Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SpoFörStAB -; Zuschuss zum Betrieb der Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 30.05.2017 ö Beschließend 3sps/1/3/17
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2017 ö Beschließend 6pl/7/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart hat sich zur Aufgabe gemacht Kinder und Jugendliche aus den Turnvereinen des Turngaues Main-Spessart zu fördern um diese an die Spitze des Turnens in Deutschland zu bringen. Sie ist vom Bayer. Turnverband und dem DTB mit Zertifikat als Turntalentschule anerkannt. Betreut werden ca. 45 Jugendliche aus Vereinen der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.

Der Förderverein der Turntalentschule erhält seit dem Jahr 2008 eine jährliche Förderung in Höhe von 2.000,00 € durch die Stadt Aschaffenburg und wird durch die Bereitstellung von kostengünstigen Trainingsmöglichkeiten sowie der Hilfeleistung bei der Beschaffung von notwendigen Geräten, vergleichbar der Förderung an städt. förderungsfähige Sportvereine, unterstützt (Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 26.05.2009). Die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg gewähren Förderungen in gleichem Umfang.

Mit Einführung der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB - zum 01.01.2017 sind alle bisher geltenden Regelungen zur Förderung des Sports außer Kraft getreten (§ 8 Unterabsatz 2 SpoFörStAB).

Es wird vorgeschlagen, die Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart weiterhin in gleichem Umfang zu fördern und dementsprechend in § 8 Unterabsatz 2 SpoFörStAB folgenden Satz einzufügen:

Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 26.05.2009 über die Regelung des Zuschusses zum Betrieb der Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart wird weiterhin angewandt.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei den Hhst. 0.5500.7093 bzw. 0.5500.7099 zur Verfügung.

.Beschluss:

I. In § 8 Unterabsatz 2 Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB – wird folgender Satz eingefügt:

Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 26.05.2009 über die Regelung des Zuschusses zum Betrieb der Turntalentschule des Turngaues Main-Spessart wird weiterhin angewandt.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei den Hhst. 0.5500.7093 bzw. 0.5500.7099 zur Verfügung.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr