Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied durch Herrn Theodor Bubenzer (SPD); - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2017 ö Beschließend 1pl/11/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 10.07.2017 teilte Herr Stadtrat Theodor Bubenzer mit, dass er aufgrund gesundheitlichen Beeinträchtigungen leider sein Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied niederlegen muss.

Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Stadtratsmitglied sein Ehrenamt nur aus wichtigen Gründen niederlegen. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO ist es als wichtiger Grund anzusehen, wenn der Verpflichtende die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. Nach Auffassung der Stadt Aschaffenburg rechtfertigen die von Herrn Theodor Bubenzer genannten Gründe eine Niederlegung des Stadtratsmandates.

Über die Niederlegung des Ehrenamts entscheidet der Stadtrat (Plenum) gem. Art. 19 Abs. 2 Satz 1 GO i. V. m. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).


Um Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I.

1. Die im Schreiben von Herrn Theodor Bubenzer vom 10.07.2017 (Anlage 1) genannten gesundheitlichen Einschränkungen sind als ein wichtiger Grund im Sinne des Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Niederlegung des Ehrenamts als Stadtratsmitglied anzusehen.

2. Dem Antrag von Herrn Theodor Bubenzer vom 10.07.2017 (Anlage 1 ) auf Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied wird daher mit sofortiger Wirkung entsprochen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2018 15:44 Uhr