Begleitende Maßnahmen zur Verkehrsfreigabe Bahnparallele; Neubau Lichtsignalanlagen, Fußgängerfurten, Tempo-30-Zonen - Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 5pvs/6/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Der Straßenzug Lange Straße - Ottostraße zwischen Merlostraße und Glattbacher Straße ist zur Zeit mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgewiesen. Die beiden Querspangen zur Bahnparallele wie auch das Dämmer Tor sind mit Lichtsignalanlagen (LSA) ausgestattet. An der Einmündung der Heinrich-Böll-Straße befindet sich eine LSA mit Fuß-gängerfurt auf Seite des Dämmer Tors. Am Dämmer Tor selbst ist eine Fußgängerschutzanlage (FSA) mit Dauergrün für Fußgänger vorhanden. Die Anlage ist für Blinde und Sehbehinderte entsprechend ausgestattet. Taktile Elemente im Boden erleichtern Blinden und Sehbehinderten das Auffinden des Tasters. An der östlichen Querspange, der Bert-Brecht-Straße, ist ebenfalls eine LSA vorhanden. Fußgängerfurten sind dort in jedem Knotenarm anzutreffen.

Der Knotenpunkt an der Glattbacher Überfahrt wird derzeit umgebaut. Radfahrer werden durch Schutzstreifen über die Kreuzung geführt. Die Schutzstreifen enden bzw. beginnen kurz hinter der Raiffeisenbank.

Das Gebiet zwischen Schillerstraße und Ottostraße bzw. Lange Straße ist als Tempo-30-Zone ausgeschildert. Das Gebiet ist Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Aschaffenburg. Der Straßenzug Ottostraße - Lange Straße selbst ist nicht im Lärmaktionsplan enthalten.

Aufgrund der Anbindung eines Parkhauses mit 600 Stellplätzen an die östliche Querspange, der Bert-Brecht-Straße, wurde im November 2009 ein verkehrstechnisches Gutachten durch das Ingenieurbüro Obermeyer erstellt. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die Einmündungen Bert-Brecht-Straße/Lange Straße wie auch Heinrich-Böll-Straße/Lange Straße im Zwischen-zustand ohne Bahnparallele nicht leistungsfähig genug sind, um das zu erwartende Verkehrs-aufkommen zum Parkhaus abwickeln zu können. Um die Leistungsfähigkeit sicherzustellen, musste die Einmündung östliche Querspange/Lange Straße mit einer LSA ausgestattet werden.

Wegen der prognostizierten Verkehrsmengen und dem damit verbundenen starken Durchgangs-verkehr in der Lange Straße bis zur Fertigstellung der Bahnparallelen wurde an der Fußgänger-querung am Dämmer Tor eine FSA vorgesehen.

Mit Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Bahnparallelen am 10.Juli 2017 werden sich die jetzigen Verkehrsströme verändern.

Der Bebauungsplan 18/11 „Bahnparallele“ und 18/14 „südliche Lange Straße – Mitte“ enthält im Hinblick auf eine LSA an den Einmündungen der Querspangen zur Ottostraße bzw. Lange Straße keine verkehrsrechtlichen Regelungen. Der tiefbautechnische Entwurf, der dem B-Plan zu Grunde liegt, sieht an diesen Einmündungen keine Abbiegespuren vor.


2. Projektbeschreibung

Lichtsignalanlagen

Im Juni 2007 wurden bei einer Verkehrszählung in der Lange Straße (ohne Querspangen)
10.300 Kfz/24 h ermittelt. Bei einer weiteren Verkehrsmessung im Februar 2015, beide Querspangen sind vorhanden, reduzierte sich der Kraftfahrzeugverkehr auf 5.500-6200 Kfz/24 h.

In der Verkehrsuntersuchung „Bebauungsplan 18/11 Bahnparallele der Planungsgruppe Nord“ wurde ein Wert von 8.170 Kfz/24 h mit Bahnparallele prognostiziert. Dem gegenüber steht das Verkehrsmodell des Stadtplanungsamtes mit Berücksichtigung der Begrenzung der Schillerstraße auf einen Fahrstreifen je Richtung. Hier wird von einer Höhe von ca. 3.000 Kfz/24 h gesprochen.

Aufgrund dieser Veränderung hinsichtlich der Verkehrsbelastungszahlen werden die LSA an den Einmündungen Heinrich-Böll-Straße/Ottostraße/Lange Straße und Bert-Brecht-Straße/Lange Straße rückgebaut. Die Vorfahrtsregelungen entfallen, so dass die Rechts-vor-Links-Regelung wirksam wird. Auch die FSA mit „Dauergrün“ an der Lange Straße/Behlenstraße/Dämmer Tor wird entfernt.

Absenkungen im Bereich der Einmündungen
Im Bereich der Einmündung Heinrich-Böll-Straße/Ottostraße bzw. Lange Straße werden Absenkungen im Gehweg in jedem Knotenpunktarm hergestellt, um Fußgängern eine Querungs-möglichkeit zu geben. An den übrigen Einmündungen sind bereits entsprechende Absenkungen vorhanden.

Tempo-30-Zone
Der Straßenzug Ottostraße – Lange Straße zwischen Merlostraße und Glattbacher Überfahrt wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die vorhandene Beschilderung der bisherigen Tempo-30-Zone wird entsprechend versetzt, die streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie die Vorfahrtsregelungen aufgehoben. Auch von Seiten der Verkehrsbetriebe gibt es hierzu keine Einwände.

Durch den Wegfall des „Dauergrüns“ für Fußgänger am Dämmer Tor entsteht eine ungesicherte Querungsstelle innerhalb der Tempo-30-Zone. Die taktilen Elemente, die zum Taster führen, werden entfernt und der Belag entsprechend dem Bestand ergänzt. Der Bayerische Seh- und Blindenbund ist von der Maßnahme informiert und hat keine Bedenken diesbezüglich geäußert.

Der Bereich, der der bestehenden Tempo-30-Zone angeschlossen wird, ist nicht Teil des Lärmaktionsplans der Stadt Aschaffenburg. Jedoch ist eine Erweiterung der Tempo-30-Zone wünschenswert. Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bringt eine Minderung des Lärmpegels um ca. 3 dBA.

Markierung
Die vorhandenen Markierungen für die Abbiegespuren an den Einmündungen der Querspangen zur Ottostraße bzw. Lange Straße werden entfernt, ebenfalls die entsprechenden Haltelinien und Fußgängerfurten in der Ottostraße bzw. Lange Straße. Die verbleibenden Markierungen in der Heinrich-Böll-Straße bzw. Bert-Brecht-Straße werden aufgenommen und zu einer Mittellinie geführt, die mit Beginn der Tempo-30-Zone endet.


3. Kosten

Die Kosten in Höhe von 35.100 € brutto für die Begleitmaßnahmen gliedern sich wie folgt:

Herstellung der Absenkungen an der Einmündung Heinrich-Böll-Straße
10.000 €
Demarkierung
3.600 €
Markierung
1.000 €
Beschilderung
2.500 €
Abbau der Lichtsignalanlagen / Umbau der Steuergeräte
18.000 €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.

4. Finanzierung

Die Kosten für die Herstellung der Absenkungen, die Demarkierung bzw. Markierung und die Beschilderung werden über die Jahresleistungsverzeichnisse des Bauhofs umgesetzt. Der Abbau der Außenanlagen der Lichtsignalanlagen erfolgt über den Bauhof. Der Umbau der Steuergeräte wird an die Firma Stührenberg vergeben.

Die erforderlichen Mittel stehen über die Haushaltsstellen 0.6300.5138 (Unterhalt LSA) sowie 1.6330.9510 (Bahnparallele) zur Verfügung.


5. Weiteres Vorgehen

Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das 4. Quartal 2017 vorgesehen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen zu den Begleitmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis.
2.        Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen beauftragt, wobei die Ampelanlage Behlenstraße erhalten bleiben soll.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 09:07 Uhr