Erschließung des Baugebietes Röderäcker; - Vorstellung der Vorplanung durch das Büro FKS, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.04.2017 ö Beschließend 2pvs/4/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Das geplante Gewerbegebiet „Röderäcker“ liegt im Stadtteil Obernau. Das Gebiet befindet sich zwischen der Staatsstraße ST 2309 nach Sulzbach und dem bestehenden Gewerbegebiet Bollenwald. Eingerahmt wird das Baugebiet von der Bollenwaldstraße und dem Mühlweg im Osten, der Staatsstraße ST 2309 im Westen, einer Kiesgrube im Süden und Acker- bzw. Grünfläche im Norden.
Das bestehende Gewerbegebiet ist über die Bollenwaldstraße, der Mühlweg und Ruchelnheimstraße erschlossen. Die bestehende Anbindung der Bollenwaldstraße mündet in einem spitzen Winkel in die Staatsstraße ein. Dadurch sind die Sichtverhältnisse für einfahrende Fahrzeuge mit Fahrtrichtung Aschaffenburg sehr ungünstig.
In der Stadt Aschaffenburg herrscht ein Mangel an Bauland für kleinere Gewerbebetriebe. Im Stadtteil Obernau existiert bereits das ca. 35 ha große Gewerbegebiet Bollenwald, das sich mittels einer neu zu bauenden Erschließungsstraße über die Staatsstraße ST 2309 erweitern lässt.
Der Bebauungsplan sieht auch eine Unterbrechung der Bollenwaldstraße vor. Damit wird der verbleibende Landschaftsteil zwischen der Ortslage Obernau und dem Bollenwaldgebiet vom Verkehr entlastet und die bisher statt gehabte ungeordnete Bauentwicklung im Schutzgebiet des Naturparks Spessart eingedämmt. Der Fuß- und Radverkehr soll aber weiterhin durch das Gebiet geleitet werden.
Die verbleibenden Landschaftsteile zwischen dem Gewerbegebiet Bollenwald und der Ortslage von Obernau sollen von Bebauung freigehalten werden und soweit sie Biotopcharakter aufweisen, geschützt und weiterentwickelt werden.

2. Projektbeschreibung
Grundlage der Vorplanung ist der rechtsgültige Bebauungsplan „Röderäcker“ von 2003, die Umlegungskarte von 2003 sowie der aktualisierte landschaftspflegerische Begleitplan von 2016.
Zur Erschließung des Gewerbegebietes ist vorgesehen, eine neue Einmündung an der Staatsstraße St 2309 und eine Verbindungsspange (Im Oberfeld) bis zur bestehenden Straße Mühlweg herzustellen. Diese ersetzt die vorhandene spitzwinklige Einmündung der Bollenwaldstraße in die Staatsstraße 2309, sowie deren Verbindungsfunktion mit dem bestehenden Gewerbegebiet. Die Bollenwaldstraße wird auf Höhe der Einmündung des Mühlweges (Sportgelände FSV Teutonia Obernau) unterbrochen, teilweise rückgebaut und die frei werdende Fläche zum Baugrundstück umgenutzt. Für den Fußgänger- und Radverkehr wird durch den teilweisen Entfall der Bollenwaldstraße eine neue Wegeverbindung berücksichtigt.
Unter Beachtung möglicher Veränderungen der Trassierung der ST 2309 im Rahmen einer aktuellen in der Diskussion befindlichen Ortsumgehung für die Marktgemeinde Sulzbach erging die Festlegung, dass im vorgesehenen Einmündungsbereich der geplanten Zufahrt die Installation eines Linksabbiegestreifens unter Beibehaltung des jetzigen Straßenverlaufes genügt.

Von der Staatsstraße 2309 wird eine 20,00 m breite Anbauverbotszone eingehalten. Die Fahrbahn soll nach Osten um eine Spur erweitert werden, damit die Linksabbiegerspur mit einer Breite von 3,25 m gebaut werden kann. Der von der Maßnahme tangierte Baulastträger – der Staat Bayern vertreten durch das staatliche Bauamt ist in die Planung mit eingebunden und hat der Planung zugestimmt.
Im Anschluss an den Einmündungstrichter befinden sich beidseitig der geplanten Erschließungsstraße Im Oberfeld die beiden großen Versicherungsbecken. Die Becken werden als Erdbecken mit einer Böschungsneigung von ca. 1:2 ausgebildet und weisen eine Gesamtbruttofläche von ca. 2000 m² auf.
Der Erschließungsplanung sind die aktuellen technischen Regeln zu Grunde gelegt. Hervorzuheben sind die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 12) für die Staatsstraße, sowie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2012 (RASt 06) für die Gewerbestraße.
Die geplante Erschließungsstraße soll eine Fahrbahnbreite von 6,50 m und beidseitige Gehwege von 1,75 m aufweisen. Dies entspricht den Vorgaben der RAST für Erschließungsstraßen in einem Gewerbegebiet mit möglichem Befahren durch Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
Im Anschluss an die beiden Versickerungsbecken zieht sich ein ca. 10 m breiter Gehölzstreifen von Norden nach Süden, sowie entlang des neuen Gebietes am Nordrand als Abschluss als auch als Abschluss des Gebietes im Süden.
Die ersten beiden Grundstücke rechts und links der Straße Im Oberfeld dürfen nur als Lagerplatz genutzt werden. Im Anschluss daran erschließen sich im Norden sieben (zwei davon am Mühlweg) und im Süden der Zufahrtstraße zwei größere Baugrundstücke. Im Südrand des Gebietes entsteht laut dem Landschaftspflegerischen Begleitplan südlich des Gehölzriegels ein Habitat für Zauneidechsen und im Anschluss eine Sandmagerrasenfläche als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft.
Die Bollenwaldstraße als Verbindungsstraße zwischen der St 2309 und dem bestehenden Gewerbegebiet Bollenwald an der Ruchelnheimstraße wird unterbrochen. Dafür soll ein neuer, durchgängig beleuchteter Geh- und Radweg zur Aufrechterhaltung der Wegeverbindung zwischen Sulzbach und Obernau gebaut werden. Er verbindet konkret das Ende der Bollenwaldstraße mit dem Mühlweg. Das Gewerbegebiet Bollenwald und die Erweiterung Röderäcker kann dann fortan nur über die Zufahrtstraße Im Oberfeld oder der Altenbachstraße von der Staatsstraße 2309 angedient werden (Vorbehaltlich der Pläne einer Umgehungsstraße Sulzbach).
Entwässerung:
Im Nachgang zum Bebauungsplanverfahren wurde von der Stadt Aschaffenburg ein Baugrundgutachten zur möglichen Versickerung in Auftrag gegeben.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine generelle Versickerung möglich ist. Die Durchlässigkeit des Untergrundes im Projektionsgebiet variiert jedoch nach Lage und Tiefe.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden für die Gebietsentwässerung klare Vorgaben gemacht: Installierung eines Trennsystems mit Anschluss der Schmutzwässer an die städtische Kanalisation im Mühlweg und separate Regenwasserkanäle mit anschließender zentraler Versickerung vor Ort. Die Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser stellt einen wasserrechtlichen Tatbestand dar, für den ein entsprechendes wasserrechtliches Verfahren vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt werden muss (Stellungnahme WWA vom 18.10.2000).
Die beiden Entwässerungsmulden an der Staatsstraße sammeln das anfallende Niederschlagswasser auf. Unter anderem wurde mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg vereinbart, dass die Becken möglichst vollständig außerhalb der Anbauverbotszone (20 m Abstand vom bestehenden Straßenrand der Staatsstraße) liegen sollen. Lediglich Teilbereiche der Beckenböschungen können in die Zone hineinragen. Diese Vorgaben mündeten schließlich in die konkrete Platzierung im landschaftspflegerischen Begleitplan, welcher als Grundlage für die Vorplanung dient. Die gesamte benötigte Fläche für die Versickerungsanlage wird aufgrund der Größe durch zwei Teilflächen links und rechts der Erschließungsstraße bereitgestellt. Die Dimensionierung und Spezifikation der Versickerungsanlage wurden gemäß DWA M153 und DWA A138 durch ein Ingenieurbüro berechnet.
Die Kanalisation ist gemäß Vorgaben des B-Planes im Trennsystem ausgelegt. Die Schmutzkanalisation DN 200 längs der Erschließungsstraße „Im Oberfeld“ leitet die anfallenden Abwassermengen aus dem Gewerbeflächen zur bestehenden Kanalisation im der Straße „Mühlweg“.
Die geplante Regenkanalisation DN 400 … DN 800 leitet sämtliche Oberflächenwässer aus den Gewerbeflächen und der öffentlichen Erschließungsstraße zu den Versickerungsflächen.
Am Tiefpunkt der Regenkanalisation findet durch einen Verteilerschacht eine gleichzeitige Beschickung beider Versickerungsbecken und somit auch eine Vernetzung beider Anlagen statt.
Das zukünftige Gebiet lässt sich weiterhin in Dach- und Verkehrsflächen (Hofflächen und Straßenflächen) mit unterschiedlichen Verschmutzungsbelastungen unterteilen.
Die Dachflächen weisen nur einen geringen Verschmutzungsgrad auf und werden demnach in die Belastungsklasse F2 gemäß M153 eingeteilt.
Da im zukünftigen Gewerbegebiet nur eine geringe Verkehrsbelastung (bis 300 Kfz/d) vorherrschen wird, können die Hof- und Straßenflächen in die Belastungsklasse F3…F4 zusammengefasst werden.
In Unwissenheit der Größenordnung der künftigen geringer verschmutzten Dachflächenanteile mussten für die Berechnung verschiedene Ansätze gewählt werden.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für eine zentrale Beckenversickerung bei optimistischer Betrachtung eine Vorreinigung über die „belebte Bodenzone“ mit 10 cm Mutterboden und bei pessimistischer Betrachtung mit 20 cm Mutterboden notwendig ist.
Das Bewertungsverfahren nach DWA – M153 bestätigt somit die Einschätzung des WWA Aschaffenburg, dass eine Vorreinigungsmaßnahme zur Versickerung der Oberflächenwässer aus dem Gewerbegebiet unbedingt notwendig ist und eine alleinige Versickerung unterhalb von Sandmagerrasenflächen - wie vom Bebauungsplan vorgegeben - nicht ausreicht.
Der Geh- und Radweg wird separat über die Schulter in den angrenzenden Grünstreifen bzw. in eine dritte kleinere Versicherungsmulde entwässert.
In den anschließenden Straßen befinden sich lediglich kleine Kanaldurchmesser (DN 250…300) mit geringem Sohlgefälle (6…10 ‰). Die Kapazität der möglichen Anschlusskanäle ist zu gering, um das geplante Gewerbegebiet noch im Mischsystem anschließen zu können. Vorgesehen ist deshalb lediglich der Anschluss der anfallenden Schmutzwässer.
Gemäß dem Bebauungsplan werden im Plangebiet Bodendenkmäler vermutet, daher ist vor Durchführung von Grabarbeiten ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz zu stellen.

Voraberschließung Teilfläche Nordost
Von der Wirtschaftsförderung der Stadt Aschaffenburg wurde angeregt, die Möglichkeit der Voraberschließung einer Teilfläche des Projektionsgebietes zu untersuchen.
Dieses Teilgebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des geplanten Neubaugebietes und umfasst die künftigen Grundstück 8020/1 und 8020/2.

Nachfolgende Fragestellungen mussten dabei geklärt werden:
  • Schmutz- u. Regenwasserbeseitigung
Gemäß interner Recherche des Tiefbauamtes kann der Schmutzwasserabfluss der genannten Teilflächen an die bestehende Kanalisation im Mühlweg angeschlossen werden. Ein Anschluss im Mischsystem ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Da im Zuge der Voraberschließung noch keine Strukturen der Versickerungsanlagen bereitstehen werden, müssten die anfallenden Oberflächenwässer dezentral und als zeitlich befristetes Provisorium direkt auf den Entstehungsgrundstücken versickert werden.
  • Rückbau Teilflächen Bollenwaldstraße
Durch die Voraberschließung muss ein Teilstück der Bollenwaldstraße, welches durch die vorgenannten Grundstücke führt, sofort zurückgebaut werden. Die Bollenwaldstraße verbindet das Gewerbegebiet Obernau (Bollenwaldstraße) mit der Ortslage Obernau parallel zur Staatsstraße.
Durch den vorzeitigen Teilrückbau der Bollenwaldstraße entsteht eine Kappung einer Teilverkehrsader. Sämtlicher Ziel- und Quellverkehr des Gewerbegebietes Obernau muss dann alleinig über die Altenbachstraße abgeführt werden, da die zusätzliche Anbindung über die neue Erschließungsstraße (Im Oberfeld) erst im Zuge der Haupterschließungsmaßnahme erstellt wird.
Nach Aussage des Stadtplanungsamtes kann der Knotenpunkt Altenbachstraße / St 2309 die zusätzliche Belastung jedoch aufnehmen.
  • Rückbau u. Verlegung Versorgungsleitungen
Im Bereich der Grundstücke für die Voraberschließung liegen (vermutlich in und längs der Bollenwaldstraße) diverse Versorgerleitung wie Wasser, Strom und Gas.
Diese Leitungen müssten im Zuge des Teilrückbaus Bollenwaldstraße ebenfalls rückgebaut und in neuer Trasse des geplanten Fuß- und Radweges erneuert werden.

Fazit: Einer Voraberschließung der Teilfläche Nordost steht im Grunde nichts entgegen, aber Vorleistungen wie Rückbaumaßnahmen und Verlegung von Medienleitungen müssen getätigt werden. Im Rahmen der Haupterschließung müssen dann Provisorien wie z.B. die Versickerung der Oberflächenwässer auf den Privatgrundstücken wieder rückgängig gemacht werden. Hier sind auf den Privatgrundstücken vorab entsprechende Umbindungsmöglichkeiten in der Regenkanalisation vorzusehen.

3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die Erschließung des Gewerbegebietes Röderäcker belaufen sich voraussichtlich auf 1.543.568,00 EUR brutto.
Davon entfallen 568.403,00 Euro inklusive 74.139,00 Euro Baunebenkosten auf die Entwässerung und 975.165,00 Euro inklusive 127.196,00 Euro Baunebenkosten auf den Bau der Verkehrsanlage.
Zusätzlich zu den oben genannten Kosten entstehen Ablösekosten in Höhe von ca. 70.000 Euro, die für die Verbreiterung der Staatsstraße durch die Herstellung des Linksabbiegestreifens dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg durch die Stadt Aschaffenburg zu entrichten sind.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushalt für das Jahr 2017 stehen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für die Abwicklung der Vorplanung zur Verfügung. Für weitere Planungsleistungen wären Mittel in den Folgejahren bereitzustellen.
5. Weiteres Vorgehen
Für die weiteren Planungsphasen sind Mittel im Haushalt 2018 erforderlich. Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die Entwurfsplanung eingeleitet werden. Diese ist zusammen mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung (Leistungsphase 2) zur Erschließung des Neubaugebietes Röderäcker zur Kenntnis.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat verweist die vorgestellte Vorplanung (Leistungsphase 2) zur wirtschaftlichen Vorprüfung in den zuständigen Haupt- und Finanzsenat.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2017 10:41 Uhr