Geplanter geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) Trockenbiotop „Aschaffenburg-Leider“; Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 21.06.2017 ö Beschließend 2uvs/6/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zwischen der westlichen Stadtgrenze zur Gemeinde Stockstadt und dem Aschaffenburger Hafengebiet befindet sich ein ca. 10 ha großes unbebautes Gebiet. Es ist gekennzeichnet durch ein Mosaik unterschiedlichster floristischer und faunistischer Lebensräume.

Die wertvollsten Flächen sind aus vegetationskundlicher Sicht die nach Art. 23 BayNatSchG bzw. nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope. Es handelt sich dabei um niedrigwüchsige und häufig lückige Pflanzenbestände auf trockenen und nährstoffarmen Standorten, die als Magerrasen bezeichnet werden. Magerrasen zählen zu den artenreichsten und für den Naturschutz wertvollsten Lebensräumen im Stadtgebiet und kommen nur noch als Restbestände eines früher weitverbreiteten Biotoptyps vor. Sie weisen besondere Lebensraumverhältnisse auf: sonniger und warmer Standort sowie nährstoffarmer und durchlässiger Boden.

Ein Teil dieser Flächen wurde als Sandmagerrasen kartiert. Diese werden in der Liste der gefährdeten Biotoptypen unter der Kategorie 1 = „von vollständiger Vernichtung bedroht“ eingestuft.

Neben diesen seltenen Sandmagerrasen weist das Gebiet einen nicht weniger wertvollen großflächigen Altgrasbestand mit Sandrasenrelikten sowie wärmeliebende Säume, Gebüsche und einzelne (Obst-)Bäume auf.

Auf den genannten Flächen kommen zahlreiche seltene Pflanzenarten wie Kleiner Vogelfuß, Sand-Grasnelke, Karthäusernelke, Heidenelke, Feld-Mannstreu und Silbergras vor.

Im Süden schließt sich eine ca. 2 ha große Ackerfläche an, die als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (Logistikunternehmen Schuck) extensiv genutzt wird. Ein dauerhafter Bestand an seltenen Ackerwildkräutern („Lämmersalatgesellschaft“) als Entwicklungsziel soll durch eine entsprechende Bewirtschaftung ohne Düngung und chemische Pflanzenbehandlungsmittel erreicht werden.
Dieser Biotoptyp mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten ist deutschlandweit stark rückläufig (RL 1-2). Nach Beurteilung des Bundesamtes für Naturschutz hat Deutschland für dessen Erhaltung eine wichtige nationale Verantwortung.

Auch aus zoologischer Sicht kommt diesem Gebiet durch das Vorkommen zahlreicher geschützter bzw. Rote-Liste-Arten besondere Bedeutung zu. Hierzu zählen seltene Insektenarten (Brauner Feuerfalter, Sonnenröschen-Bläuling, Blauflügelige Ödlandschrecke, seltene Wildbienen und -wespen), Vogelarten (Dorn- und Klappergrasmücke, Neuntöter, Nachtigall, Grünspecht) und Reptilien (Zauneidechse).

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Aschaffenburg weist dieses Gebiet als besonders wertvoll aus. Es wird daher im aktuellen Landschaftsplan (LP) (Januar 2008) als Schwerpunktgebiet Nr. 11 „Magerrasen am westlichen Umspannwerk“ dargestellt. Als Entwicklungsziel wird genannt: „Erhaltung und Sicherung der Sandtrockenrasen und –brachen, insbesondere als Lieferbiotop im Biotopverbund zu den bestehenden Trockenrasen im Hafengebiet und entlang der Hafenbahn“. Als Maßnahmen werden u. a. genannt: „Extensive Mahd oder Beweidung, Entfernung der Verbuschung“. Der LP schlägt eine Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) gem. § 29 BNatSchG vor.

Die beschriebenen Arten und Lebensräume sind durch eine jahrelange extensive Nutzung (hier: Schafbeweidung in Hütehaltung) entstanden. Eine dem Standort angepasste naturverträgliche Bewirtschaftung als Wiese oder Schafsweide soll auch zukünftig möglich sein.

Durch die Sicherung des Artenbestandes trägt die Stadt zur Erhaltung der Biodiversität (biologische Vielfalt) bei.
Einer Unterschutzstellung des Biotopkomplexes stimmte der Umwelt- und Verwaltungssenat bereits am 08.12.2010 zu. Das Die erste Eigentümerbeteiligung wurde damals schon durchgeführt.

Um eine bessere Planungsgrundlage zu haben, und auf Eigentümereinwendungen eingehen zu können, wurde im Jahr 2014 eine Pflege- und Entwicklungsplanung mit Istzustandserfassung und Kartierung in Auftrag gegeben.

Auf Grund der langen Zeitspanne und zwischenzeitlichen Eigentümerwechseln muss das Verfahren wiederholt werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher das vorgeschriebene Verfahren nach Art. 52 BayNatSchG durchzuführen.

Der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg hat der Ausweisung dieses Trockenbiotops in seiner Sitzung am 11.04.2017 einstimmig zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den „Trockenbiotop Aschaffenburg-Leider“ in der Gemarkung Leider ein Verfahren zur Unterschutzstellung als geschützter Landschaftsbestandteil durchzuführen und dem Stadtrat eine Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für das Gebiet „Trockenbiotop Aschaffenburg-Leider“ in der Stadt Aschaffenburg, Gemarkung Leider, durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteiles zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2017 11:31 Uhr