Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 10.05.2017 in einer gemeinsamen Sitzung des UVS und des Planungs- und Verkehrssenates vorberaten. Dem Entwurf wurde durch beide Senate einstimmig zugestimmt.
Aufgrund der Vorberatung wurde in den Lärmaktionsplan noch aufgenommen, dass zur Verringerung möglicher Durchgangsverkehre der Verlauf der Verkehrsführung der Bundesstraße 26 aus der Aschaffenburger Innenstadt auf die Ringstraße/Nordring so schnell als möglich beantragt und umgesetzt werden soll. Bis auf wenige redaktionelle Korrekturen entspricht der Lärmaktionsplan dem vorgelegten Entwurf der Vorberatung im Stadtrat. Die nachfolgende Begründung entspricht der Beschlussvorlage der vorberatenden Stadtratssitzung vom 10.05.2017.
Federführend für die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, unterstützt wird es dabei von der LK Argus Kassel GmbH in Zusammenarbeit mit Wölfel Beratende Ingenieure GmbH & Co.KG.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat (UVS) hat am 06.05.2015 die Erweiterung des bestehenden Lärmaktionsplans beschlossen. Die Erweiterung bezieht sich entsprechend der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie auf alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (entspricht ca. 8.200 Kfz/Tag). Die Berücksichtigung der kommunalen Hauptverkehrsstraßen erfolgt dabei auf freiwilliger Basis.
Am 12.10.2016 wurde der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans im UVS vorgestellt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Fachstellen beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der TÖB und der Fachstellen zum Entwurf des Lärmaktionsplans fand daraufhin statt zwischen 07.11.2016 bis 16.12.2016. Die eingehenden Rückmeldungen sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Rückmeldungen sind in den Anlagen 7 und 8 des Lärmaktionsplans dargestellt.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und der Festlegung der kurzfristigen Maßnahmen wurden deren Entlastungswirkung und die Kosten abgeschätzt und in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Gegenüber dem ausgelegten Entwurf haben sich neben redaktionellen Änderungen aufgrund der Stellungnahmen folgende wesentlichen Änderungen ergeben:
- Die bereits im Stadtrat beschlossene Fahrbahnreduktion und Anlage von Radverkehrsstreifen in der Schillerstraße wird als kurzfristige Maßnahme mit aufgenommen,
- die als kurzfristige Maßnahmen geplanten Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 06:00 – 22:00 Uhr in der Schweinheimer Straße (Abschnitt Alexandrastraße bis Südring) sowie in der Obernauer Straße (Abschnitt Südring bis Am Häsbach) sollen aufgrund der Einwände der betroffenen Busverkehrsgesellschaften im ÖPNV nicht verwirklicht werden,
- die strategischen Empfehlungen werden geändert durch die Ergänzung zur Stellplatzsatzung und einer Empfehlung zur Erstellung eines Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der privaten Elektromobilität in Aschaffenburg und
- der Obernauer Mainbogen wird ebenfalls als Ruhiges Gebiet definiert.
Damit ist jetzt der Verfahrensstand erreicht eine Beschlussfassung herbeizuführen, sodass der Lärmaktionsplan nach Erteilung des Einvernehmens durch die Regierung in Kraft treten kann.
Nachfolgend sind die wesentlichen Punkte aus dem Lärmaktionsplan zusammengefasst.
Rechtliche Grundlagen
Am 25. Juni 2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie – EU-ULR). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- durch Lärmkarten die Lärmbelastung zu erfassen,
- die Öffentlichkeit über die Lärmkarten zu informieren,
- Lärmaktionspläne bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen und
- die EU-Kommission über die Ergebnisse der Kartierung und Aktionsplanung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
Die Lärmkartierungen / Lärmaktionspläne müssen dann alle fünf Jahre oder bei Bedarf überprüft und überarbeitet werden. Ziel der Lärmaktionspläne soll auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
Grenzwerte, ab wann eine Lärmaktionsplanung erforderlich ist, wurden durch die EU oder den deutschen Gesetzgeber keine festgelegt. Die Zuständigkeiten für die Ausarbeitung von Lärmkarten oder Lärmaktionsplänen sind sowohl im Bundes- als auch im Bayerischen Immissionsschutzgesetz geregelt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist bei Bundes- und Staatsstraßen für die Aufstellung und die Veröffentlichung von Lärmkarten verantwortlich. Die Ausarbeitung der Lärmaktionspläne hingegen ist Sache der Gemeinden. Für Hauptschienenstrecken ist die Ausarbeitung und Veröffentlichung sowohl von Lärmkarten als auch von Lärmaktionsplänen (seit 01.01.2015) dem Eisenbahn-Bundesamt zugewiesen.
Die Mindestinhalte eines Lärmaktionsplans sind in der Umgebungslärmrichtlinie geregelt, der vorliegende Lärmaktionsplan entspricht diesen Vorgaben.
Ein gesetzlicher Anspruch für belastete Einwohner auf Lärmminderung allein aus der Lärmkartierung entsteht nicht, die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen sind jedoch für die Verwaltung bindend.
Lärmanalyse für die Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg ist von der Umgebungslärmrichtlinie betroffen, da im Stadtgebiet verschiedene Bundes- und Staatsstraßen mit Verkehrsbelastungen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr vorhanden sind.
Lärmbelastungen an Straßen werden grundsätzlich berechnet. Neben der Fahrzeuganzahl gehen hierbei u.a. auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche und die Abstände der Wohnbebauung zur Straße ein. Grundlage für die Lärmberechnungen war das Verkehrsmodell 2015. Die berücksichtigten Straßenabschnitte sind in Karte 1 des beiliegenden Lärmaktionsplans dargestellt. Die detaillierte Lärmanalyse ist Kapitel 3 zu entnehmen.
Damit Prioritäten bei der Maßnahmenentwicklung definiert werden können, werden die Anwohnerdichte und die Lautstärke an einem Straßenabschnitt berücksichtigt. Straßenabschnitte, an denen es besonders laut ist und an denen viele Betroffene wohnen, können damit herausgefiltert werden.
Insgesamt wurden so 22 Maßnahmenbereiche in dem kartierten Straßennetz der Stadt Aschaffenburg definiert (s. Karte 8 und Anlage 4 des Lärmaktionsplans). Davon wurden 6 Bereichen die erste Priorität und jeweils 8 Maßnahmenbereichen die zweite und dritte Priorität zugeordnet. Die Bereiche höchster Priorität sind:
Straße
|
Abschnitt
|
Hanauer Straße (Ost)
|
Duccastraße bis Münchstraße
|
Landingstraße/ Wermbachstraße
|
Alexandrastraße bis 100 m südl. Luitpoldstraße
|
Schillerstraße (Ost)
|
Glattbacher Straße bis Paulusstraße
|
Schillerstraße (Mitte-West)
|
Dyroffstraße bis Mühlstraße
|
Würzburger Straße (Süd)
|
Südring bis Hockstraße
|
Obernauer Straße
|
Westring bis 50 m südl. Am Häsbach
|
Maßnahmenentwicklung in den einzelnen Maßnahmenbereichen
Auf Grundlage der Lärmanalyse werden konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung für die Maßnahmenbereiche entwickelt. Diese sind kurzfristige (innerhalb des 5-jährigen Geltungsbereiches des Lärmaktionsplans), mittel- bis langfristige sowie grundsätzliche Maßnahmen. Für Straßenbereiche ohne aktive Maßnahme kann passiver Schallschutz eine Option sein. Die Maßnahmenentwicklung ist im Lärmaktionsplan ab Kapitel 4.2 dargestellt, die Zusammenfassung der Maßnahmen nach Maßnahmenbereichen mit Angabe der Lärmminderung erfolgt in Kapitel 6.
Kurzfristige Maßnahmen
Fertigstellung des Nordrings 2017
Durch den Nordring, inklusive Komplementärmaßnahmen, werden folgende im Lärmaktionsplan betrachtete (zusammengefasste) Maßnahmenbereiche entlastet:
Straße
|
Abschnitt
|
Hanauer Straße (Ost)
|
Schlotfegergrund bis Duccastraße
|
Friedrichstraße/ Weißenburger Str.
|
Duccastraße bis Herstallstraße.
|
Goldbacher Straße
|
Herstallstraße bis Platanenallee
|
Schillerstraße
|
Glattbacher Straße bis Michaelstraße
|
Ottostraße
|
Nordring bis Müllerstraße
|
Um eine möglichst hohe Entlastungswirkung des Nordrings sicherzustellen, z.B. für die Schillerstraße und die Innenstadt, sind jedoch Komplementärmaßnahmen zwingend notwendig. Kurzfristige Komplementärmaßnahmen können aber voraussichtlich nur auf der Schillerstraße umgesetzt werden. So ist für 2017 zwischen Hanauer Straße und Mühlstraße eine Fahrbahnreduktion mit Anlage von beidseitigen Radverkehrsstreifen geplant (der Abschnitt Mühlstraße – Boppstraße ist zur Umsetzung im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren vorgesehen). Weitere, für die Entlastungswirkung erforderliche Komplementärmaßnahmen sollen i.R. des Verkehrskonzeptes Innenstadt konkretisiert werden.
Geschwindigkeitsreduzierung
Aufgrund hoher Lärmbelastungen soll in folgenden Maßnahmenbereichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts auf 30 km/h beschränkt werden:
Straße
|
Abschnitt
|
Hanauer Straße (Ost)
|
Schlotfegergrund bis Duccastraße
|
Friedrichstraße/Weißenburger Str.
|
Duccastraße bis Herstallstraße.
|
Schweinheimer Straße
|
Alexandrastraße bis Südring
|
Fahrbahnsanierung
Die Sanierung mit lärmminderndem Asphalt soll kurzfristig in der Hanauer Straße, Abschnitt Schillerstraße – 350 m westl. Schillerstraße, erfolgen. Diese Maßnahme ist mit dem staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger der B26 abzustimmen.
Mittel- bis langfristige Maßnahmen
Verkehrskonzept Innenstadt und Komplementärmaßnahmen zum Nordring
Für viele Straßen innerhalb der mit dem Nordring geschlossenen Ringstraße sind Maßnahmen erforderlich, um die heute hohen Lärmbelastungen zu reduzieren. Für die Hanauer Straße sowie die Friedrichstraße/ Weißenburger Straße sollen mit der Fertigstellung des Nordrings Komplementärmaßnahmen entwickelt werden, die zu einer deutlichen Entlastung dieses Straßenzuges beitragen.
Landingstraße, Wermbachstraße, Löherstraße, Schweinheimer Straße, Würzburger Straße, Hofgartenstraße, Platanenallee und Goldbacher Straße weisen auch auf den Streckenabschnitten innerhalb des Rings Lärmbelastungen und -betroffenheiten auf, die weitere Maßnahmen zur Lärmminderung erfordern.
Die Entlastung der o.g. Straßenzüge soll in ein Verkehrskonzept Innenstadt integriert werden, welches konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der mit der Ringstraße verbundenen Ziele entwickelt. Aus Lärmminderungssicht sind in dem Verkehrskonzept Innenstadt folgende Maßnahmen in die Planung einzubeziehen und mittelfristig umzusetzen:
- Verlagerung der Durchgangsverkehre und Neufassung (Überarbeitung) des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im öffentlichen Straßenraum zur Reduzierung der Verkehrsbelastungen
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf einem möglichst zusammenhängenden Innenstadtstraßennetz
- Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes im Innenstadtbereich und ggf. weiterer straßenräumlicher Maßnahmen als Komplementärmaßnahmen zur Fertigstellung des Nordrings
- Leise Abwicklung des städtischen Busverkehrs sowie des innerstädtischen Lieferverkehrs durch den verstärkten Einsatz von Elektromobilität
Fahrbahnsanierung und straßenräumliche Maßnahmen
In der Großostheimer Straße, Abschnitt Tannenweg – Ulmenweg, soll der Einsatz von lärmminderndem Asphalt weiterverfolgt werden. Hierbei ist der in Diskussion befindliche Ausbau der B 26 – Darmstädter Straße und dessen Wechselwirkungen zur Großostheimer Straße einschließlich einer möglichen Tempo 30 – Regelung in der Großostheimer Straße in die Entscheidung zum Einsatz eines lärmmindernden Asphalts einzubinden (lärmmindernder Asphalt nicht bei Tempo 30).
Zudem soll im Zuge einer Fahrbahnsanierung die im Radverkehrskonzept empfohlene Maßnahme – Anlage ausreichend breiter Radwege – umgesetzt werden.
Grundsätzliche (und kontinuierliche) Maßnahmen
Neben den auf die konkreten Straßen bezogenen Maßnahmen sind auch grundsätzliche Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen:
- Bei erforderlichen Fahrbahnsanierungen soll generell auf allen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 und angrenzender Wohn- oder Mischbebauung lärmoptimierter Belag in der Deckschicht zum Einsatz kommen.
- In den Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans soll aus Lärmschutzgründen die Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten weiter verfolgt werden.
Passiver Schallschutz
Für Gebäude, welche auch nach Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen noch über den Auslösewerten liegen, soll der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen gefördert werden. Das Vorgehen erfolgt analog zum ersten Lärmaktionsplan der Stadt Aschaffenburg von 2011. Nach Verabschiedung des Lärmaktionsplans werden die bestehende Förderrichtlinie und das Förderprogramm angepasst.
Strategische Empfehlungen zur Lärmaktionsplanung
Um langfristig eine Lärmminderung zu erreichen, sind aber neben konkreten Maßnahmen auch grundsätzliche Überlegungen in Planungen mit einzubeziehen. Die grundsätzlichen Überlegungen beziehen sich auf die Vermeidung, die Verlagerung und Verminderung der Lärmemissionen als auch die Verminderung der Lärmimmissionen. Unter Einbindung bereits vorliegender städtischer Planungen werden die Überlegungen im Lärmaktionsplan dargestellt und darauf aufbauend strategische Empfehlungen der Lärmaktionsplanung gegeben (s. Kap. 4.1 des Lärmaktionsplans). Beispiele hieraus sind:
Vermeidung von Lärmemissionen durch
- Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes entsprechend Verkehrsentwicklungsplan 2002.
- gezielte Förderung der Nahmobilität mit Fuß und Rad, um bei kurzen Wegen eine Substitution der Autofahrten zu erreichen.
- Prüfung der Förderung der Elektromobilität für den ÖPNV, den Ver- und Entsorgungsverkehr und den Lieferverkehr, Erstellung eines Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der privaten Elektromobilität in Aschaffenburg.
Verlagerung von Lärmemissionen
Aus Lärmschutzsicht zwingend erforderlich ist die Umsetzung von Komplementärmaßnahmen, um die mit dem Bau der Ringstraße und des Nordrings verfolgten Ziele einer Verkehrs- und Lärmentlastung auf den Straßen innerhalb des Ringes zu realisieren. Diese sollten möglichst zeitnah, idealerweise parallel zur Realisierung des Nordrings erfolgen, ggf. auch durch Interimsmaßnahmen.
Verminderung von Lärmemissionen
Die Handlungsspielräume, welche sich nach Fertigstellung der Ringstraße und des Nordrings ergeben, sollen zur Lärmminderung genutzt und geeignete straßenräumliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen im Zuge des zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes Innenstadt entwickelt und umgesetzt werden.
Konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Verminderung von Lärmemissionen werden in den Maßnahmenkonzepten zur Geschwindigkeitsreduzierung, zur Fahrbahnsanierung und zu straßenräumlichen Maßnahmen behandelt.
Verminderung von Lärmimmissionen
- Aktiver Schallschutz ist Vorrang vor dem passiven Schallschutz zu geben, so kann z.B. auch durch geeignete Gebäudestellungen die Lärmeinwirkung verringert werden.
- Der passive Schallschutz sollte letzte Option sein.
Wirkungs- und Kostenanalyse
Wirkungsanalyse
Durch die Umsetzung aller kurzfristigen Maßnahmen können in den Maßnahmenbereichen ganztags 472 betroffene Personen mit Pegeln über 65 dB(A) entlastet werden, dies entspricht 52%.
Im Nachtzeitraum können mit den kurzfristigen Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen 465 Betroffene mit Pegeln über 55 dB(A) entlastet werden, dies entspricht 44%.
Die detaillierte Wirkungsanalyse ist in Kapitel 7.1.1 dargestellt.
Kostenanalyse
Für die Umsetzung der kurzfristigen und grundsätzlichen Maßnahmen fallen Kosten an, welche wie folgt abgeschätzt werden:
- Kurzfristige Maßnahmen ca. 98.100 €
- Grundsätzliche Maßnahmen* ca. 17.500 €
(plus 1 €/m2 zusätzliche Kosten bei Fahrbahnsanierungen)*
- Geschätzte Gesamtkosten Schallschutzfensterprogramm* ca. 118.400 €
(Ansatz wie bisher: 15.000 €/a)
*Kontinuierlich anfallende Kosten
Die detaillierte Kostenanalyse ist im Lärmaktionsplan unter Kapitel 7.1.2 aufgeführt
Ruhige Gebiete
Bei der Lärmaktionsplanung geht es nicht nur um die Kartierung von Lärmquellen und das Festlegen konkreter Maßnahmen in Straßenabschnitten, sondern auch um die Identifizierung von Ruhigen Gebieten. Nach den Zielen der Umgebungslärmrichtlinie sollen Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Es geht deshalb nicht um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung in Ruhigen Gebieten.
Auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierungen zum Straßen- und Schienenlärm wurden Vorschläge für Ruhige Gebiete im Stadtgebiet ausgearbeitet. Einbezogen in die Auswahl wurden neben der akustischen Situation und geeigneten Flächennutzungen noch Mindestgrößen, Fragen des Erholungsnutzens sowie mögliche Störfaktoren (z.B. durch Gewerbelärm oder Sportlärm) und andere einschränkende Planungen.
Als Ruhige Gebiete mit sehr ruhigem Kern sollen insgesamt 7 Gebiete festgelegt werden:
- Obernauer Wald / Erbig /Schweinheimer Wald
- Strietwald / Fahrbach /Steinbach
- Klingersbach / Pfaffengrundbach/ Obersölchgraben/ Gailbachquelle
- Obernauer Mainbogen
- Schönbusch (Teilgebiet)
- Godelsberg / Klinikum
- Kühruhgraben
In die Kategorie siedlungsnahe Erholungsflächen mit ruhigem Kern fallen ebenfalls 7 Gebiete:
- Tannenwäldchen
- Nilkheimer Park Nord / Kleingartenanlage Nilkheim
- Mainwiesen
- Mainpromenade Obernau
- Waldfriedhof
- Altstadtfriedhof
- Grünzug Mattstraße
Mit der Festlegung eines Gebietes als Ruhiges Gebiet sind ein Verbot der Lärmerhöhung oder andere zwingende Vorgaben jedoch nicht verbunden. Die Festlegung Ruhiger Gebiete ist in Planungen einzubeziehen und im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Bei einer Nichtberücksichtigung ist dies entsprechend zu begründen. Infolge planungsrechtlicher Änderungen können sich Anpassungen ergeben.
Die Vorgehensweise und die genaue Abgrenzung der für Aschaffenburg ausgearbeiteten Ruhigen Gebiete sind in Kapitel 5 sowie in den Karten 12 und 13 des Lärmaktionsplans dargestellt.
Nächste Schritte
Nach der Vorberatung im UVS soll der Lärmaktionsplan im Plenum beschlossen werden. Danach muss noch das Einvernehmen der Regierung von Unterfranken eingeholt werden.
Nach Erteilung des Einvernehmens kann der Lärmaktionsplan in Kraft treten und ist dann für die Verwaltung bindend.