Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SpoFörStAB -; Übernahme der Kosten für sportärztliche Untersuchungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 30.05.2017 ö Beschließend 2sps/1/2/17
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2017 ö Beschließend 5pl/7/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg trägt die Kosten für sportärztliche Untersuchungen, soweit diese für die Teilnahme an Wettkämpfen durch die Sportfachverbände vorgeschrieben sind (Beschluss des Sportsenats vom 04.06.1975).

Es wird vorgeschlagen, diese Regelung in die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg
– SpoFörStAB – aufzunehmen. Die  Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn kein Ersatz durch Dritte (z.B. Krankenkassen) möglich ist.

Die Aufwendungen für ca. 40 – 45 sportärztliche Untersuchungen betragen jährlich ca. 2.000,00 €.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.

.Beschluss:

I. In die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB – wird § 3 Absatz 8 wie folgt neu eingefügt:

Die Stadt Aschaffenburg trägt die Kosten für sportärztliche Untersuchungen von Mitgliedern förderungsfähiger Sportvereine, soweit die sportärztlichen Untersuchungen für die Teilnahme an Wettkämpfen durch die Sportfachverbände vorgeschrieben sind und ein Ersatz durch Dritte nicht möglich ist.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr