Neubau eines Wohnhauses mit 31 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx Teilflächen aus Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Schweinheim, Bahnweg xxx in 63743 Aschaffenburg durch die Firma Rotwand Projektgesellschaft mbH & Co.KG, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 20.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 20.09.2017 ö Beschließend 3uvs/8/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.06.2017 beantragte die Firma Rotwand Projektgesellschaft mbH & Co.KG den Neubau eines Wohnhauses mit 31 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx und Teilflächen aus Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Schweinheim, Bahnweg xxx in 63743 Aschaffenburg.
Geplant ist ein Mehrfamilienwohnhaus mit 31 Wohneinheiten, welches sich entlang der Hefner-Alteneck-Straße erstreckt. Das Gebäude wird als dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss errichtet. PKW-Stellplätze werden im südwestlichen Bereich des Grundstückes, unmittelbar vor dem Gebäude, sowie im nordöstlich gelegenen Teil des Erdgeschosses nachgewiesen. Das Gebäude ist als Laubenganghaus geplant, so dass auf die Emissionssituation der Ringstraße eingegangen wird. Seine Anordnung bietet für angrenzende Bestandsbauten einen sehr guten Lärmschutz.
14 Wohnungen stehen zu einem preisgebundenen Mietzins für eine Belegungszeit von 10 Jahren der Stadt Aschaffenburg zur Verfügung. Darüber wird ein entsprechender, dinglich zu sichernder Vertrag abgeschlossen. Im Rahmen der Veräußerung eines Grundstücks an der Südbahnhofstraße wurde für dieses und das hier beantragte Vorhaben eine Gesamtlösung zur Verfügungsstellung von preisgebundenem Wohnraum erarbeitet, der mit Beschluss des Stadtrats im Haupt- und Finanzsenat und Plenum am 08.05.2017 zugestimmt wurde.
Das Baugrundstück mit einer Größe von 2.431 m² wird durch Verschmelzung von Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Schweinheim gebildet. Teile der Grundstücke Fl.Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Schweinheim werden nicht dem Baugrundstück, sondern den öffentlichen Grünflächen zugemessen.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Das geplante Wohnbauvorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung allgemein zulässig.
Nach Feststellung des Stadtplanungsamtes fügt sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der Einbauhöhen in die Eigenart der näheren Umgebung ein, welche von in einer Mischung aus offener und geschlossener Bauweise geprägt ist.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz und für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² 2 Stellplätze erforderlich. Bei 28 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 m und 3 Wohneinheiten bis 150 m² ergibt sich ein Stellplatzbedarf im Umfang von 34 PKW-Stellplätzen. Im südwestlichen Bereich, sowie unmittelbar vor dem Gebäude werden 7 PKW-Stellplätze errichtet. Im nordöstlich gelegenen Teil des Erdgeschosses sind weitere 20 PKW-Stellplätze nachgewiesen. 7 weitere PKW-Stellplätze werden auf dem angrenzenden städtischen Grundstück (Hefner- Alteneck- Straße) geschaffen. Diese 7 Stellplätze sind dauerhaft dinglich zu sichern und dem Bauvorhaben zuzuordnen. Dieser Teil der Straßenfläche ist bis zur Nutzungsaufnahme von der Funktion als öffentliche Straßenfläche zu entwidmen. Dabei ist auf der zu entwidmenden Fläche die Funktion einer öffentlichen Fußwegverbindung zu sichern.
Für die 31 Wohneinheiten sind insgesamt 49 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 2.406 m² Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz). An der Westseite werden vor dem Gebäude 34 Fahrradstellplätze (17 Doppelstockparker), weitere 10 Abstellplätze entlang der Hefner-Alteneck Straße sowie weitere 5 in den Abstellräumen im Erdgeschoss nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht. 39 der Abstellplätze sind überdacht. Die an der Hefner- Alteneck- Straße befindlichen Fahrradstellplätze sind ebenfalls zu überdachen.
Nach der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für die 34 ebenerdigen PKW-Stellplätze auf den Freiflächen mindestens 9 großkronige Laubbäume zu pflanzen und zu erhalten. Gemäß Freiflächenplan sollen insgesamt 11 Laubbäume auf der Außenbereichsfläche gepflanzt werden. Entlang der Hefner- Alteneck-Straße ist die Eingrünung der Stellplätze vorgesehen. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzungen ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird ein bepflanzter Spielstreifen für Kleinkinder von ca. 50m² nachgewiesen. Zur Sicherung der Errichtung des Kleinkinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen. Für die älteren Kinder befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 m Fußweg entfernt) ein öffentlicher Kinderspielplatz, weshalb die entsprechende Verpflichtung zur Herstellung eines über den Kleinkinderspielplatz hinausgehenden Spielplatzes entfällt. Es ist insoweit ein Ablösebetrag von xxx € zu zahlen.
Zur Sicherstellung der Erschließung aller Grundstücksteilflächen sind diese miteinander zu verschmelzen.
Nach Art. 48 BayBO müssen die Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Durch die Anordnung eines Aufzuges ist die Barrierefreiheit in allen Wohneinheiten gewährleistet.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma Rotwand Projektgesellschaft mbH & Co.KG zum Neubau eines Wohnhauses mit 31 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Schweinheim, Bahnweg xxx in 63743 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Bedingungen, Auflagen
1. Sämtliche Teilflächen des Baugrundstückes sind zu einem Grundstück zu verschmelzen.
2. Die 7 PKW-Stellplätze, welche außerhalb des Baugrundstückes errichtet werden, sind dauerhaft dinglich zu sichern.
3. Auf dem Grundstück sind mindestens 11 Laubbäume zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i. H. v. xxx € zu hinterlegen.
4. Zur Sicherung der Errichtung des Kleinkinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i. H. v. xxx € zu hinterlegen, der Spielplatz für ältere Kinder ist mit xxx € abzulösen.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2018 14:24 Uhr