Auswirkungen der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium auf die Städte - Bericht der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2017 ö Beschließend 2pl/7/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat Anfang April 2017 ein Konzept zur Weiterentwicklung des Gymnasiums vorgelegt. Es sieht vor, den Bildungsgang bis zum Abitur wieder auf grundsätzlich neun Jahre auszulegen. Gleichzeitig soll an jedem Gymnasium entsprechend interessierten und begabten SchülerInnen durch Belegung zusätzlicher Unterrichtsstunden in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ermöglicht werden, die 11. Jahrgangsstufe zu „überspringen“ und damit weiterhin nach acht Jahren das Abitur abzulegen. Die Gymnasien, die im Rahmen der „Mittelstufe Plus“ derzeit bereits die Möglichkeit einer neunjährigen Schulzeit bis zum Abitur eröffnen -in der Stadt Aschaffenburg besteht dieses Angebot am Friedrich-Dessauer-Gymnasium-, führen dieses Modell in den folgenden drei Schuljahren bis zu einem nahtlosen Anschluss an das neue gymnasiale Konzept weiter.

Neben SchülerInnen und Lehrkräften ist auch die Stadt Aschaffenburg als Sachaufwandsträger für drei Gymnasien von der Reform betroffen. Je nach Wahlverhalten der Eltern und Kinder generell für den Bildungsgang des Gymnasiums und innerhalb des Gymnasiums für einen neun- bzw. achtjährigen Weg zum Abitur (s.o.) ergeben sich mittelfristig möglicherweise Änderungen bei den Schülerzahlen und damit bei den räumlichen Anforderungen der Gymnasien, aber auch der anderen Schularten mit Jahrgangsstufen 5 bis 13.

.Beschluss:

Der Bericht der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken, Frau Monika Zeyer-Müller, über die Auswirkungen der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium auf die Städte wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr