Beteiligung der Stadt Aschaffenburg an der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH über die KVG Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Schöllkrippen; Vorschlag an die Gesellschafterversammlung der KVG zur Wahl von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog als Mitglied des Aufsichtsrats


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2017 ö Beschließend 6pl/11/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die KVG Beteiligungs-GmbH wurde im Jahr 2011 mit Sitz in Schöllkrippen gegründet. Gesellschafter sind der Landkreis Aschaffenburg, die Stadt Alzenau, die Märkte Schöllkrippen und Mömbris, die Gemeinden Kahl a. M. und Karlstein a. M. sowie die Stadt Aschaffenburg.
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Geschäftsanteilen an der Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft-mbH (KVG), Schöllkrippen. Das Unternehmen dient dem Zweck, über die Beteiligung an der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH den öffentlichen Personennahverkehr in der Region als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu stärken sowie für die Bevölkerung attraktiv zu erhalten und zu gestalten.
Die SVG war mit 14,9% an der KVG Beteiligungsgesellschaft beteiligt und diese mit 67 % an der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH (KVG).
Mit dem Vertrag über die Geschäftsanteilsabtretung vom 21.07.2017 hat die Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ihre Anteile (14,9%) an der KVG Beteiligungs-GmbH aus wettbewerbsrechtlichen Gründen an die Stadt Aschaffenburg übertragen. Der Erwerb der Geschäftsanteile an der KVG Beteiligungs-GmbH wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17.07.2017 mit 38:0 Stimmen beschlossen.
Nach dem Gesellschaftsvertrag der KVG Beteiligungsgesellschaft ist kein Aufsichtsrat vorgesehen. Im Gesellschaftsvertrag der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH ist im § 10 ff ein Aufsichtsrat zu implementieren. Durch das Ausscheiden des Gesellschafters SVG ist auch ein Wechsel im Aufsichtsrat der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH notwendig.
Nach § 11, Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Dabei ist jeder Gesellschafter mit dem mathematisch gerundeten Äquivalent seines Anteils am Stammkapital, jedoch mindestens mit einem Vertreter zu berücksichtigen.
Die KVG Beteiligungs-GmbH besitzt ca. 70% der Anteile (s.o.) an der KVG. Somit ist es jedem Gesellschafter der KVG Beteiligungs-GmbH möglich, ein Aufsichtsrastmitglied in den Aufsichtsrat der KVG zu entsenden. 

Nach § 11, Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Kahlgrund-Verkehrs-GmbH wählt die Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit.                                                                                                                                                    

Es wird der Gesellschafterversammlung der KVG vorgeschlagen, dass Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog in den Aufsichtsrat entsandt werden soll.
Nach § 14, Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist eine Stellvertretung der Aufsichtsratsmitglieder durch andere Personen unzulässig.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG) Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog als Mitglied für den Aufsichtsrat der KVG zur Wahl nach § 11 Abs. 1 des GmbH Vertrages der KVG vor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2018 15:44 Uhr