Antrag der Rail.One GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Betonschwellenwerks


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.04.2017 ö Beschließend 10uvs/4/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Rail.One GmbH, Dammstraße 5, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz, reichte am 05.01.2017 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG bzw. einer Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg als untere Immissionsschutzbehörde ein.

Sie plant die Errichtung und den Betrieb eines Betonschwellenwerks zur Herstellung von Bahnschwellen aus Spannbeton am Standort Limesstraße, 63741 Aschaffenburg (Fl.-Nrn. 1151, 1152/6, 1152/7, Gemarkung Leider). Der Standort befindet sich im Bayernhafen Aschaffenburg. Die geplante Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Betriebsbereichen:

  • Produktionshalle mit Büroeinbauten (Geschossfläche ca. 3.475 m²)
  • Materiallager für Eingangsstoffe
        • ca. 70.000 t Sand und Kies pro Jahr
        • ca. 15.000 t Zement pro Jahr
        • ca. 25.000 t Baustahl pro Jahr
  • Lager für produzierte Betonschwellen mit Kranbahnanlage (geschotterte Fläche ca. 20.250 m²)
  • Zu- und Abfahrten für PKW und LKW (asphaltierte Fläche ca. 4.500 m²)
  • Gleisanlage mit zwei Gleisen.

Auf Wunsch der Rail.One GmbH soll das Vorhaben in Form von zwei Teilgenehmigungen gemäß § 8 BImSchG zugelassen werden. Bei dem eingereichten Antrag handelt es sich daher zunächst um den Antrag auf Erteilung der 1. Teilgenehmigung. Dieser Antrag umfasst ausschließlich folgende Maßnahmen:

  • die bauliche Errichtung der Produktionshalle mit Büroeinbauten sowie
  • die Herstellung des Lagers für produzierte Betonschwellen einschließlich der Kranbahnanlage.

Die maschinentechnische Ausstattung des Betonschwellenwerks (Materiallager, Produktion) ist nicht Bestandteil dieses Antrags, sondern soll später im Rahmen des 2. Teilgenehmigungsverfahrens beantragt werden.

Die Gleisanlage ist ebenfalls nicht Bestandteil des Antrags. Diese wird in eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren von der Regierung von Mittelfranken genehmigt werden. Die Rail.One GmbH stellte einen entsprechenden Antrag bzgl. des Baus zweier Ladegleise. Die Bayernhafen GmbH & Co. KG stellte einen entsprechenden Antrag bzgl. des Baus des Anschlussgleises. Beide Verfahren sind bei der Regierung von Mittelfranken derzeit noch in Bearbeitung.

Für die Errichtung und den Betrieb eines Betonschwellenwerks besteht eine Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG, da die Anlage der Nr. 2.14 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zuzuordnen ist („Anlagen zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren mit einer Produktionskapazität von 10 Tonnen oder mehr je Stunde“). Die geplante Betonmischleistung (Produktionskapazität) beträgt vorliegend 20 m³ je Stunde.

Geplanter Betriebsablauf

In der geplanten Anlage werden ca. 300.000 Stück Bahnschwellen pro Jahr produziert. Die eingesetzten Stoffe umfassen Sand und Kies, Zement und Baustahl, um den Spannbeton der Bahnschwellen herzustellen. Die Einsatzstoffe werden als Schüttgüter (Sand, Kies, Zement) bzw. als Stabstahl angeliefert. Sand und Kies werden in Schüttgutbunker und Zement in Silos gelagert. Diese Anlagen befinden sich außerhalb der Produktionshalle.

In der Produktionshalle werden die Eingangsstoffe mit Wasser in einer Mischanlage zu Beton verarbeitet (ca. 20 m3/h und ca. 40.000 m3 pro Jahr). Der Frischbeton wird in Schalformen mit eingelegtem Spannstahl zur Herstellung der Betonschwellen gegossen und verdichtet. Das Verdichten erfolgt in einer schalltechnisch gekapselten Rüttleranlage. Die betonierten Formen verbleiben in Aushärtekammern 24 Stunden. Anschließend werden die Betonschwellen aus den Formen entnommen und zur Endmontage der Schienenbefestigungselemente verbracht.

Die fertigen Betonschwellen werden aus der Produktionshalle über Transportschlitten auf den Lagerplatz geführt. Am Lagerplatz werden die fertigen Betonschwellen mit der Kranbahn gestapelt oder direkt verladen. Der Lagerplatz hat eine Kapazität von 300.000 Stück Betonschwellen. Die fertigen Betonschwellen werden vorwiegend per Bahn über den Gleisanschluss zu den Gleisbaustellen der Kunden abtransportiert.

Die während der Nachtzeit produzierten Betonschwellen werden in der Produktionshalle zwischengelagert und erst zur Tagzeit in das Außenlager transportiert.

Umweltauswirkungen

Emissionen von Luftschadstoffen: Luftschadstoffe werden während der Baumaßnahme durch den Baustellenverkehr sowie beim Betrieb des Betonschwellenwerks durch die Heizung und den betrieblichen Verkehr erzeugt und freigesetzt. Durch die Asphaltierung der Betriebswege und die regelmäßige Reinigung wird die Staubbildung minimiert.

Lärmschutz: Beim Betrieb des Betonschwellenwerks werden Schallemissionen durch die Produktion sowie den betrieblichen Verkehr erzeugt. Die für die Immissionsorte berechneten Lärmimmissionen, ausgehend von den baulichen Rahmenbedingungen und dem geplanten betrieblichen Verkehrsaufkommen, liegen deutlich unterhalb der Immissionsrichtwerte, sodass das Irrelevanzkriterium der TA Lärm erfüllt ist.

Immissionsort
Berechneter Beurteilungspegel


tags / nachts [db(A)]
Zielwert, reduzierter Immis-sionsrichtwert
(6 db-Kriterium)
tags / nachts [db(A)]
Einhaltung schalltechnischer Anforderungen

tags / nachts
IO 1: Augasse X, Leider
29 / 17
44 / 29
ja / ja
IO 2: Stockstadter Weg X, Leider
46 / 32
64 / 64
ja / ja
IO 3: Waldfriedhof, Leider
41 / 28
49 / 49
ja / ja
IO 4: Hahnenkammstr. X, Stockstadt
40 / 30
59 / 44
ja / ja
IO 4: Limesstr. X, Leider
44 / 38
64 / 64
ja / ja
IO 5: An den Wickengärten X, Mainaschaff
42 / 33
49 / 34
ja / ja

Nach abschließender Planung der maschinentechnischen Einrichtungen auf Basis der Vorgaben des vorliegenden Lärmgutachtens erfolgt eine Aktualisierung des Lärmgutachtens unter Berücksichtigung der konkreten maschinentechnischen Ausstattung. Das Lärmgutachten wird mit dem 2. Teilgenehmigungsantrag zum Betrieb des Betonschwellenwerks abschließend vorgelegt.

Abwasser: Schmutzwasser fällt nur als Sanitärabwasser innerhalb der Produktionshalle und der Büroeinheiten an. Dieses wird über den Schmutzwasserkanal der Bayernhafen GmbH & Co. KG abgeleitet. Das im Produktionsbereich zur Reinigung  der Formen anfallende Schmutzwasser (mit Restbeton beaufschlagt) wird vollständig aufbereitet und wiederverwendet. Es fällt somit kein Produktionsabwasser an. Das Niederschlagswasser wird über den bestehenden Regenwasserkanal der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den Main geleitet, wofür eine separate wasserrechtliche Erlaubnis beantragt wurde.

Abfälle: Neben den üblichen betrieblichen Abfällen (v. a. Restmüll, Verpackungsmaterial) entstehen die folgenden produktionsspezifischen Abfälle, die stofflich verwertet werden: Restbeton ausgehärtet (ca. 100 m³/a), Ausschussschwellen (vereinzelt), Spannstahlabfall (Abschnitte).

Genehmigungsverfahren

Der Antrag ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG zu behandeln, d. h. ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mit dem Eingang der letzten Unterlagen am 30.03.2017 wurde der Antrag für vollständig erklärt.

Zur Prüfung der Antragsunterlagen und Abgabe einer Stellungnahme wurden folgende Fachstellen und Träger öffentlicher Belange beteiligt:

  • Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Technischer Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
  • Untere Wasserbehörde
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Stadt Aschaffenburg – Bauordnungsamt (Technik und Bausicherheit, vorbeugender Brandschutz, Denkmalschutz)
  • Stadt Aschaffenburg – Stadtplanungsamt
  • Stadt Aschaffenburg – Amt für Brand- und Katastrophenschutz
  • Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
  • Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt, Fachbereich Entwässerung
  • Landratsamt Aschaffenburg
  • Untere Immissionsschutzbehörde
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
  • Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt
  • Regierung von Mittelfranken – Sachgebiet 32.4 (Eisenbahnrecht)
  • Bayernhafen GmbH & Co. KG
  • Gemeinde Mainaschaff
  • Markt Stockstadt am Main.

Dem beantragten Vorhaben stimmten alle beteiligten Fachstellen und Träger öffentlicher Belange, teilweise unter Bedingungen und Auflagen zu, sodass die Voraussetzungen für die Erteilung der Teilgenehmigung vorliegen.

Im Rahmen der Beteiligung der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange wurden von diesen keine von vorneherein unüberwindlichen Hindernisse erklärt, die der Erteilung der Gesamtgenehmigung entgegenstehen würden.

Aufgrund der Antragsunterlagen ist bzgl. der Umweltauswirkungen gegenüber der 1. Teilgenehmigung nicht mit erheblichen Abweichungen zu rechnen. Daher wird vorgeschlagen, die Stadtverwaltung für die Erteilung der 2. Teilgenehmigung zu ermächtigen. Sollten sich dennoch erhebliche Abweichungen ergeben, wird die 2. Teilgenehmigung ebenfalls dem Umwelt- und Verwaltungssenat zur Entscheidung vorgelegt.

.Beschluss: 1

I.

1. Der Erteilung der Genehmigung gemäß § 4 und § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Betonschwellenwerks am Standort Limesstraße, 63741 Aschaffenburg, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Bedingungen und Auflagen der beteiligten Fachstellen und Träger öffentlicher Belange in die Genehmigung mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4

.Beschluss: 2

2. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die 2. Teilgenehmigung zu erteilen, sofern sich bzgl. der Umweltauswirkungen gegenüber der 1. Teilgenehmigung keine erheblichen Abweichungen ergeben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.07.2017 12:58 Uhr