Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.05.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2015 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich am 30.06.2016, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 30.09.2016 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2016. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 26.07.2016 bereits ausführlich erläutert. Der Bericht wurde in der Sitzung am 26.07.2016 bereits an die Mitglieder des Stadthallensenates verteilt.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015.
.Beschluss:
I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2015 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
a) Bei einer Bilanzsumme von € 788.930,05 (Vorjahr: € 875.940,57) beträgt der Jahresverlust € 1.124.454,97 (Vorjahr: € 1.175.644,40).
b) Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2014 in Höhe von insgesamt € 1.175.644,40, der auf das Wirtschaftsjahr 2015 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2015 in Höhe von € 1.124.454,97 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2016) vorgetragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 04.10.2017 16:19 Uhr