Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2017 ö Beschließend 3pl/8/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2016 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 30.03.2017 von der AKDB erstellt.

Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2016” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss:

1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2016 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2016” werden zur Kenntnis
genommen.

2. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        15.054.799,41 €
(Seite 1154 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        2.637.770,58 €
(Seite 1158 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        1.615.249,80 €
(Seite 32 der Drucksache)

4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        4.200.671,06 €
gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
KommHV, und zwar

neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.145.580,89 €
(Seiten 35 bis 41 der Drucksache)

und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        13.650.548,54 €
(Seiten 42 bis 44 der Drucksache)
wird zur Kenntnis genommen.

6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
Jahresrechnung 2016 mit dem Betrag von        270.286.070,64 €
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Hiervon entfallen auf den

Verwaltungshaushalt        232.929.203,49 €

Vermögenshaushalt        37.356.867,15 €

Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        19.283.947,61 €

Der Allgemeinen Rücklage wird der
Betrag in Höhe von                2.189.847,90 €
zugeführt.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2016 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


7. Die Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.364.284,27 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           183.341,50 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.547.625,77 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        142.978,92 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        40.362,58 €        
entnommen.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        20.441,05 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        0,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2016 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2017 14:46 Uhr