Errichtung eines Freisitzes, WC-Anlage mit Lager, Bewirtungsgebäude und Grillplatz auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Godelsberg 27 in Aschaffenburg, durch die Bauherren xxx, BV-Nr. 20170037


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.04.2017 ö Beschließend 5uvs/4/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.02.2017 beantragten die Bauherren xxx die Errichtung eines Freisitzes, WC-Anlage mit Lager, Bewirtungsgebäude und Grillplatz auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Godelsberg xxx in Aschaffenburg. Aufgrund des geplanten Betriebsbeginns zur Sommersaison 2017 wurde die Bearbeitung des Antrages als dringlich vorgezogen.

Es ist geplant, im Rahmen des privilegierten landwirtschaftlichen Weinbaubetriebs den bisherigen Betrieb einer Häckerwirtschaft (Urbani-Häcker) im Aschaffenburger Weinberg Godelsberg auszuweiten. Ziel ist im Wesentlichen eine bessere Vermarktung des vor Ort produzierten Weines und damit die nachhaltige Sicherung der überwiegend ohne Maschinen erfolgenden Bewirtschaftung der Rebflächen zu erreichen. Der Weinberg Aschaffenburger Godelsberg soll ab 01.05.2017 bis Erntedank (erster Sonntag im Oktober) jeweils samstags, sonntags und feiertags von 15 Uhr bis 22 Uhr geöffnet sein. Geplant ist eine Erweiterung auf 160 Sitzplätze. Während des Festbetriebs auf der Kippenburg bleibt der Weinberg, lt. Betriebsbeschreibung geschlossen.

Das Gelände, auf welchem sich bisher mehrere kleine Lagerflächen, ein Bauwagen, eine Holzüberdachung sowie sonstige Gegenstände und Geräte zur Weinbergsbewirtschaftung befinden wurde neu konzipiert. Hierzu wurde ein Freiflächenkonzept und ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom Landschaftsarchitekturbüro Trölenberg + Vogt vom 20.02.2017 erstellt.
Folgende Einzelmaßnahmen sind geplant:
  • Die bisherige Grillstelle bleibt erhalten.
  • Das Umgebungsgelände wird – aus Sicherheitsgründen – behutsam terrassiert und die Zufahrt mit einer schmalen Gabionenmauer gefasst.
  • Im südwestlichen Abschnitt werden verschiedene Spielgeräte für Kinder aufgestellt.
  • Östlich des geplanten Küchengebäudes werden 14 Fahrradständer aufgestellt.
  • Im Südwesten wird ein Toilettengebäude (aufgeständertes Mobilbauelement mit Außenmaßen von 7 m x 6,5 m) mit zwei Damen-, einer Herrentoilette, zwei Pissoirs sowie eine Behindertentoilette errichtet.
  • Der bisherige Bauwagen und Lagergebäude werden durch ein Ausschankgebäude (ca. 20 m x 4 m) entlang der Zufahrt ersetzt. Eine Dachbegrünung soll zur landschaftlichen Einbindung beitragen.
  • Erneuerung und Umbau der vorhandenen überdachten Schotterterrasse mit Sitzplätzen als Panoramaterrasse und –bar.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, gem. § 35 BauGB. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. Die Antragsteller machen geltend einen privilegierten landwirtschaftlichen Weinbaubetrieb mit Häckerwirtschaft zu führen. Gem. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.03.2017 sind die Privilegierungsvoraussetzungen gem. § 35 BauGB erfüllt. Der Weinbaubetrieb wird in der Weinbaukartei unter der Betriebsnummer 661 000 0601 geführt. Neben dem selbst erzeugten Wein werden noch Gerichte angeboten, die alle aus in der Region erzeugten Produkten hergestellt werden. Die Stellungnahme ist mit der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau abgestimmt.

Die Erteilung der Baugenehmigung ist außerdem von folgenden weiteren Voraussetzungen abhängig:
  • Durch eine Stellungnahme des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz ist nachzuweisen, dass die Löschwasserversorgung, sowie der Rettungsweg sichergestellt sind.
  • Durch Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg ist sicherzustellen, dass die Abfallentsorgung gewährleistet ist.
  • Seitens des Tiefbauamtes, sowie der Liegenschaftsverwaltung ist die Kanalführung zur Entwässerung des Grundstückes zu klären.
  • Die natur- und artenschutzrechtlichen Belange sind seitens der unteren Naturschutzbehörde zu prüfen und evtl. Auflagen zu beachten.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 15 m² Freischankfläche 1 PKW-Stellplatz, erforderlich. Hieraus ergeben sich bei ca. 90 m² Freischankfläche und ca. 58 m² überdachter Freisitzfläche 10 PKW-Stellplätze. Auf dem Grundstück können keine PKW-Stellplätze nachgewiesen werden. Eine direkte Zufahrt zu dem Grundstück ist ebenfalls nicht möglich. In ca. 150 m Entfernung befindet sich ein größerer öffentlicher Parkplatz. Den Bauherren wurde eine Ablösung der PKW-Stellplätze angeboten. Der Ablösungsbetrag beläuft sich auf 4.625 € je Stellplatz. Dieser ermäßigt sich für Gartenlokale, gem. § 11 Abs. 3 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung auf 60 %, demnach auf 2.775 €. Für die 10 erforderlichen Stellplätze ergibt sich demnach eine Ablösungssumme von insgesamt 27.750 €.

Darüber hinaus ist je 30 m² Freischankfläche 1 Fahrradstellplatz auszuweisen. Hieraus ergeben sich 5 notwendige Fahrradstellplätze. Nachgewiesen werden 14 Abstellplätze für Fahrräder.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist der Bauantrag, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung, unter der Voraussetzung vorgeschlagen, dass die erforderlichen Stellungnahmen noch vorgelegt und die Auflagen, Bedingungen und Befreiungen beachtet werden.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Bauherren xxx auf Errichtung eines Freisitzes, WC-Anlage mit Lager, Bewirtungsgebäude und Grillplatz auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Godelsberg xxx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Auflagen, Bedingungen, Befreiungen:
1. Die fehlenden 10 PKW-Stellplätze sind mit einem Betrag in Höhe von 27.750,-- € abzulösen.
2. Die Auflagen der unteren Naturschutzbehörde sind zu beachten.
3. Die Löschwasserversorgung muss gewährleistet und der Rettungsweg sichergestellt sein.
4. Die Entwässerung des Grundstückes sowie die Abfallentsorgung müssen gewährleis tet sein.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 12:58 Uhr