Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 4363/14 und 4363/15, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße 40 und 42, durch die Firma JS BauForum GmbH, BV-Nr. 20170027


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.05.2017 ö Beschließend 8uvs/ 5/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.02.2017 beantragte die Firma JS BauForum GmbH den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße xxx in 63743 Aschaffenburg.

Geplant ist die Errichtung eines teilunterkellerten, zweigeschossigen Wohngebäudes mit Dachgeschoss. Das Mehrfamilienhaus verfügt im Erdgeschoss über 2, im 1. Obergeschoss über 3 und im Dachgeschoss über 2 Wohneinheiten mit Größen zwischen 65 und 112 m². An der östlichen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück Hindemithstraße xxx ist im Bereich des Erdgeschosses eine Durchfahrt zum hinteren Teil des Grundstückes geplant. Hier werden ein Carport mit 4 Stellplätzen, sowie 4 weitere offene PKW-Stellplätze, sowie 16 überdachte Fahrradabstellplätze errichtet. Das Gebäude wird direkt auf der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze errichtet.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 26/1 „Nördlicher Ortsteil - Obernau“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA), gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die geplante Wohnnutzung hält die Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein.

Das Baugrundstück weist eine Größe von 953 m² auf. Die überbaute Grundfläche liegt bei ca. 339 m². Die zulässige GRZ beträgt 0,4 und wird durch das Bauvorhaben mit 0,36 eingehalten. Die Geschossfläche erreicht mit ca. 878 m² eine GFZ von 0,92 und überschreitet die zulässige GFZ von 0,8. Dies entspricht einer Fläche von 116 m². Die beidseitige Grenzbebauung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Außerdem werden die Baugrenzen überschritten:
  1. durch die Balkone um 18,66 m² und
  2. durch die Terrassen um 21,60 m².
Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiungen nicht berührt. Ca. 55 m² der Geschossflächenüberschreitung entfallen allein auf die Durchfahrt im Erdgeschoss des Gebäudes zur Erschließung der im rückwärtigen Grundstücksteil gelegenen PKW-Stellplätze. Weitere ca. 178 m² entfallen auf das Dachgeschoss, welches kein Vollgeschoss darstellt. Zum Ausgleich der Überschreitungen der Baugrenzen und GFZ sind die Dächer des Carports und der Fahrradunterstellhalle extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen. Außerdem sind zur Eingrünung des Grundstückes Anpflanzungen von 7 Laubbäumen (Ahorn), sowie die Anlegung bepflanzter Rasenstreifen durchzuführen. Zur Sicherung der Eingrünung und Bepflanzung ist eine Sicherheitsleistung von xxx zu hinterlegen.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 qm je 1 Stellplatz für größere Wohnungen je 2 Stellplätze erforderlich. Bei 6 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 m² und einer Wohnung mit 112 m² ergibt sich hieraus ein Stellplatzbedarf im Umfang von 8 Stellplätzen. Nachgewiesen sind im Carport 4 PKW-Stellplätze, sowie 4 weitere offene PKW-Stellplätze. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes ist die Errichtung von 16 überdachten Fahrradabstellplätzen geplant. Für die 7 Wohneinheiten sind insgesamt 14 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 666 qm Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Im rückwärtigen Bereich ist ein Kinderspielplatz in ausreichender Größe auszuweisen. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500 € zu hinterlegen.
Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Obernau sind zu einem Grundstück zu verschmelzen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma JS BauForum GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten mit Carport und Stellplätzen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Obernau, Hindemithstraße 40 und 42 in 63743 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr