Verkehrsführung Magnolienweg (probeweise Einführung einer Einbahnstraße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 4pvs/9/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Magnolienweg im Gewerbegebiet Nilkheim-Ost weist einen Querschnitt von 8,50 m Fahrbahnbreite und zweimal 1,50 m Gehweg auf. Betrachtet wird nur der Straßenabschnitt von der Kreuzung mit dem Aspenweg bis im Norden zur Einmündung in den Ahornweg.

Der öffentliche Parkraum im Magnolienweg ist werktags außerhalb der Haltverbote stets voll ausgelastet. Das gleiche Bild ergibt sich im angrenzenden Ahornweg. Geparkt wird beidseitig, ganz auf der Fahrbahn. Dadurch verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 4,50 m, die für den Begegnungsverkehr von zwei Pkw bei sehr vorsichtiger Fahrweise und optimalem Stand der ruhenden Fahrzeuge gerade noch ausreichend ist. In den meisten Fällen wartet aber ein Fahrzeug in einer Grundstückszufahrt, erst recht im Begegnungsfall Pkw-Lkw. Im Begegnungsfall Lkw-Lkw gibt es im Magnolienweg keine Ausweichmöglichkeit, da die Grundstückszufahrten nicht breit genug sind, damit ein Lkw seitlich einscheren und den Gegenverkehr vorbeilassen kann.

Das Autohaus Ehrlich hat daher in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt eine Umfrage der anliegenden Betriebe durchgeführt. Im Ergebnis befürwortet die Mehrheit eine Einbahnstraßenlösung, die wie folgt gedacht ist (s. Anlage 1):

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung führt vom Aspenweg zur Einfahrt Autohaus Ehrlich. Ab hier bis zur Einmündung in den Ahornweg kann es beim Zweirichtungsverkehr bleiben, da sich hier Parkstände im Seitenbereich befinden und auf der Fahrbahn nur auf einer Seite geparkt wird.

Vom Ahornweg kommend kann der Magnolienweg bis zur Einfahrt Autohaus Ehrlich wie bisher in beiden Richtungen befahren werden. Pkw haben die Möglichkeit vor dem Beginn der Einbahnstraße zu wenden. Für Lkw besteht die Möglichkeit jedoch nicht bzw. nur unter Befahrung der Grundstücke. Daher ist eine Stichstraßenbeschilderung am Beginn des Magnolienwegs vorgesehen, das auch auf die fehlende Wendemöglichkeit aufmerksam macht, wohl aber die Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr hinweist.

Die beschriebene Einbahnstraße soll zunächst für ein Jahr auf Probe eingerichtet werden.

.Beschluss:

I. Der Einführung einer Einbahnstraße im östlichen Bereich des Magnolienwegs zur Probe für die Dauer etwa eines Jahres wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.01.2018 09:14 Uhr