Kanalverlegung Südbahnhofstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 17.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 9. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 17.07.2017 ö Beschließend 1hfs/9/16/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Am 08.05.2017 wurde der Verkauf des städtischen Grundstücks Flur Nr. 6544/8 im Haupt- und Finanzsenat beschlossen. Um die Bebaubarkeit des Grundstücks herzustellen, muss der städtische Abwassersammler, der über dieses Grundstück verläuft, verlegt werden.


2. Projektbeschreibung

Der Abwassersammler, der verlegt werden muss, ist ein Teil des Mischwasserkanals, der die Entwässerung der Südbahnhofstraße zwischen Schweinheimer Straße und Bardroffstraße und der daran angrenzenden Grundstücke sicherstellt.

Der vorhandene Kanal hat den Durchmesser DN 500. Da die Länge der neuen Trasse mit ca. 120 m länger ist als die vorhandene, die ca. 105 m beträgt, ergibt sich ein geringeres Gefälle und somit eine verminderte Leistungsfähigkeit des Kanals. Daher wird der neue Kanal auf DN 600 vergrößert. Die Kanäle liegen zwischen ca. 3,40 m und 4,40 m tief. Alle Anschlüsse, die in Betrieb sind, werden umgebunden.

Das Baugrundgutachten zeigt Bodenverhältnisse, die erhöhte Anforderungen an die Bauausführung stellen. Weitere Bodenuntersuchungen werden hierzu benötigt.


3 .Kosten (jeweils in EUR brutto)

Die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Häfner-Oefner beträgt 412.930,00 EUR (Baukosten brutto). Zusammen mit den erforderlichen Baunebenkosten und Ingenieurleistungen ergeben sich gesamtkosten in Höhe von ca. 476.000 EUR brutto.

Baukosten        412.930 Euro
Ingenieurleistungen        45.000 Euro
Kampfmittel        15.000 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)        9.000 Euro
Gesamtkosten        481.930 Euro

Die berechneten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4.Finanzierung

Die Finanzierung des Projekts ist über den beschlossenen Grundstücksverkauf gesichert.

Im Haushalt 2017 stehen für das Projekt bereits 300.000 EUR zur Verfügung. Diese Summe reicht um das Projekt fertig zu planen. Zur Realisierung müssen jedoch weitere Mittel zur Verfügung stehen. Da die Umsetzung des Projektes kurzfristig erfolgen soll, muss die Planung und Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen. Die noch fehlenden Mittel sollen über den Nachtragshaushalt bzw. den Haushalt 2018 bereitgestellt werden.


5.Weiteres Vorgehen

Nach Zustimmung des Stadtrates zum Bau- und Finanzierungsbeschluss wird die Ausführungsplanung durch das Ingenieurbüro Häfner-Oefner erstellt und die Maßnahme nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausgeschrieben, so dass möglichst noch in diesem Jahr die Auftragsvergabe an ein qualifiziertes Bauunternehmen erfolgen kann. Die Tiefbauarbeiten könnten dann, je nach Witterung, im Frühjahr 2018 starten und innerhalb von 4-5 Monaten abgeschlossen sein.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum Planungsstand der Kanalverlegung in der Südbahnhofstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt auf Grundlage des am 08.05.2017 im Haupt- und Finanzsenat beschlossenen Grundstücksverkaufs der Kanalverlegung in der Südbahnhofstraße mit einem Kostenvolumen von 481.930,-- € brutto auf Basis der Kostenberechnung vom 23.06.2017 zu.

3. Die für das Projekt zusätzlich erforderliche Mittelbereitstellung wird im Nachtragshaushalt 2017 vollzogen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner, 63505 Langenselbold, mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und das Projekt nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen baulich umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2017 08:19 Uhr