflächen und/oder Blütensträucher-, Bodendecker-, Staudenpflanzungen auf. Zudem gibt es auf den vier angerartigen Grünflächen der Wendeanlagen AW1 bis AW4 (ÖG 11, 15, 17, 23), ebenso den ÖG 12 und 18 sowie 14 und 20, alle im Quartier Mittlere Anwande gelegen, Sitzangebote, um nachbarschaftlichen Aufenthalt und Treffen zu ermöglichen.

Auch auf der an den Spielplatz ÖG 21 angrenzenden Fläche ÖG 22 gibt es einen Pergola überstandenen Sitzplatz (s. a. Kap. 4.2.4), eingebettet in extensive, von Obstbäumen überstandenen Wiesenflächen und Gehölzen.

Im Umfeld von Spiel- und Bolzplatz (ÖG 3, 1) vervollständigen die beiden Grünflächen ÖG 2 und V2b mit ihren Sitz- und Liegemöbeln auf Spielwiesen die eingangs Kap. 4.2.4 dargelegte Angebotspalette. Damit sollen auch der Nutzungsdruck auf das Versickerungsbecken V 2a mit daraus resultierendem Konfliktpotenzial gemindert werden. Die gegenüber liegende Fläche ÖG 4 zeigt sich im Gewand des „klassischen“ Parks mit Rasenflächen, Blütenbeeten und Pergola-Sitzplatz. Von hier ist ein weiter Blick über die grasbewachsenen, an den Böschungsschultern von Bäumen gerahmten Versickerungsbecken möglich. Hier weist diese Grünfläche als einzige neben der Spielplatzfläche ÖG 3 (s.u.) eine Beleuchtung (Gestaltungsleuchte mit Masthöhe 4 m) auf.

Die aus dem Flächenkoeffizienten ermittelte Anzahl notwendiger Bäume (bei jedoch freier Verteilung) beträgt 51.377 m²/550 = 93,41 (94). Es werden ca. 107 neue Laub- und 10 neue Obstbäume gepflanzt. In Abstimmung mit dem Garten- und Friedhofsamt (21.12.2016) wurden Pflanzqualitäten mit einem Stammumfang von 18-20 bzw. 10-12 festgelegt.

Für die Bemessung der wenigen Wege- und Platzflächen wurde in Absprache mit dem Garten- und Friedhofsamt eine Aufbaustärke von 40 cm gewählt. Die Entwässerung der ohnedies wasserdurchlässigen Beläge erfolgt ergänzend über die Schulter.

      1. Bolzplatz
Der Bolzplatz auf der ÖG 1 mit einem 20x40 m² großen Spielfeld ist grundsätzlich als Rasenplatz vorgesehen, wodurch er sich in die umgebenden Wiesen- und Rasenflächen harmonisch einfügt. Er ersetzt auch insofern den bisherigen Platz am Ahornweg im Süden.
Allerdings ist zumindest mittelfristig mit einer starken Nutzung zu rechnen, welcher die Grasnarbe nicht dauerhaft Stand hält. Ohne Ausweichfläche ist dann eine erfolgreiche Regeneration nicht möglich. Als belastbarere Alternative käme ein Tennenplatz in Frage. Abgesehen von seiner optisch stärkeren Präsenz wäre seine Herstellung mit zusätzlichen Investitionskosten (ca. 16.300 €, s. a. Kap. 5.2.3) verbunden.

Ein 4 m hoher Ballfangzaun ist in beiden Fällen entlang der Grenze zum Kindergarten und Richtung Anwandeweg vorgesehen (s. Protokoll der Planungsbesprechung vom 20.12.2016).
Die aus dem Flächenkoeffizienten ermittelte Anzahl notwendiger Bäume (bei jedoch freier Verteilung) beträgt 1.724 m²/550 = 3,13 (4). Es werden ca. 2 neue Laubbäume (StU 18-20, s.o.) gepflanzt.

      1. Spielplätze
Bedürfnisse, Erwartungen, soziale Interaktion, Ansprüche an die Größe des nutzbaren Raumes und Ähnliches variieren zwischen den Altersgruppen zum Teil stark. Gleiches gilt für die Ansprüche von Mädchen und Jungen.

Ziel der Spielplatzgestaltung in einem neuen Baugebiet ist es, für möglichst Alle ansprechende Angebote herzustellen. Die Einordnung der einzelnen Grünflächen in die Quartiere, ihr Einzugsgebiet und ihre unterschiedliche Größe erlauben jedoch nicht, alle Gruppen auf jeder Fläche ausreichend anzusprechen. Das gilt insbesondere für Heranwachsende und junge Erwachsene, deren Anspruch an Herausforderung, Dynamik und Größe des Bewegungsraums deutlich ausgeprägter ist. Oft wird er begleitet vom Wunsch nach einem öffentlichen „Auftritt“.

Für die letztgenannte Altersgruppe ist deshalb der Zentrumsspielplatz von besonderer Bedeutung. Seine Lage in Nachbarschaft zum Bolzplatz, weiteren nutzbaren Grünflächen, dem Zentrumsplatz und den beiden vorbeiführenden Hauptwegen prädestiniert ihn für diese Zielgruppe. Aus der Summe der unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen entsteht ein breit gefächertes Angebot für Spiel und Aufenthalt. Hier kommen alle Anwohner des Stadtteils, Jung und Alt, zusammen.

Zuordnung der Alterszielgruppen und inhaltliche Ausgestaltung sind in den Grundzügen mit dem Garten- und Friedhofsamt (13.12.2016) abgestimmt und waren in der Planungsbesprechung vom 20.12.2016 vorgestellt worden.

Die aus dem Flächenkoeffizienten ermittelte Anzahl notwendiger Bäume (bei jedoch freier Verteilung) beträgt 3.226 m²/550 = 5,87 (6). Auf den Spielplatzflächen werden ca. 17 neue Laubbäume (StU 18-20, s.o.) gepflanzt.

Für die Bemessung der wenigen Wege- und Platzflächen wurde in Absprache mit dem Garten- und Friedhofsamt eine Aufbaustärke von 40 cm bei wassergebundenem Belag und Pflaster sowie von 60 cm bei Kunststoff- und Asphaltbelägen gewählt. Die Entwässerung der ohnedies wasserdurchlässigen Beläge erfolgt ergänzend über die Schulter. Nur die nicht wasserdurchlässigen Kunststoff- und Asphaltbeläge (an der ÖG 3) werden ausschließlich über die Schulter und dort mit Unterstützung einer Rigole versickert.

ÖG 3 in Nachbarschaft vom neuen Martin-Luther-Platz:
Alterszielgruppe: Kinder und Jugendliche 6-17 und älter, angrenzend Aufenthalt auch Erwachsener, weil zentrale Lage und ausreichend großes Umfeld.

Am Quartiersplatz wird die Angebotspalette vom Thema „Dreh- und Angelpunkt im Zentrum der fünf Elemente Holz, Feuer, Metall, Wasser und Erde“ bestimmt. Ihre Auswahl und Ausgestaltung ist nicht nur auf Spiel und Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, sondern zusammen mit dem Umfeld auch auf die Herstellung der „öffentlichen Adresse“ des neuen Baugebietes schlechthin.

Mit der nachfolgenden Entwurfsplanung wird der Übergang zum bzw. die aus freiraumplanerischer Sicht erwünschte Verflechtung mit dem Martin-Luther-Platz auf dessen noch offene Gestaltung und Wegeführung im Detail abzustimmen sein. Die derzeitigen Darstellungen für den Martin-Luther-Platz in der Freiflächen-Vorplanung dienen nur der Verdeutlichung der gewünschten Verflechtung. Unter anderem werden die o.g. fünf Elemente erst vom Wasser auf dem Martin-Luther-Platz vervollständigt.

Angestrebt wird eine axiale Ausrichtung, welche den Blick vom Platz über das Versickerungsbecken (V 2a) bis zu einem von einem Baum markierten Endpunkt lenkt. Auf dieser Achse liegen die raumwirksamen Spielgeräte als Blickfang einerseits, sind aber ausreichend blickdurchlässig anderseits. Eine zugleich klare Abgrenzung von Platz und Spielbereich könnte (nach derzeitigem Planungsstand) durch eine Wandscheibe mit Fenster erreicht werden.

Schwerpunktthema der Spielgeräte selbst ist Bewegung durch Klettern, Balancieren und Drehen auf farbigen Asphalt- und Kunststoffbelägen. Nebenan sind auf einer „Pumptrack“ aus Beton wilde Fahrten mit Mountainbikes, Skateboards, Mini-Rollern und Inline-Skates möglich. Zur Vermeidung von konfliktträchtigen Querungen ist die Pumptrack entlang dem stark frequentierten Anwandeweg eingezäunt. Beobachten lässt sich das ganze Treiben von der kleinen Plaza, welche mit einer Überdachung (wie am Aschaffgrünzug an der Inselstraße) auch wetterunabhängiger Treffpunkt ist.

Hier ist die Grünfläche als einzige neben der ÖG 4 (s.o.) beleuchtet (Gestaltungsleuchte mit Masthöhe 4 m).

ÖG 21 im Zentrum des Quartiers „Mittlere Anwande“:
Alterszielgruppe: Kinder 0-12, weil großer Einzugsbereich.
Unter dem Thema „Anwande“, also Drehen und Wenden, gibt es auf einer Flächenzonierung in Anlehnung an die Streifenstruktur der alten Feldflur verschiedene Spiel-/ Bewegungsangebote sowohl mit Spielgeräten als auch durch modelliertes Gelände. Ergänzende Sinneseindrücke und/oder ruhigere Rückzugsbereiche finden sich auf den angrenzenden (ÖG 22) von Obstbäumen überstandenen Wiesen- und Gehölzflächen, in welche auch ein kleiner Sitzplatz unter einer Pergola intergiert ist.

Der Spielplatz wird entlang der Anliegerstraße AW 4 und der nordseitigen Bebauung eingezäunt.

ÖG 35 im Quartier „Büschelches Äcker“:
Alterszielgruppe: Kinder 0-12, weil großer Einzugsbereich in Nachbarschaft von Geschosswohnungsbau und integrativer Blindenschule.

Mit dem gewählten Thema „Büschelches Äcker“ verbunden sind Steinhaufen und Hecken am Ackerrand. Als „großer Haufen“ behauptet sich ein prägnanter Hügel mit Kletter-/ Aussichtsturm auch gegen die benachbarte mehrgeschossige Bebauung. Neben dem Erlebnis von Höhe und Ausblick lässt sich am Hang (auf und über Findlingssteine) Klettern, Rutschen, auch Verstecken. Ähnliche Angebote, auch eine Gruppenschaukel, finden sich für die Jüngeren mit geringerer Herausforderung auf ebener Erde. Neben ausgedehnten Lauf- und Bewegungsflächen auf unterschiedlichen Oberflächen gibt es einen Wasser-Matsch-Bereich, ebenso zahlreiche Sitzgelegenheiten. Spielerisch kann sich das soziale Lernen im Miteinander von Rollenspielen entwickeln. Erste Kontakte von Trölenberg + Vogt Landschaftsarchitekten mit der zukünftig benachbarten Blindenschule lassen keine spezifischen Anforderungen erwarten.

Der Spielplatz wird entlang der Anliegerstraße AW 6 und dem Ahornweg eingezäunt.

ÖG 38 im Quartier „Im grünen Häuschen“:
Alterszielgruppe: Kleinkinder 0-6, weil relativ kleine Fläche mit ungünstigem Zuschnitt.
Etwas abseits von den sonstigen nutzbaren Grünflächen gelegen findet sich hier unter dem naheliegenden Thema „grüne Häusersiedlung und Gartenstadt“ der grüne Treffpunkt des Quartiers. Unterschiedliche Spielhäuschen und Sitzgelegenheiten fördern auch hier das soziale Lernen im Miteinander von Rollenspielen. Motorische Fähigkeiten werden beim Klettern, Balancieren, Schaukeln, Erkunden des teilweise hügeligen Geländes und auf den verschiedenen Oberflächen entwickelt und erprobt.

Der Spielplatz wird umlaufend entlang der Jean-Stock-Straße und der nordseitigen Bebauung eingezäunt.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung (Leistungsphase 2) zur Erschließung des Neubaugebietes Anwandeweg zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der vorgestellten Planungen, die Entwurfsplanung einzuleiten und die nächste Leistungsstufe der Erschließungsplanung abzurufen.

3. Als Grundlage für die weiterführende Entwurfsplanung wird die Gestaltungsvariante 3 beschlossen. Die Ausführung der Verkehrsflächen mit Asphalt- bzw. Pflasteroberfläche ist derzeit noch nicht verbindlich, sondern als Erschließungskonzept zu verstehen, das im Rahmen der Leistungsphase 3 eine weitere Detaillierung erfährt.

4. Die Entwurfsplanung mit entsprechender Kostenberechnung wird dem Stadtrat mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.04.2017 10:42 Uhr