Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2017 ö Beschließend 3pl/4/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 330/2016 vom 10.11.2016 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.11.2016 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2015 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 28.11.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.
Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2015








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
214.808.262,81
42.279.225,19
257.087.488,00




+
neue Haushalts-
einnahmereste

1.950.920,00
1.950.920,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-1.266.411,92
-1.266.411,92





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-107.281,67
-21.602,08
-128.883,75






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
214.700.981,14
42.942.131,19
257.643.112,33





Soll-Ausgaben
213.707.467,41
33.234.838,09
246.942.305,50





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.198.499,29
10.727.536,87
11.926.036,16





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-204.985,56
-1.020.243,77
-1.225.229,33





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-0,00
-0,00
-0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
214.700.981,14
42.942.131,19
257.643.112,33


In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
17.219.069,82 €
Vermögenshaushalt  - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
6.394.491,08 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2015







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
221.076.880,14
56.241.028,18
277.317.908,32




Ist-Einnahmen
216.520.138,75
55.277.967,41
271.798.106,16




Kasseneinnahmereste
4.556.741,39
963.060,77
5.519.802,16












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
219.878.380,85
43.533.326,50
263.411.707,35




Ist-Ausgaben
219.899.685,75
43.545.976,58
263.445.662,33




Kassenausgabereste
-21.304,90
-12.650,08
-33.954,98








Ist-Fehlbetrag
-3.379.547,00


Ist-Überschuss

11.731.990,83
8.352.443,83
Unerledigte Verwahrgelder


9.413.695,85
Unerledigte Vorschüsse


-138.902,29
Buchmäßiger Kassenbestand


17.627.237,39





Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • - Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • - Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • - Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.06.2017 09:14 Uhr