Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 05.05.2017 wegen "TOP Gentilburg soll im Plenum behandelt werden"; - Zuständigkeit zur Entscheidung für den Neubau von 59 Apartments und Nutzungsänderung der Gentilburg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 6028/1 und 6028/2, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße 2 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma JH 1 Würzburger Straße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20160314


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2017 ö Beschließend 12pl/7/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadt Aschaffenburg liegt der Antrag für den Neubau von 59 Apartments und Nutzungsänderung der Gentilburg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 6028/1 und 6028/2, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße 2 in 63729 Aschaffenburg, durch die Firma JH 1 Würzburger Straße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20160314 zur Entscheidung vor.

Nach Art. 32 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 3 und § 10 Abs. 2 Nr. 18 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) ist der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg für die Entscheidung über den erwähnten Bauantrag zuständig.

Dieser Bauantrag stand zuletzt auf der Tagesordnung der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 09.05.2017. In dieser Sitzung entschied der Umwelt- und Verwaltungssenat, dass der TOP abgesetzt und zunächst der mit E-Mail vom 05.05.2017 durch Herrn Stadtrat Johannes Büttner beantragte Ortstermin durchgeführt werden soll.

Der beantragte und beschlossene Ortstermin wird nun am Mittwoch, den 21.06.2017, vor der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenat durchgeführt.

Dem Plenum ist es im Einzelfall rechtlich gestattet, die Entscheidungskompetenz von Angelegenheiten, die es aufgrund von Regelungen in der Geschäftsordnung beschließenden Ausschüssen zur selbstständigen Erledigung übertragen hat, im Einzelfall wieder an sich zu ziehen (Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke Nr. 14 zu Art. 32 GO).

Daher muss zunächst das Plenum über den beigefügten Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 05.05.2017 entscheiden.


Sollte das Plenum dem Antrag zustimmen, so wird am Mittwoch, 21.06.2017, der geplante Ortstermin durchgeführt und die Angelegenheit von der Tagesordnung des Umwelt- und Verwaltungssenates abgesetzt. Die nächste Sitzung des Plenums, in der Stadtrat über den Bauantrag dann entscheiden kann, ist am 03.07.2017 geplant.

Sollte das Plenum dem Antrag nicht zustimmen, so findet der geplante Ortstermin auch am 21.06.2017 statt und der Umwelt- und Verwaltungssenat entscheidet am 21.06.2017 über das beantragte Bauvorhaben.

.Beschluss:

I.

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 05.05.2017 wegen „TOP Gentilburg soll im Plenum behandelt werden“ (Anlage 4) wird zugestimmt. Die Entscheidung über den Antrag zum Neubau von 59 Apartments und Nutzungsänderung der Gentilburg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 6028/1 und 6028/2, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße 2 in 63739 Aschaffenburg, durch die Firma JH 1 Würzburger Straße GmbH & Co. KG, BV-Nr. 20160314, geht auf das Plenum über.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr