Veranstaltung nach Art 19 LStVG; Quartiersfest am Hauptbahnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.05.2017 ö Beschließend 3uvs/ 5/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Quartiersfest „das Quartier feiert“ schließt an das Bürgerfest zur Eröffnung des Hauptbahnhofes vom 31.07.2011 an. Das Fest wird wieder in die Bereiche ROB, Ludwigstraße, Bahnhofsvorplatz mit Bühne und Mall im Hauptbahnhof gliedern. Es ist ein Straßenfest mit Musikbühne geplant.

Seitens des Veranstalters wird mit etwa 5.000 Personen zeitgleich gerechnet.

Bei dem Veranstalter handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Für die Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben.

Zum Antrag wurden verschiedene Ämter, Behörden und Stellen beteiligt. Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht, insbesondere, da diese um 21:00 Uhr endet.

Aufbau der Bühne erfolgt auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs.

Abweichend vom Antrag wird das Ausschankende um eine halbe Stunde nach vorne verlegt um sicherzustellen, dass die Pfandrückgabe bis zur Ende der Veranstaltung abgeschlossen ist und die Abbauarbeiten um 21:00 Uhr beginnen können.

Die Veranstaltung findet an einem Sonntag statt. Die Zufahrten zu den Parkhäusern bleiben frei. Die Stadtwerke beteiligen sich am ROB mit einem Kinder- und Jugendbereich.


Für die Genehmigung der Veranstaltung werden kostendeckende Verwaltungsgebühren erhoben.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Vereins Lebendiges und attraktives Bahnhofsviertel e.V. auf Veranstaltung eines Quartierfestes am Hauptbahnhof am Sonntag den 30.07.2017 von 9:00 bis 21 Uhr wird zugestimmt.
Folgende z eitliche Abläufe sind geplant:
Ab 06:00 Uhr:                Aufbau
Ab 08:30 bis 09:00 Uhr:        Soundcheck
Ab 09:00 Uhr:                        Veranstaltung
Ab 09:00 bis 20:30 Uhr:        Gaststättenbetrieb
       21.00 Uhr:                        Veranstaltungsende
       Bis 00:30 Uhr:                        Abbau

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr