Dachgeschossausbau und Schaffung von insgesamt 10 neuen Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 6573/6 und 6541, Gemarkung Aschaffenburg, Südbahnhofstr. 24, 26, 28, 30, 32 in Aschaffenburg, durch die Bauherrin AIAV GmbH, BV-Nr. 20170042


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.04.2017 ö Beschließend 4uvs/4/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.02.2017 beantragte die Bauherrin Allgemeine Immobilien- und Anlageverwaltung GmbH (AIAV GmbH) die Erneuerung der Dachgeschosse und den Dachgeschossausbau der 5 in der Südbahnhofstraße xxx bereits bestehenden Wohngebäude auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg.
In den 5 dreigeschossigen Wohnhäusern bestehen derzeit bereits 6 Wohneinheiten je Gebäude. Durch eine Erhöhung des Daches und Dachgeschossausbau werden in jedem Gebäude 2 neue Wohneinheiten, insgesamt 10 neue Wohneinheiten mit folgenden Wohnflächen geschaffen:
  • Haus-Nr. 24: 2 Wohneinheiten á ca. 55 m²
  • Haus-Nr. 26: 2 Wohneinheiten á ca. 50 m²
  • Haus-Nr. 28: 2 Wohneinheiten á ca. 40 m²
  • Haus-Nr. 30: 1 Wohneinheit mit ca. 53 und eine weitere mit ca. 42 m²
  • Haus-Nr. 32: 1 Wohneinheit mit ca. 53 und eine weitere mit ca. 41 m²

Insgesamt entsteht neuer Wohnraum im Umfang von ca. 480 m². Der bisherige Bestand in den beiden Gebäuden betrug ca. 2.480 m².

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, allerdings im Innenbereich (§ 34 BauGB), der dem Charakter eines Mischgebietes (§ 6 BauNVO) entspricht. Der geplante Dachausbau zu Wohnzwecken sowie die damit verbundene geringfügige Erhöhung des Daches fügen sich sowohl hinsichtlich der Art, wie auch des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und sind planungsrechtlich zulässig.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für die 10 zusätzlichen Wohneinheiten in gleichem Umfang neue PKW-Stellplätze zu schaffen. Die Stellplätze verteilen sich auf mehrere Gebäude. Die Bauherrin ist Eigentümerin von 5 weiteren Wohngebäuden, u.a. auch auf den angrenzenden Grundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, welche rechtlich zu einem Grundstück vereinigt werden. Die ursprünglich genehmigten 60 Wohneinheiten verfügten über 33 genehmigte Stellplätze. Mit einer weiteren Baugenehmigung (BV-Nr.: 20150138, Südbahnhofstraße xxx) wurde bereits die Errichtung von 6 weiteren Wohneinheiten bewilligt. Durch den sukzessiven Dachausbau der Bestandsgebäude und Schaffung von insgesamt 16 neuen Wohneinheiten erhöht sich der nachzuweisende Stellplatzbedarf um 16 PKW-Stellplätze auf insgesamt 49 PKW-Stellplätze. Diese werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Hieraus ergeben sich vorliegend 4 Laubbäume, welche im Bereich der Kinderspielplätze angepflanzt werden. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 4.000 € zu hinterlegen.

Je 50 m² Wohnfläche ist ein Fahrradstellplatz bereitzustellen. Durch die Baumaßnahme wird Wohnraum im Umfang von ca. 480 m² neu geschaffen. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung 10 Fahrradstellplätze neu zu schaffen. Vom Antragsteller werden 8 überdachte Stellplätze, sowie 2 Stellplätze für Besucher nachgewiesen.

Die Gesamtwohnfläche für alle 10 Gebäude der Antragstellerin liegt bei ca. 4.615 m². Hieraus ergibt sich die Verpflichtung eine Kinderspielfläche im Umfang von ca. 275 m² nachzuweisen. Diese Kinderspielplätze werden im nördlichen und südlichen Teil des Grundstückes geschaffen und eingegrünt. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 5.000 € zu hinterlegen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Bauherrin AIAV GmbH auf Erneuerung der Dachgeschosse mit Dachausbau der bestehenden 5 Wohngebäude und Schaffung von insgesamt 10 neuen Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Südbahnhofstraße xxx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Befreiungen und Auflagen:
1. Die beiden Kinderspielplätze sind, wie in den Plänen dargestellt auszuführen. Es ist je Spielplatz mindestens ein Sandspielplatz und ein Spielgerät dauerhaft bereitzustellen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 5.000,-- € zu hinterlegen.
2. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 4 großkronige Laubbäume zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 4.000,-- € zu hinterlegen.
3. Die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, sind rechtlich zu vereinigen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 12:58 Uhr