Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2017 ö Beschließend 10pl/6/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Haus für Kinder St. Jakobus in Nilkheim /Außengruppe Christian-Schad-Schule ist die Nachfrage nach Hortplätzen weiter angestiegen.
2011 wurde die erste Hortgruppe mit 25 Hortplätzen in Betrieb genommen. 2012 musste der Hort mit einer zweiten Gruppe auf 50 Plätze erweitert werden. Zu Beginn des Hortjahres 2013 wurden die Platzzahl auf 60 Plätze erhöht und nach einer räumlichen Erweiterung ab dem Hortjahr 2014/15 auf 75 Plätze aufgestockt. Für das laufende Hortjahr mussten zusätzlich bis zu drei Notplätze je Gruppe mit einer befristeten Ausnamegenehmigung betrieben werden. (84 Plätze)
Für das kommende Hortjahr übersteigen die Anmeldungen erneut die zur Verfügung stehenden Plätze, so dass eine zusätzliche Gruppe installiert werden soll. In vier Hortgruppen sollen dann jeweils 25 Kinder betreut werden. Zusätzlich soll die Bedarfsnotwendigkeit von insgesamt 10 sog. Notplätzen festgestellt werden, damit Schwankungen in der Nachfrage berücksichtigt werden können und in Notfällen, nach Absprache mit dem Jugendamt, weitere Kinder aufgenommen werden können.

Der Beschlussvorschlag ersetzt und erweitert die zuletzt mit Beschluss vom 19.09.2016 festgestellte Bedarfsnotwendigkeit für Hortplätze im Haus für Kinder St. Jakobus.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

  1. Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2017 im Haus für Kinder St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas mit Außengruppen in der Christian-Schad-Schule in Nilkheim 110 Hortplätze als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.10.2017 16:19 Uhr