Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werksenates, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 22.06.2017 ö Vorberatend 3ws/3/3/17
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2017 ö Beschließend 8pl/8/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch die vorgeschlagene Änderung der Abfallwirtschaftssatzung aufgrund der Einführung der Bio-Filterdeckel ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

In § 4 Abs. 2 soll als Satz 3 die neue Jahresgebühr in Höhe von 12,60 € angefügt werden. In dieser Jahresgebühr ist neben den höheren Beschaffungskosten für die Behälter (aktuell ca. 25,- €, Abschreibung auf 7 Jahre) auch ein Wechsel des Biofiltermaterials alle 2 Jahre (7,- € Materialkosten und 10,50 € Lohn- und Fahrzeugkosten je Filterwechsel) und ein Gemeinkostenanteil von 1,53 €/Jahr enthalten.

Die Bio-Filterdeckel werden in einigen Kommunen (z.B. Fürth, Greven, Neu-Ulm) bei 14-tägiger Leerung der Biotonne flächendeckend eingesetzt. Hier wird keine gesonderte Gebühr für den Bio-Filterdeckel erhoben. In Bergisch Gladbach wird der Kauf des Bio-Filterdeckels und die Umrüstung (87,50 € für die 120 l-Tonne und 102,50 € für die 240 l-Tonne) sowie das Filtermaterial zum Selbstwechsel (6,- €) angeboten. Einen vergleichbaren Vollservice, wie ihn der Entsorgungsbetrieb anbieten möchte, bietet die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg mit einmaligen Einrichtungs-kosten von 15,- € und monatlichen Gebühren von 1,20 € je Behälter.

Die Satzungsänderung zu diesem Service soll zum 01.08.2017 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011 (amtlich bekannt gemacht am 11.11.2011),

§ 1

In § 4 Abs. 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

Für die Bereitstellung von Bioabfall-Gefäßen mit Bio-Filterdeckel wird ein jährlicher Zuschlag von 12,60 € je Gefäß erhoben.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.10.2017 15:12 Uhr