Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller vom 15.11.2016; - Verlängerung des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2017 und 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadthallensenates, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 25.04.2017 ö Beschließend 5shs/1/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt beginnt stets am Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember, § 2, Absatz 2, der Weihnachtsmarktverordnung. Fällt der vierte Adventsonntag auf den 23.12., besteht gemäß § 2, Absatz 3, die Möglichkeit, den Weihnachtmarkt um diesen einen Tag zu verlängern.

Im Zeitabstand von etwa sieben Jahren entsteht eine spezielle kalendarische Situation. Der 1. Advent fällt nicht auf Ende November sondern auf Anfang Dezember. Damit entfallen sonst übliche umsatzträchtige Veranstaltungstage im November.    

Dauerte der Weihnachtsmarkt 2016 noch 29 Tage, umfasst der Weihnachtsmarkt bei Umsetzung der Verordnung 2017 lediglich 23, im Jahr 2018 24 Veranstaltungstage.

Daher beantragt der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, die Veranstaltungszeit des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes wie folgt zu ändern:

2017: Verlängerung um zwei Veranstaltungstage
Weihnachtsmarktbeginn am Mittwoch, 29. November 2017 - einen Tag früher als üblich
Weihnachtsmarktende am Samstag, 23. Dezember - einen Tag später als üblich

2018: Verlängerung um einen Veranstaltungstag
Da der vierte Adventssonntag auf den 23.12. fällt, wäre gemäß des § 2, Absatz 3, der Weihnachtsmarktverordnung die Verlängerung um diesen einen Tag möglich.

Mit diesen beantragten Verlängerungen der Weihnachtsmärkte würde der Wochenmarkt als Nutzer des Schloßplatzes nicht beeinträchtigt. Zusätzliche Verlegungstermine des Wochenmarktes wären nicht notwendig.

Mit der zeitlichen Ausweitung der Weihnachtsmärkte 2017 und 2018 entstünden der Verwaltung jedoch Mehrkosten (u.a. für Sicherheitsdienst, Müllentsorgung und - containerabholung, Abbau Strom- und Wasserinfrastruktur, Rückbau Beschilderungsmaßnahmen):

2017        Kostenzuschläge für Sonntagsarbeit in Höhe von ca. 9.500 Euro
2018        Kostenzuschläge aufgrund des Abbaus an Heiligabend in Höhe von ca. 3.400 Euro

.Beschluss:

I. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes im Jahr 2017 und 2018
zu befürworten.

Zur besseren Kostendeckung der beiden Märkte beschließt der Stadthallensenat von den Marktteilnehmern zusätzlich zu den Platzgeldern eine Kostenpauschale zu erheben; für den Weihnachtsmarkt 2017 in Höhe von 14 % (Werte gerundet) der Platzgelder, für den Weihnachtsmarkt 2018 in Höhe von 5 % (Werte gerundet) der Platzgelder.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.07.2017 18:44 Uhr