Mainuferpromenade


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 10pvs/6/10/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die funktionale und gestalterische Neuordnung des zentralen Mainufers unterhalb des Schlosses ist seit etlichen Jahren Gegenstand umfangreicher Diskussionen und planerischer Überlegungen. Als erstes wesentliches Element einer Neugestaltung soll auf 450 m Länge eine neue Uferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke entstehen. Dazu wurde vom Gewinner des Gutachterverfahrens, Diplomingenieur Stefan Fromm, Dettenhausen, eine entsprechende Konzeption erarbeitet. Es soll ein 5 Meter breiter Weg entstehen den Fahrradfahrer und Fußgänger konfliktfrei benutzen können und der vielfältige Sitzgelegenheiten am Wasser bietet.

Im Juli 2015 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Neugestaltung der Mainuferpromenade gefasst. Damals wurden Gesamtkosten in Höhe von 504.625,65 Euro geschätzt. Im Plenum am 07.12.2016 wurde die Entwurfsplanung genehmigt und ein neuer Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Die Kostenberechnung belief sich auf 601.122,85 Euro. Hierfür hat die Regierung Fördermittel in Höhe von 354.200 Euro bewilligt.

Auf Grund unvorhergesehener Gründungsprobleme im Bereich der Sitzstufen mussten für die zwei Sitzstufenanlagen besondere Gründungsmaßnahmen entwickelt werden. Dadurch ergibt sich eine Kostenmehrung. Um Kosten einzusparen, wurde von der Verwaltung geprüft welches Einsparpotential vorliegt wenn statt zwei Sitzstufenanlagen nur eine Sitzstufenanlage realisiert wird. Diese Prüfung umfasst auch eine Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken über die Minderung der Zuschüsse, weil insbesondere die Sitzstufenanlagen Gegenstand der Förderung sind.

Die Verwaltung hat hierüber ausführlich in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenat am 09.05.2017 berichtet und den Vorschlag gemacht die Promenade mit einer Sitzstufenanlage umzusetzen. Eine Entscheidung traf der Planungs- und Verkehrssenat nicht, sie wurde auf die Juni-Sitzung vertagt.

Die folgende Tabelle stellt die Baukosten, die städtischen Kostenanteile und die erwarteten Förderbeträge für die einzelnen Planungsvarianten dar. Die Kostenberechnung nach DIN 276 wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Stefan Fromm erstellt. Die Kosten wurden nach Preis- und Verfahrensstand zum Datum 12.12.2016 ermittelt und sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Es ist zu ersehen, dass der Ausbau mit einer Sitzstufenanlage zu einer verringerten Förderung der Uferpromenade führt. Dies rührt daher, weil insbesondere die Sitzstufenanlagen Gegenstand der Bezuschussung sind. Die Kostenmehrungen von 138.000 € bzw. 89.000 € sind überwiegend aus dem höheren Aufwand für Gutachten und der sich daraus ergebenden Mehrwertsteuer zu erklären. Diese Baunebenkosten schlagen bei zwei Sitzstufen mit 87.000 € und bei einer Sitzstufe mit 76.000 € zu buche. Der rein bauliche Mehraufwand für eine Uferpromenade beträgt bei zwei Sitzstufenanlagen 51.000 € und bei einer Sitzstufenanlage 13.000 €.

Die Regierung hat eine Festbetragsförderung gewährt, eine Erhöhung der Fördermittel im Rahmen eines Nachförderungsantrags wegen der eingetretenen Kostensteigerung wurde daher nicht in Aussicht gestellt.








Verfahrensgang
Planungsvarianten

5 m breite Promenade mit zwei Sitzstufenanlagen
5 m breite Promenade mit einer Sitzstufenanlage

Kosten in €
Städtischer Kostenanteil in €
Förderbetrag in €
Kosten in €
Städtischer Kostenanteil in €
Förderbetrag in €
Plenum 12/2015 Kostenberechnung
601.122,85
247.000
354.123
-
-
-
Ausführungsplanung: Kostenberechnung
12/2016 geprüft 2/2017
739.000
385.000
354.123
647.000
336.000
311.000
Kostenmehrung für Stadt bezogen auf den Plenumsbeschluss 12/2015
138.000
138.000
x
46.000
89.000
x



Die Verwaltung hatte im Planungs- und Verkehrssenat am 09.05.2017 empfohlen die Uferpromenade mit einer Sitzstufenanlage zu realisieren und unverzüglich die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (Beschluss im Haupt- und Finanzsenat und Tektur des Förderantrags) zu schaffen.

Unabhängig vom Projekt Mainuferpromenade muss zur Vorbereitung des bereits im PVS im September 2014 vorgestellten Regenüberlaufbeckens unterhalb der Willigisbrücke eine 20 KV-Leitung sowie ein zentrales Steuerungskabel um verlegt werden, da die bestehenden Kabel im Bereich des Beckens zu liegen kommen. Die Kosten hierfür betragen ca. 11.000 € und sind selbstverständlich dem Regenüberlaufbecken zuzuordnen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltstelle 1.7072.9535 im Jahr 2017 zur Verfügung. Diese dem Regenüberlaufbecken zuzuordnende Kosten würden den Mehraufwand für die Uferpromenade nochmals entsprechend verringern. Die Mehrkosten für die Variante mit zwei Sitzstufenanlagen lägen damit bei 127.000 € bei einer Sitzstufe bei 78.000 €.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum Planungsstand Mainuferpromenade wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Bau der Mainuferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke mit dem Bau von zwei Sitzstufenanlagen wird mit einem Kostenvolumen von 739.000,-- € auf der Basis der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Fromm von Dezember 2016 zugestimmt. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Herbst 2017 auszuschreiben und bis zum Beginn des Volksfestes im Sommer 2018 umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Plenum einen entsprechenden Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 09:07 Uhr