Veranstaltung nach Art. 19 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); - KOMMZ 2017 im Nilkheimer Park


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 19.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.07.2017 ö Beschließend 1uvs/7/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 05.05.2017 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfestes KOMMZ in der Zeit von Freitag den 04.08.2017 bis Sonntag den 06.08.2017.
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 04.08.2017 von 15:00 Uhr bis 07.08.2017  05:00 Uhr

Soundchek                Freitag                10.00 bis 15:00 Uhr
Musikdarbietung:        Freitag        15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        10:00 bis 23:00 Uhr

an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen.

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit vielen Jahre erteilt.

Im vergangenen Jahr kam es zu verschiedenen Beschwerden über das Parksuchverhalten, dass auch dem Umstand der zeitlichen Nähe zum Afrika-Karibik-Festival geschuldet war. Hierzu fand am 21.06.2017 ein Gespräch zwischen Veranstalter und Stadtverwaltung statt. Durch die zusätzlich geschaffenen Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz der Fa. Linde ist für dieses Jahr mit einer deutlichen Entspannung zu rechnen. Auch das Nilkheimer Flugfeld steht dieses Jahr wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Eintrittskarten bzw. Armbänder berechtigen zur Nutzung der städtischen Busse.

Bei der Polizei wurden in zwei Fällen Ruhestörungen gemeldet in beiden Fällen konnten die überprüfenden Streifenbesatzungen keine Sicherheitsstörungen feststellen.

Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.
Die Gäste übernachten überwiegend auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 30. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 11. August.
Die Veranstaltung wird seit Jahren durch die Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.
Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie bisher unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss:

I. Der Durchführung des 43. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 04.08.2017 bis 06.08.2017 wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2017 10:28 Uhr