Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2017 ö Beschließend 13pl/11/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der ASB Aschaffenburg ist Betriebsträger des Hortes an der Hefner-Alteneck-Schule. Der Hort besteht aus einer Gruppe mit 25 Plätzen, die mit Beschluss des Stadtrates vom 05.12.2005 als bedarfsnotwendig festgestellt wurden.
Zu Beginn des Jahres 2015 wurde der Abrechnungszeitraum der staatlichen und kommunalen Kita-Förderung vom Hortjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Möglicherweise auch wegen Personalwechseln in der Hortleitung und beim Betriebsträger, vergab der Hort ab dem Jahr 2015 mehr Hortplätze als nach Betriebserlaubnis und Bedarfsfeststellung vorgesehen waren. Ein finanzieller Vorteil entstand dem ASB dadurch nicht, da das für die Betreuung notwendige und nachzuweisende Personal immer beschäftigt wurde und dem Träger durch die Überbelegung auch entsprechend höhere Ausgaben entstanden.
Eine dauerhafte Erweiterung des Hortes ist nicht möglich, da zumindest derzeit die dafür notwendigen Flächen und Räume fehlen. Im Rahmen der ebenfalls zu ändernden Betriebserlaubnis erhält der Träger die Auflage, spätestens bis Ende des laufenden Hortjahres zur regulären Belegung zurückzukehren. Diese Ausnahmegenehmigung ist notwendig und vertretbar um allen betreuten Kindern im bereits laufenden Hortjahr den Betreuungsplatz zu sichern. Eine Gefährdung des Kindeswohls war und ist nicht gegeben.
Mit der teilweise rückwirkenden Bedarfsfeststellung sollen Förderkürzungen durch die Regierung möglichst vermieden werden.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt r ückwirkend ab dem 01.09.2017 befristet bis zum 31.08.2018 im ASB Hort an der Hefner-Alteneck-Schule 15 zusätzliche Hortplätze als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]
Sofern Kosten entstehen:



Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]

Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]

Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]


Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2018 15:44 Uhr