Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 16.03.2017 beantragte die Caritas Schulen gGmbH den Teilabbruch, Erneuerung und Grundsanierung der Johannes-de-la-Salle Berufsschule auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Rhönstraße 21 in 63743 Aschaffenburg.
Der Bauherr plant den teilweisen Abbruch, die Generalsanierung und Erweiterung der Johannes-de-la-Salle Berufsschule an der Rhönstraße in Aschaffenburg. Das Gebäude wurde von den Amerikanern als Elementary- und Junior-High-School gebaut und nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte von der Johannes-de-la-Salle Schule als Berufsschule zunächst zur Miete weitergenutzt. Die Caritas-Schulen gGmbH erwarb Teilflächen der gesamten Schulanlage. Lediglich der in den 1980er-Jahren errichtete nördliche Gebäudeteil soll saniert werden, während die anderen auf dem Grundstück der Caritas liegenden Gebäudeteile abgebrochen und neu aufgebaut werden.
Die Planung sieht vor, den vorhandenen Gebäuderiegel nach Süden hin zu erweitern und an dessen Westseite zwei kammartig angeordnete Neubauten zu errichten. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme in 3 Bauabschnitten im laufenden Betrieb durchgeführt wird.
Die neuen Gebäuderiegel nehmen u. a. Schul- und Nebenräume, aber auch Werkstätten und eine neue Turnhalle auf. Die Grundstücksgröße beträgt 9.563 m².
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 04/03b „Spessart-Manor“. Dieser sieht für das Baugrundstück u. a. folgende Festsetzungen vor:
- Gemeinbedarfsfläche
- GRZ 0,6, GFZ 1,2
- SD/PD/FD mit DN 0-45°
- Pflanzfläche entlang der Rhönstraße mit straßenbegleitenden Bäumen
Die weiterhin vorgesehene Nutzung als Schule ist in der Gemeinbedarfsfläche hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung allgemein zulässig.
Die zulässige GRZ von 0,6 wird vom Bauvorhaben mit einer GRZ von 0,455 deutlich unterschritten. Die zulässige GRZ II von 0,8 (Kappungsgrenze) wird mit 0,791 knapp unterschritten. Die GFZ liegt mit 0,932 deutlich unter der zulässigen GFZ von 1,2. Geschosszahlen sind nicht festgelegt.
Der Bebauungsplan sieht weiterhin vor, dass alle Dachflächen unter 20° Dachneigung ab einer Größe von 15 m² extensiv zu begrünen sind. Dabei muss die Vegetationsschicht mindestens 8 cm betragen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H. v. xxx zu hinterlegen.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Berufsschulen 1,1 PKW-Stellplätze je Klasse erforderlich. Bei 17 Vollzeitklassen sind 19 Stellplätze nachzuweisen. Vom Bauherrn werden 20 PKW-Stellplätze errichtet. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Darüber hinaus ist bei Berufsschulen je 3 Schüler 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Bei 170 Schülern ergeben sich 57 nachzuweisende Fahrradabstellplätze. Gemäß Planunterlagen werden 64 Fahrradstellplätze bereitgestellt und damit der notwendige Stellplatznachweis erfüllt.
Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die PKW-Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten.
Der Bebauungsplan setzt im südlichen Grundstücksbereich eine Pflanzfläche fest, in der mindestens alle 12 m ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt werden muss. Hier sind bei 77,85 m Grundstückslänge 6 straßenbegleitende Bäume im Freiflächenplan vorgesehen. In diesem Grundstücksbereich befinden sich zudem 3 festgesetzte Bäume. Der vorgelegte Freiflächenplan sieht den Erhalt von zwei der drei festgesetzten Bäume vor, da einer der festgesetzten Bäume (Linde) im Bereich der Grundstückseinfahrt liegt. Im Übrigen sind Ersatz- oder Neupflanzungen vorzunehmen. Im hinteren Grundstücksbereich sind 14 kleinkronige Laubbäume zur Neupflanzung vorgesehen, die im Bebauungsplanentwurf nicht gefordert sind und die nur teilweise für die Gliederung der Stellplatzanlage erforderlich sind. Ein weiterer Baum an der östlichen Grundstücksgrenze, der nahe an der zu erwartenden Baugrube liegt, ist nach Möglichkeit zu erhalten, da dieser im Bebauungsplan festgesetzt ist. Sollte sich im Verlauf der Bauarbeiten herausstellen, dass der Bestand des Baumes nicht gewährleistet werden kann, ist eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle vorzusehen. Insgesamt sind 21 Laubbäume zu pflanzen, bzw. dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H. v. xxx zu hinterlegen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.