Hochwassersanierung Fischerviertel; - Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ing.büro Unger, Darmstadt - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.04.2017 ö Beschließend 1pl/5/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Baumaßnahme wurde bereits mehrfach im Stadtrat vorgestellt. Erstmalig befasste sich der Stadtrat im September 2014 mit dem Projekt. Die Stadtratssitzungen mit den zugehörigen Beschlüssen sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet:

1. PVS  23.09.2014: Zustimmung zum Planungskonzept Bereich Willigisbrücke (inkl. Hochwassersanierung Fischerviertel).
2. HFS  18.03.2015: Vergabe der Ingenieurleistungen für da Projekt Hochwassersanierung Fischerviertel.
3. PVS  17.11.2015: Vorstellung der Vorplanung (mit Kostenschätzung).
4. UVS  17.02.2016: Zustimmung zu den Rodungsarbeiten im Projektbereich.
5. PVS  07.06.2016: Entscheidung über den Baukörper des Hochbaus des Projektes

Zusätzlich fand zur Entscheidung über den Baukörper des Hochbaus eine Bürgerinformation statt. Die in dieser Beteiligung gefundene Lösung für den Hochbau, dem der PVS am 07.06.2016 zustimmte, wurde unverändert in die nun vorzustellende Entwurfsplanung übernommen.
Im Bereich des Baufeldes wurden, da das Projekt in einer denkmaltechnisch zu untersuchenden Zone liegt, im Frühsommer 2016 erste Untersuchungsgrabungen zum Denkmalschutz durch-geführt. Diese mussten nach kurzer Zeit in Folge des sehr hoch anstehenden Grundwassers abgebrochen werden. Da ein entsprechender Untersuchungsbescheid vorliegt, müssen diese Arbeiten nach Herstellen der Baugrube weitergeführt werden. Das projektausführende Tiefbauamt hat sich diesbezüglich mit der Oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt, die notwendigen Vor- und Rahmenarbeiten werden in das Projekt integriert.
Ebenfalls im Frühsommer 2016 fanden die notwendigen, extrem schwierigen und aufwendigen Bodenuntersuchungsarbeiten statt. Die Ergebnisse dieser Bodenuntersuchungen liegen seit Herbst 2016 vor und sind in die nun vorzustellende Entwurfsplanung sowohl bautechnisch wie auch kostentechnisch eingeflossen.


  1. Projektbeschreibung

Die Entwurfsplanung wird vom Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, vorgestellt. Das Büro GMP, Würzburg, das die Bodenuntersuchungen durchführte und mit dem Entwurf der bautechnisch sehr anspruchsvollen Baugrubenumschließung beauftragt war, steht gleichfalls für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Die Kostenberechnung des Projektes ergibt gegenüber der Kostenschätzung eine deutliche Erhöhung der Kosten. Dies hat im Wesentlichen vier Gründe:

  1. Berücksichtigung der notwendigen Grabungsarbeiten der Archäologen
Nach der Erstellung der eigentlichen Baugrube (bzw. deren Umhüllung – Bohrpfähle, der auftriebssichere Boden wird erst später eingebracht) wird das Baufeld in der Baugrube der Archäologie für die notwendigen Untersuchungsgrabungen zur Verfügung gestellt. Dazu wird die Baugrube überdacht und eine Wasserhaltung eingebaut, die je nach Bedarf den Wasser-spiegel in der Baugrube langsam absenkt.
Gegraben wird, wenn technisch möglich, bis zum Erreichen des gewachsenen Bodens bzw. bis zur geplanten Sohle der Baugrube. Die Grabungen werden von Firmen, die auf derartige Arbeiten spezialisiert sind, durchgeführt.
Die Kosten für diese Grabungsarbeiten, inklusive der Wasserhaltung, wurden in Abstimmung mit der Oberen Denkmalschutzbehörde auf max. 100.000 € geschätzt. Dieser Wert ist auch in die Kostenberechnung eingeflossen.
Die Grabungsdauer wurde auf max. zwei bis drei Monate abgeschätzt.
  1. Mehraufwendungen beim erforderlichen Aushub
Überraschenderweise ergaben die Bodenuntersuchungen, dass das Aushubmaterial in diesem Bereich nicht, wie erwartet, unbelastet ist. Die auszukoffernden Böden sind den LAGA-Klassen Z 1.2 und Z 2 zuzuordnen, im Wesentlichen wegen größerer Beimischungen an Bauschutt in den Auffüllungsbereichen. Der darunter liegende natürliche Boden ist unbelastet. Das Aushubmaterial der Auffüllungsbereiche darf deshalb nicht wieder eingebaut werden und muss geregelt entsorgt werden. Dies führt zu Mehrkosten von ca. gegenüber der Kostenschätzung von 2015.
Ebenfalls ein Aspekt der Bodenuntersuchungen ist die Tatsache, dass auf Grund des schlechten Bodens in den Bereichen in denen Kanalneubau durchgeführt wird, zur Verbesserung der Standsicherheit des Untergrundes (= Auflager für das Kanalrohr) Bodenverbesserungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der abzufahrenden Bodenmassen und zum Einbau von geeignetem Lieferboden.
Die Kosten für diese Mehraufwendungen sind im geänderten Ansatz „Erweiterter Rohbau“ enthalten.
  1. Mehraufwendungen Errichtung Baugrube, Herstellung Kanalanbindung in Richtung Main
Für die Baugrube ist auf Grund der örtlichen Untergrundbegebenheiten eine Herstellung mittels einer überschnittenen (und somit weitgehend dichter) Bohrpfahlwand erforderlich. Die herzustellende Tiefe der Baugrube beträgt ca. 16,0 Meter unter Geländeoberkante. Das spätere Bauwerk reicht dabei bis in ca. 7,0 Meter Tiefe.
Die Bohrpfahlwand, kombiniert mit einer in ihr verankerten Baugrubensohle aus Beton, garantieren auf Grund des Eigengewichtes und der Mantelreibung der Bohrpfähle die Auftriebssicherheit des Bauwerkes, das sich fast vollständig im Grundwasser befindet.
Für den Verbindungskanal Pumpstation – Regenwassersammler Floßhafenstrasse ist in der Bauphase eine Spundwand notwendig. Der hier (direkt neben dem Fluss) sehr hohe Wasserzustrom in die Baugrube lässt keine andere Lösung zu.
  1. Mehraufwendungen im Bereich des Bauwerkes auf Grund neuer technischer Vorschriften
Im Zuge der Entwurfsplanung des Bauwerkes an sich durch ein im Sommer 2016 beauftragtes Fachbüro für Statik stellte sich heraus, dass sich gegenüber dem Planungsstand 2015 (Kostenschätzung) die Anforderungen an die Konstruktion des Bauwerkes, auch bedingt durch die nun endgültig gewählte Lösung, erhöht haben. Dies hat Auswirkungen auf die Bodenplatte und die Wandstärken des neuen Bauwerkes (jeweils erhöhte erforderliche Stärken, dadurch Mehrmengen an Beton).
Die erhöhten Betonmengen wie auch neue technische Vorschriften führen außerdem dazu, dass deutlich mehr Bewehrungsstahl eingebracht werden muss.


  1. Kosten

Nach der Kostenschätzung vom November 2015 liegt nun die Kostenberechnung vor. Die Kosten haben sich gemäß der Kostenberechnung gegenüber den in 2015 genannten Kosten um ca. 50 % erhöht, Die wesentlichen Gründe hierfür sind unter Punkt 2) Projektbeschreibung ausgeführt. Zu der nachstehend aufgeführten Kostenberechnung ist noch auszuführen, dass die Kosten für die Maschinentechnik und die EMSR-Technik, abgesehen von der Anpassung über den Baupreis-kostenindex, unverändert geblieben sind.




aktuelle Kostenberechnung
Kostenschätzung 2015
1
erweiterter Rohbau (Begründung siehe 2)
1,254 Mio EUR

2
Maschinentechnik
0,105 Mio EUR

3
EMSR-Technik (Elektronik, Steuerung)
0,089 Mio EUR


Summe Baukosten netto
1,448 Mio EUR


Summe Baukosten brutto
1,723 Mio EUR
1,200 Mio EUR





Baunebenkosten (25 % der Nettobaukosten) netto
0,362 Mio EUR

4
Baunebenkosten brutto
0,431 Mio EUR
0,300 Mio EUR




5
Archäologie (geschätzt) brutto
0,100 Mio EUR
0,00 Mio EUR
da 2015 nicht bekannt

Gesamtsumme (gerundet)
2,250 Mio EUR
1,500 Mio EUR


  1. Finanzierung

Für das Projekt wurden bereits Haushaltsmittel bereitgestellt, die allerdings für die Finanzierung der Maßnahme erhöht werden müssen.
Dazu sind folgende Haushaltsansätze notwendig:
HH 2016: 100.000 € bereitgestellt.
HH 2017: 750.000 € plus VE über 400.000 € bereitgestellt.
NH 2017: Für die Vergabe des Projektes ist eine Erhöhung der VE auf 900.000 € notwendig.
                  Eine Mehrung von 500.000 €.
HH 2018: Bereitstellung von Mitteln in Höhe der VE NH 2017 = 900.000 €
HH 2019: Restfinanzierung von 500.000 € (Maschinentechnik, EMSR, Baunebenkosten)

Insgesamt werden so in den Haushaltsjahren 2016 – 2019 die benötigten 2,25 Mio. € gemäß dem jeweiligen Baufortschritt bereitgestellt.


  1. Zeitplan

Nach der Beschlussfassung im heutigen Plenum sieht der Zeitplan im Moment wie folgt aus:

1) Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel / VE im NH 2017. Parallel dazu Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
2) Nach Mittelfreigabe durch die Kämmerei Ausschreibung ca. Mitte 10/2017.
3) Vergabe der Arbeiten im Plenum Anfang 12/2017
4) Beginn der Arbeiten (Erstellen der Baugrube, witterungsunabhängige Arbeiten) ab 02/2018.
5) Archäologische Erkundungen nach Fertigstellung Baugrube ca. 04 + 05/2018. Parallel dazu Randarbeiten (Bau von Sammlern, Umbau RÜ Untere Fischergasse etc.).
6) Abschluss der Bauarbeiten geplant Frühjahr 2019.
Die Unterlagen für die notwendigen Genehmigungen zur Errichtung der Bauwerke (Baugenehmigung Hochbau, Anlagengenehmigung Pumpstation, wasserrechtliche Genehmigung) sind bereits eingereicht.

.Beschluss:

I.

1. Der vorgestellten Entwurfsplanung der Hochwassersanierung Fischerviertel wird zugestimmt (Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung durchzuführen, sämtliche für die Realisierung notwendigen Genehmigungen einzuholen und die Ausschreibung der Maßnahme nach der Freigabe des Nachtragshaushaltes 2017 vorzubereiten.

2. Dem Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Maßnahme wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgestellten Kostenberechnung die notwendigen Haushaltsmittel in den Nachtragshaushalt 2017 einzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2017 12:45 Uhr