Brücke Tuchbleiche; - Sachstandsbericht mit Festlegung der Ausführungsvariante


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 11pvs/6/11/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die Fußgängerbrücke an der Tuchbleiche wurde aufgrund des ungenügenden Bauwerkzustandes mit erheblicher Beeinträchtigung der Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks für den Fußgängerverkehr gesperrt. Die Verwaltung erhielt daraufhin den Auftrag, das Brückenbauwerk Fußgängersteg Tuchbleiche im Stadtteil Schweinheim zu ersetzen.

Die Stadtverwaltung hatte eine barrierefreie Gesamtlösung erarbeitet, diese aber in Abstimmung mit dem Stadtrat aufgrund der hohen Kosten wieder verworfen. Daraufhin hat sich die Stadtverwaltung eine, die bestehenden Rahmenbedingungen aufgreifende kleinere Lösung, weiterverfolgt. Diese sieht vor, dass die Brücke an der Tuchbleiche als Leichtbaukonstruktion auf die bestehenden Brückenwiderlager aufgesetzt wird und sich somit, den Abflussquerschnitt betreffend, nahezu identisch zum damaligen Bestand abbildet.

Der Ersatzbau des Brückenbauwerks bedarf allerdings auch der wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (UWB) in Verbindung mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) als zuständige Fachbehörde.

Bereits im August 2016 wurde daher, basierend auf den durchgeführten Vorgesprächen und Ortsterminen mit Herrn Oberbürgermeister Herzog, verschiedenen Stadträten und allen betroffenen Fachämtern und Dienststellen ein entsprechender wasserrechtlicher Genehmigungs-antrag bei der UWB eingereicht.

Das WWA hat nun weitergehende Nachweise im Wasserrechtsverfahren gefordert. Das Tiefbauamt hat daraufhin ein externes Planungsbüro eingeschaltet, um die ergänzenden Nachweise, Berechnungen und Pläne, die nach Ansicht des WWA für eine Beurteilung der wasserrechtlichen Gesamtsituation erforderlich sind, aufzustellen.

Die UWB hat mit Datum 01.03.2017 den Bescheid für den Ersatzbau der Brücke mit Auflagen erlassen. Damit liegt die jederzeit widerrufliche und beschränkte Erlaubnis zur Errichtung einer Anlage in Form einer Fußgängerbrücke über den Hensbach als örtlich bezogener Ersatz des vorhandenen Bauwerks vor. Der Stadtrat wurde am 03.05.2017 entsprechend informiert.

Vor Baubeginn muss der Genehmigungsbehörde noch ein hydraulischer Nachweis vorgelegt werden, der für die Ober- und Unterlieger die Einstau- und Abflusssituation bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis am Hensbach an der Fußgängerbrücke bei einer Verklausung des Geländers darstellt und beschreibt. Die entsprechenden Berechnungsergebnisse liegen mittlerweile vor und wurden nachgereicht.


2.        Projektbeschreibung

Die Verwaltung hat drei Varianten für den Ersatzneubau der Brücke untersucht.

Variante 1: Aluminium-Trogbrücke




Geländervarianten: Lärchenholzfüllung mit Aufpreis erhältlich

Vorteile: Schnelle Montage, geringes Gewicht, geringer Unterhaltsaufwand, lange Lebensdauer

Nachteile: Kran zur Montage notwendig, was an dieser Stelle fast unmöglich ist


Variante 2: GFK Brücke (Glasfaserverstärkter Kunststoff)



Vorteile: Schnelle Montage, ohne Kran, geringes Gewicht, geringer Unterhaltsaufwand, lange Lebensdauer, absolut korrosionsbeständig, sehr hohe Rutschfestigkeit, Optisch kaum von einer Holzbrücke zu unterscheiden

Variante 3: Holzbrücke

                                       
Vorteile: gute Anpassung in die Umgebung

Nachteile: geringere Nutzungsdauer, hoher Unterhaltsaufwand, Rutschgefahr bei Feuchtigkeit, jährliche Bauwerksprüfungen statt 3 Jahresturnus bei allen anderen Materialien


3.        Kosten

Kostenschätzung:

Variante        Beschreibung        Kosten, brutto [€]
1        Alubrücke        26.800 zzgl. Kran
2        GFK        26.300
3        Holzbrücke        34.300

Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten in Höhe von ca. 4.000 € brutto für die Prüfstatik.

Die Verwaltung empfiehlt Variante 2 zu realisieren. Die geschätzten Gesamtkosten für dieses Projekt betragen ca. 30.000 € brutto. Alle darüber hinaus erforderlichen Arbeiten, wie Anpassung des Pflasterbelages usw. werden durch das Tiefbauamt ausgeführt.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4.        Finanzierung

Für die bauliche Realisierung stehen im Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.6909.9521 ausreichende Mittel zur Verfügung. Die Mittel für die vom WWA zusätzlich geforderten rechnerischen Nachweise in Höhe von ca. 4.500 € müssen über den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.


5.        Weiteres Vorgehen

Nach Variantenwahl durch den Stadtrat und entsprechender Freigabe der noch einzureichenden Unterlagen durch das WWA / die UWB wird die Verwaltung die Leistungen zum Ersatzneubau der Brücke an der Tuchbleiche ausschreiben. Die bauliche Umsetzung ist dann für das III. oder IV. Quartal  2017 geplant.

Obwohl die bestehende Brücke gesperrt ist, werden die Absperrungen immer wieder von Unbekannten entfernt. Um Unfälle zu vermeiden, für welche die Stadt Aschaffenburg möglicherweise in Haftung genommen werden könnte, ist es sinnvoll die marode Brücke kurzfristig abzubauen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Brücke Tuchbleiche wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Variante 2 (glasfaserverstärkter Kunststoff – GFK) der Planung „Ersatzneubau Brücke Tuchbleiche“ fachtechnisch zu.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehende, gesperrte Brücke abzubrechen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der wasserrechtlichen Voraussetzungen das Projekt auszuschreiben und umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 09:07 Uhr